Gesetzliche Kündigungsfrist: Was gilt für Arbeitnehmer & -geber?

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Selbst erfahrene und gewiefte Personaler gehen beim Thema Kündigungsfrist lieber auf Nummer sicher. Weil sie wissen, dass schon kleine Fehler hier teuer werden können. Was Sie brauchen, ist ein verlässliche Ratgeber zu Kündigungsfristen. Hier ist er.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die Zeitspanne, die nach der Kündigung vergehen muss, damit ein Arbeitsverhältnis rechtmäßig für beendet erklärt werden kann.

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Es ist jedoch möglich, auf der Grundlage von Arbeits- und Tarifverträgen individuelle Kündigungsfristen zu bestimmen. Die Kündigungsfristen eines geltenden Tarifvertrags greifen allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie für die Angestellten von Vorteil sind.

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist kann durch geltende Verträge ausschließlich verlängert und nicht verkürzt werden. 

  • Bis zu einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen. 

  • Zur Berechnung der Kündigungsfrist wird im Regelfall der Tag nach Zustellung des Kündigungsschreibens herangezogen. 

Was bedeutet Kündigungsfrist?

Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert den Begriff wie folgt: „Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Kündigungserklärung und der daraus resultierenden Vertragsbeendigung." Ohne eine Kündigungsfrist hätte keine der beiden Vertragsparteien die Chance, sich rechtzeitig und mit ausreichend Vorlauf nach einem neuen Vertragspartner – also Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – umzusehen. Ihrer Bedeutung entsprechend, sind die Kündigungsfristen vom Gesetzgeber grundsätzlich festgelegt.

Gut zu wissen: Eine Kündigungsfrist müssen die Vertragsparteien nur bei ordentlichen Kündigungen einhalten – eine außerordentliche fristlose Kündigung kennt keine Kündigungsfrist.

Ab wann beginnt die Kündigungsfrist?

Erst dann, wenn die Kündigung dem Vertragspartner zugegangen ist, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Der Tag des Zugangs der Kündigung wird übrigens laut § 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht mit in die Frist eingerechnet. Ein konkretes Beispiel finden Sie unter „So berechnen Sie die Kündigungsfrist“.

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Die Kündigungsfrist im Arbeitsrecht, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsrecht, einem anwendbaren Tarifvertrag oder auch aus dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. In der Regel legt HR als Erfüllungsgehilfe des Arbeitsgebers die individuelle Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag fest. Wenn in diesem Dokument auf die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist verwiesen wird, gelten diese. Sollte im Unternehmen für das neu zu schließende Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen, gelten die im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen nur unter einer Bedingung – wenn Sie für den Mitarbeiter günstiger sind.

Regeln Sie als HR im Arbeitsvertrag keine individuelle Regelung, gilt stets die gesetzliche Kündigungsfrist. Wie diese aussieht, zeigt Ihnen ein Blick ins BGB und dort in den § 622. Siehe auch „Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer“.

Was gilt für die außerordentliche fristlose Kündigung? 

Gemäß § 626 des BGB „Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ ist es sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgebern möglich, ein Dienstverhältnis fristlos zu beenden. Allerdings nur dann, wenn eine Fortführung des Arbeitsvertrags bis zur Vollendung der regulären Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Damit eine Kündigung fristlos – also ohne die Einhaltung von gesetzlichen oder (tarif-)vertraglichen Kündigungsfristen – erfolgen kann, muss demnach ein schwerwiegender Grund vorliegen: Im Regelfall handelt es sich dabei um einen Pflichtverstoß. 

§ 626 BGB besagt außerdem, dass die Kündigung dem/der Betroffenen binnen zwei Wochen, nachdem die Verantwortlichen Kenntnis vom Fehlverhalten erlangt haben, schriftlich zugestellt werden muss. 

Beispiel: Ein:e Arbeitnehmer:in hat ein anderes Teammitglied körperlich angegriffen. Sobald Sie als Arbeitgeber dessen gewahr werden, bleiben Ihnen genau zwei Wochen Zeit, um die außerordentliche fristlose Kündigung schriftlich zu formulieren und dem/der betroffenen Angestellten zukommen zu lassen.

Wichtig: Liegt ein „kleineres“ Vergehen vor, das nicht mit einer Straftat, einer massiven Beleidigung oder einem schweren Vertrauensmissbrauch einhergeht, bedarf es in der Regel einer vorhergehenden Abmahnung, bevor eine außerordentliche fristlose Kündigung als letztes Mittel infrage kommt. 

