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Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen: So geht’s!
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit bereitet Arbeitgebern immer wieder Kopfzerbrechen. Besonders knifflig wird es, wenn Arbeitnehmende im Verlauf eines Jahres von Vollzeit auf Teilzeit (oder umgekehrt) wechseln. Und auch flexible Arbeitszeitmodelle verkomplizieren potenziell die Festlegung des bestehenden Urlaubsanspruchs. Der folgende Artikel gibt Ihnen Formeln an die Hand, um den Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften bei gesetzlichem sowie erhöhtem Urlaubsanspruch, bei gleichbleibender sowie schwankender Anzahl an Wochenarbeitstagen zu berechnen.
Key Facts
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit basiert immer auf den Arbeitstagen und nicht auf der Arbeitszeit pro Tag.
Bei gesetzlichem Mindesturlaub multiplizieren Sie die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche mit dem Mindesturlaub von vier Wochen, um den Urlaubsanspruch bei Teilzeit zu errechnen.
Im Falle von Teilzeit mit unregelmäßigen Arbeitszeiten gilt die Formel: Urlaubsanspruch bei Vollzeit ÷ Jahresarbeitstage einer Vollzeitkraft × tatsächliche Arbeitstage pro Jahr = Urlaubsanspruch bei Teilzeit
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Inhalt
- 1Urlaubsanspruch bei Teilzeit: gesetzliche Regelungen
- 2Was bedeutet das für die Personalverrechnung?
- 3Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
- 4Urlaubsrechner Teilzeit
- 5Wenn Teilzeitmitarbeiter:innen weniger Tage arbeiten
- 6Urlaubsanspruch liegt über dem gesetzlichen Mindesturlaub
- 7Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtig berechnen – regelmäßige Arbeitszeit
- 8Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtig berechnen – unregelmäßige Arbeitszeit
- 9Beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bleibt Urlaubsanspruch erhalten
- 10FAQ
Urlaubsanspruch bei Teilzeit: gesetzliche Regelungen
Das Bundesurlaubsgesetz regelt das Recht auf bezahlten Urlaub sowie den Mindestanspruch darauf. Dieser beträgt vier Arbeitswochen oder 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche.
Dabei orientiert sich das Gesetz an Arbeitstagen und nicht an Arbeitsstunden. Somit ist es nicht erforderlich, dass es zwischen Vollzeit- oder Teilzeitverhältnis unterscheidet. Denn für den tatsächlichen Urlaubsanspruch bei Teilzeit sind ausschließlich die Arbeitstage pro Woche relevant.
Was bedeutet das für die Personalverrechnung?
Je nach Branche oder Unternehmen ist eine Fünf- oder Sechs-Tage-Woche üblich. Bei vier Wochen Urlaubsanspruch (= gesetzlichem Urlaubsanspruch) bedeutet dies 20 bzw. 24 Urlaubstage für die jeweiligen Mitarbeiter:innen, und zwar unabhängig von der Anzahl der geleisteten Wochenstunden.
Beispiel: Mitarbeiter 1 arbeitet an fünf Tagen pro Woche je zwei Stunden. Mitarbeiterin 2 arbeitet ebenfalls an fünf Tagen pro Woche – jedoch jeweils acht Stunden pro Tag. Obwohl Mitarbeiter 1 mit zehn Stunden wöchentlich deutlich weniger arbeitet als Mitarbeiterin 2 mit vierzig Stunden, haben beide den gleichen Urlaubsanspruch. Denn beide arbeiten fünf Tage die Woche.
Wichtig: Den Urlaubsanspruch berechnen Sie immer auf Basis der vereinbarten Arbeitstage und nie auf Grundlage der vereinbarten Arbeitszeit.
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Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Arbeitet die Teilzeitkraft genauso viele Tage wie eine Vollzeitkraft, ergibt sich die gleiche Anzahl an Urlaubstagen. Die Formel für den gesetzlichen Mindesturlaub lautet:
Arbeitstage pro Woche × 4 = Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch bei Vollzeit berechnen – das sollten Sie wissen!
Urlaubsrechner Teilzeit
Urlaubsrechner
Wenn Teilzeitmitarbeiter:innen weniger Tage arbeiten
Kommen Teilzeitkräfte auf weniger Arbeitstage als eine Vollzeitkraft, reduziert sich dadurch folglich der Urlaubsanspruch, und zwar abhängig von den geleisteten Wochenarbeitstagen. Während ein:e Mitarbeiter:in beispielsweise einmal wöchentlich acht Stunden arbeitet, steht ein anderes Teammitglied an zwei Wochentagen für jeweils vier Stunden zur Verfügung. Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von vier bzw. acht Tagen.
Unter der Voraussetzung, dass sich der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch beschränkt, entnehmen Sie den Urlaubsanspruch bei Teilzeit der folgenden Tabelle:
Arbeitstage | Urlaubstage |
1 Arbeitstag | 4 Urlaubstage |
2 Arbeitstage | 8 Urlaubstage |
3 Arbeitstage | 12 Urlaubstage |
4 Arbeitstage | 16 Urlaubstage |
Beispiel: Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche
Aus einer 4-Tage-Woche bei gesetzlichem Mindesturlaubsanspruch ergibt sich ein Anspruch von 16 Urlaubstagen pro Jahr. Anders verhält es sich, wenn mehr Urlaubstage gewährt werden.
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Urlaubsanspruch liegt über dem gesetzlichen Mindesturlaub
Auch bei einem erhöhten Urlaubsanspruch unterscheidet sich die Anzahl an zu gewährenden Urlaubstagen nicht von der einer Vollzeitkraft. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die betreffende Teilzeitkraft täglich für das Unternehmen tätig ist.