Lesetipp: Außerordentliche Kündigung – Praxistipps und Fallstricke

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies gilt dann, sobald der Mitarbeiter länger als sechs Monate in Ihrem Unternehmen angestellt ist.

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
0 bis 6 Monate 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats
Quelle:§ 622 Abs. 3 BGB (Stand: September 2022)

Bei Kündigung durch Arbeitnehmer:innen beträgt die Mindestkündigungsfrist vier Wochen – bzw. zwei während der Probezeit. Statt der gesetzlichen Kündigungsfrist können auch längere Fristen vertraglich vereinbart werden.

Gut zu wissen: Im Sinne der Gleichbehandlung hat der Europäische Gerichtshof bereits 2010 entschieden, dass auch jene Zeiten zur Betriebszugehörigkeit zu rechnen sind, in denen Arbeitnehmer bereits vor ihrem 25. Geburtstag bei einem Unternehmen beschäftigt waren. Diese Regelung steht über der Aussage von § 622 Abs.2 Satz 2 BGB, die das Gegenteil festlegt.

Achtung! :

Achtung! 4 Wochen sind nicht gleich 1 Monat, sondern exakt 28 Tage.

Diese gesetzliche Kündigungsfrist können Sie als HR im Arbeitsvertrag verlängern – aber auf keinen Fall verkürzen. Eine eventuell verlängerte Kündigungsfrist gilt verbindlich für beide Vertragsparteien.

Ausnahme: In kleineren Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern müssen Sie als HR keine Kündigungstermine zum 15. eines Monats oder zum Monatsende einhalten – Sie können dem Mitarbeiter an jedem beliebigen Tag kündigen – mit einer Frist von 4 Wochen.

Verlängerung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer:innen dürfen verlängert werden, aber niemals die Frist überschreiten, die der Arbeitgeber einzuhalten hat – so wird es im Bürgerlichen Gesetzbuch § 622 Absatz 6 verfügt. 

Soll also beispielsweise während des ersten Beschäftigungsjahres eine Kündigungsfrist von zwei Monaten für den/die Arbeitnehmer:in vereinbart werden, muss die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber ebenfalls entsprechend angehoben werden.

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So berechnen Arbeitnehmer:innen ihre Kündigungsfrist

Um ihre Kündigungsfrist zu ermitteln, müssen Arbeitnehmer zuerst herausfinden, ob eine gesetzliche oder vertragliche Fristenregelung vorliegt.

Gesetzliche oder vertraglich geregelte Frist?

Die gesetzlichen allgemeinen Kündigungsfristen (§ 622 BGB) gelten nur, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine andere Regelung oder Sonderbestimmungen enthält, wenn keine besonderen Gesetzesregelungen greifen (z.B. für Schwerbehinderte) und gegen den Arbeitgeber kein Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Datum des Kündigungszugangs als Berechnungsgrundlage

Das Datum, bei dem die Kündigung beim Arbeitnehmer eingeht, dient als Grundlage für die Berechnung der Kündigungsfrist – unabhängig davon, welches Datum das Kündigungsschreiben selbst trägt. Wie die Kündigungsfristen genau berechnet werden, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch detailliert festgehalten (§§ 187 ff. BGB).

Der Tag, an dem der Arbeitnehmer die Kündigung erhält, wird nicht in die Berechnung der Frist einkalkuliert. Stattdessen zählt erst der darauf folgende Tag. Sonn- und Feiertage werden wie ganz normale Arbeitstage mitgezählt.

Fristende berechnen

Meist gilt eine Kündigungsfrist nach Wochen oder Monaten, wobei als Stichtag der 15. eines Monats oder das Monatsende angegeben wird. Im Gesetz heißt es, die Kündigungsfrist endet „mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt“.

Kündigungsfrist berechnen: Beispiele für Arbeitnehmer

Beispiel 1: Gilt für eine Kündigung eine Monatsfrist, und geht die Kündigung am 15. eines Monats zu, endet die Frist am 15. des darauffolgenden Monats zum Tagesende (24 Uhr).

Beispiel 2: Gilt für die Kündigung eine Frist von vier Wochen, und geht sie am Freitag zu, endet die Friste vier Wochen später am Freitag zum Tagesende (24 Uhr).