Anders gestaltet sich die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Teilzeit unter folgenden Voraussetzungen:
Beschäftigte arbeiten weniger Wochentage als eine im Unternehmen angestellte Vollzeitkraft.
Die wöchentliche Anzahl an Arbeitstagen schwankt.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtig berechnen – regelmäßige Arbeitszeit
Viele Mitarbeiter:innen in Teilzeit sind nicht jeden Tag für das Unternehmen tätig. Daher kann der Urlaubsanspruch für Teilzeit nicht immer mit der Regelformel berechnet werden. Wenn der Urlaubsanspruch von Teilzeitangestellten über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegt und sie an regelmäßigen Tagen in der Woche arbeiten, z. B. montags und mittwochs, liefert folgende Formel korrekte Ergebnisse:
Urlaubsanspruch bei Vollzeit ÷ Arbeitstage einer Vollzeitkraft × tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Rechenbeispiel: Ein:e Mitarbeiter:in arbeitet drei Tage pro Woche im Unternehmen. Das Unternehmen gewährt Mitarbeitenden 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr – auf Basis einer 5-Tage-Woche. Der Teilzeitkraft stehen demnach 18 Urlaubstage pro Jahr zu:
30 Urlaubstage ÷ 5 Werktage im Unternehmen × 3 Arbeitstage pro Woche = 18 Urlaubstage
Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtig berechnen – unregelmäßige Arbeitszeit
Wenn Ihre Mitarbeiter:innen manchmal an drei und dann wieder an vier Tagen in der Woche arbeiten, handelt es sich um unregelmäßige Arbeitszeiten. In diesem Fall sollten Sie die Urlaubstage auf das ganze Jahr bezogen berechnen:
Urlaubsanspruch bei Vollzeit ÷ Jahresarbeitstage einer Vollzeitkraft × tatsächliche Arbeitstage pro Jahr = Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Rechenbeispiel: Ein:e Mitarbeiter:in arbeitet im Unternehmen zwei- bis viermal wöchentlich. Es ergibt sich eine durchschnittliche Tätigkeit an 130 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Urlaubsanspruch im Unternehmen für Vollzeitmitarbeiter:innen beträgt 30 Werktage. Im Unternehmen wird an 260 Werktagen pro Jahr gearbeitet.
30 Tage ÷ 260 Jahreswerktage × 130 Tage = 15 Tage Urlaubsanspruch
Die Teilzeitkraft hat in diesem Beispiel Anspruch auf 15 Urlaubstage pro Jahr. Erhalten Sie als Ergebnis einen Bruchteil eines Urlaubstags, dürfen Sie kaufmännisch auf- oder abrunden. Aber Vorsicht: Beschäftigte haben auf die abgerundete Urlaubszeit Anspruch in Form von Freizeitausgleich.
Beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bleibt Urlaubsanspruch erhalten
Immer wieder beschäftigen sich Arbeitsgerichte mit Klagen von Mitarbeiter:innen, die ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren. Denn in vielen Unternehmen zählt es zur normalen Vorgehensweise, den Urlaubsanspruch des gesamten Jahres an die aktuelle Situation anzupassen. Im Falle eines Wechsels während des Jahres verlieren Mitarbeiter:innen demnach ungerechtfertigterweise wertvolle Urlaubstage.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bei einem solchen Wechsel nicht kürzen. Sie sind dazu verpflichtet, den Urlaubsanspruch für beide Zeitabschnitte gesondert zu berechnen. Dieses Urteil wurde vom Bundesarbeitsgericht in vollem Umfang übernommen.
FAQ
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei Teilzeit zu?
Bei einer festen Anzahl an Arbeitstagen pro Woche berechnet sich der Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften wie folgt: Urlaubsanspruch bei Vollzeit ÷ Arbeitstage einer Vollzeitkraft × tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit.
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit bei einer unregelmäßigen Anzahl an Arbeitstagen pro Woche wird hingegen mit der folgenden Formel berechnet: Urlaubsanspruch bei Vollzeit ÷ Jahresarbeitstage einer Vollzeitkraft × tatsächliche Arbeitstage pro Jahr = Urlaubsanspruch bei Teilzeit.
Wie viel Urlaub hat man bei Teilzeit mit 30 Stunden?
Der Urlaubsanspruch bei 30 Stunden pro Woche hängt von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage und nicht von der Wochenarbeitszeit ab. Wird beispielsweise lediglich die Arbeitszeit pro Tag reduziert, ergibt sich daraus der gleiche Urlaubsanspruch wie bei einer Vollzeitkraft.
Wie viel Urlaub hat man bei Teilzeit mit 20 Stunden?
Wird in Teilzeit, aber an jedem Unternehmensarbeitstag gearbeitet, besteht der volle Urlaubsanspruch. Wird jedoch beispielsweise lediglich an drei Tagen gearbeitet, resultiert daraus ein Urlaubsanspruch von 60 bzw. 50 Prozent (bei einer Fünf- bzw. Sechs-Tage-Woche im Unternehmen).
Hat man bei Teilzeit auch 30 Tage Urlaub?
Gewährt ein Unternehmen Vollzeitkräften 30 Urlaubstage pro Jahr, haben Teilzeitkräfte den gleichen Anspruch, sofern sie genau wie Vollzeitkräfte (jedoch bei reduzierter Stundenanzahl) an jedem Unternehmensarbeitstag tätig sind. Ansonsten wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit anteilig anhand der geleisteten Arbeitstage berechnet.
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