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Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber

Bis zu einer Anstellungsdauer des Mitarbeiters von zwei Jahren gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Unterschiede in der Kündigungsfrist. Aber nach der magischen Grenze von zwei Jahren verlängert sich automatisch die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Eine potenzielle Kündigung durch den Arbeitnehmer ist davon nicht betroffen. Festgelegt werden die dann längeren Fristen im § 622 Abs. 2 BGB.

Dauer ArbeitsverhältnisKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats
Quelle: § 622 Abs. 2 BGB (Stand: September 2022)

Merke:

Eine im Arbeitsvertrag verhandelte Kündigungsfrist darf für den Arbeitnehmer zwar länger als die gesetzliche Frist sein – aber in keinem Fall länger als für den Arbeitgeber!

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Kündigungsfrist berechnen: Beispiele für Arbeitgeber

Damit Sie ein besseres Gefühl für die Feinheiten der Kündigungsfristen bekommen, haben wir im Folgenden drei Beispiele für das Kündigungsfrist berechnen für Sie zusammengestellt. Generell ist zu beachten: Nicht das Datum des Kündigungsschreibens gilt zur Berechnung der Kündigungsfrist, sondern das Datum des Zugangs der Kündigung!

Bei der Berechnung der Fristen sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie die im § 187 ff BGB formulierten Regeln anwenden.

Beispiel 1: Sie möchten einem Mitarbeiter, der seit einem Jahr im Unternehmen beschäftigt ist, ordentlich zum 30.11. kündigen. Dann müssen Sie die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen (28 Tage) aussprechen – also spätestens am 2.11. Der Tag des Zugangs der Kündigung (in diesem Fall der 2.11.) zählt nicht zur Kündigungsfrist hinzu, die Frist läuft also ab dem 3.11.

Beispiel 2: Ein anderer Mitarbeiter ist bereits mehr als zwei Jahre in Ihrem Unternehmen beschäftigt. Wenn Sie ihm zum 30.11. kündigen möchten, muss die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ausgesprochen werden – also am 31.10. des laufenden Jahres.

Beispiel 3: Eine Mitarbeiterin ist dem Unternehmen seit 17 Jahren verbunden. Sie soll zum 31.12. ordentlich gekündigt werden. Hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende. Sie müssen also bis zum 30.6. gekündigt haben, um keinen Fehler bei der Berechnung der Kündigungsfrist zu machen.

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist sollten Sie immer im Auge behalten, wie Sie die Kündigung zustellen. Denn eine ordentliche Kündigung kann bei fehlerhafter Zustellung unwirksam sein.

Tipp:

Grundsätzlich müssen Sie im Kündigungsschreiben kein Kündigungsdatum angeben. Es ist ausreichend, dass Sie „fristgerecht“ kündigen. Denn eine Kündigung ist einerseits davon abhängig, was vertraglich vereinbart wurde und andererseits von dem Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie diese oder eine vergleichbare Formulierung wählen: „Hiermit kündigen wir Ihnen fristgerecht zum XX.XX. Hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“

Die Kündigungsfrist in der Probezeit

Während der Probezeit, die bis zu sechs Monate dauern kann, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag zu kündigen – und zwar ohne Angabe von Gründen.

In der Probezeit greift der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht – und eine Kündigung kann demnach auch noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden.

Fallstrick für HR: Diese stark verkürzte Kündigungsfrist gilt nur dann, wenn Sie im Arbeitsvertrag explizit darauf abzielen und zum Beispiel formulieren, dass das Arbeitsverhältnis „nach Ablauf der Probezeit von beiden Parteien mit einer Frist von xx zum yy gekündigt werden“ kann.

Vorlage: Kündigungsschreiben erstellen

Muster Kündigung

Mithilfe dieser Vorlage können Sie Mitarbeitende ordentlich kündigen. Sie erhalten eine anpassbare Word-Vorlage mit wichtigen Fristen und Inhalten sowie optionale Textbausteine zu Freistellung und Betriebsrat.

Gesetzliche Sonderregelungen und Ausnahmen

In folgenden Fällen müssen Sie gesetzliche Sonderregelungen beachten.

Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern beträgt die im § 169 SGB IX festgelegte Mindestkündigungsfrist 4 Wochen, also wie bei anderen Arbeitnehmern auch. Wichtig ist diese Regelung nur dann, wenn ein geltender Tarifvertrag eine kürzere Frist als diese 4 Wochen regelt. Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen müssen Sie einen Antrag beim Integrationsamt stellen, ohne dessen Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

In einem laufenden Insolvenzverfahren beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten maximal 3 Monate zum Monatsende – egal wie lange der Arbeitnehmer schon beschäftigt ist (§ 113 S. 2 InsO)

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sieht das Arbeitsrecht keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vor – der Arbeitsvertrag endet zum vereinbarten Zeitraum. Es gibt keine Kündigungsfrist. Aber: Sie können im Arbeitsvertrag abweichende Regelungen treffen.

Eine außerordentlichen Kündigung kann nurinnerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben zwei Wochen Zeit, die außerordentliche Kündigung vorzulegen. Die außerordentliche Kündigung wird deshalb oft als fristlose Kündigung bezeichnet. Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung ist allerdings, dass ein so gravierender Kündigungsgrund vorliegt, dass es für beide Parteien unzumutbar wäre, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in einem Arbeitsverhältnis zu bleiben.

Falsch berechnete Kündigungsfrist – das passiert

Wenn Sie als HR eine Kündigungsfrist falsch berechnet haben, ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen. Diese sind abhängig von der Formulierung der Kündigung und vom Einzelfall.

Fall 1 – Sie haben erstens den Zeitpunkt der Kündigung falsch berechnet und dabei folgende oder eine vergleichbare Formulierung gewählt: „Wir kündigen hiermit das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2019.“ Daraus lässt sich nicht unmittelbar ablesen, dass Sie die Kündigung auch zu einem anderen Zeitpunkt avisiert hätten. Der Arbeitnehmer kann Kündigungsschutzklage erheben.

Fall 2 – Sie haben erstens die Kündigungsfrist falsch berechnet und dabei folgende oder vergleichbare Formulierung gewählt „Wir kündigen hiermit das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. Dezember 2019.“ Das kleine Wort „fristgemäß“ zeigt an, dass Sie als HR bestrebt sind, die vorliegende und maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten. Das fehlerhafte Kündigungsdatum wird in diesem Fall durch das rechtlich zulässige ersetzt.

Fall 3 – Auch hier haben Sie die Frist falsch berechnet. Die gewählte Formulierung lautet „Wir kündigen hiermit das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2019, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“ Die Kündigung ist durch den Zusatz wirksam – und zwar zum nächstmöglichen Termin.

Fall 4 – Mit folgender Formulierung begeben Sie sich rechtlich auf sehr dünnes Eis: „Wir kündigen hiermit das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin.“ Eine derartige Kündigung kann unwirksam sein, weil sie nicht angibt, wann Sie das Beschäftigungsverhältnis beenden möchten.

Darum sollte die Kündigungsfrist stets eingehalten werden 

Die geltenden Kündigungsfristen zu kennen und einzuhalten, ist für eine rechtskonforme Kündigung unerlässlich. Bei Nichtbeachtung kann die Kündigung für unwirksam erklärt werden, was unter Umständen mit einer Kündigungsschutzklage inklusive Schadensersatzforderungen einhergeht.  Personio begleitet Sie vom Recruiting bis zur Kündigung und unterstützt Sie unter anderem dabei, die Daten Ihrer Mitarbeiter:innen übersichtlich zu verwalten und somit wichtige (Kündigungs-)Fristen stets im Blick zu behalten.

FAQ gesetzliche Kündigungsfrist

Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen? 

Gemäß § 622 BGB betragen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber. Dauert das Arbeitsverhältnis zwei Jahre oder länger an, erhöhen sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber in bestimmten Abständen, während die Kündigungsfristen für die Arbeitnehmer:innen gleich bleiben. 

Wann hat man 3 Monate Kündigungsfrist? 

Eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats greift ab einer Beschäftigungsdauer von acht Jahren.

Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn man selbst kündigt? 

Unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis durch den/die Arbeitnehmer:in oder seitens des Arbeitgebers aufgekündigt wird, greifen entweder die gesetzlichen, vertraglichen oder tariflich festgelegten Kündigungsfristen. 

Wie berechnet man die Kündigungsfrist? 

Kündigungsfrist beginnt genau einen Tag nach Zustellung des Kündigungsschreibens. Ab diesem Tag gilt es, die entsprechende gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Kündigungsfrist anzuwenden.

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