Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen: Der Urlaubsrechner

Das Bundesurlaubsgesetz regelt das Recht auf bezahlten Urlaub sowie den Mindestanspruch dafür. Dieser beträgt vier Arbeitswochen oder 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche. Dabei orientiert sich das Gesetz an Arbeitstagen und nicht an Arbeitsstunden. Dadurch ist es nicht erforderlich, dass es zwischen Vollzeit- oder Teilzeitverhältnis unterscheidet. Denn für den tatsächlichen Urlaubsanspruch bei Teilzeit sind ausschließlich die Arbeitstage pro Woche relevant.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit basiert immer auf den Arbeitstagen und nicht der Arbeitszeit pro Tag.
Bei gesetzlichem Mindesturlaub multiplizieren Sie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mit dem Mindesturlaub von vier Wochen, um den Urlaubsanspruch bei Teilzeit zu errechnen.
Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten bei der Teilzeit gilt die Formel: Vereinbarte Urlaubstage / Jahreswerktage des Unternehmens x tatsächlich gearbeitete Tage im Jahr = Urlaubsanspruch Teilzeit.
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Inhalt
- 1Was bedeutet das für die Personalverrechnung?
- 2Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
- 3Urlaubsrechner Teilzeit
- 4Wenn Teilzeitmitarbeiter weniger Tage arbeiten
- 5Urlaubsanspruch liegt über dem gesetzlichen Mindesturlaub
- 6Urlaubsanspruch Teilzeit richtig berechnen – regelmäßige Arbeitszeit
- 7Urlaubsanspruch Teilzeit richtig berechnen – unregelmäßige Arbeitszeit
- 8Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bleibt erhalten
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Was bedeutet das für die Personalverrechnung?
Je nach Branche oder Unternehmen ist eine Fünf- oder Sechs-Tage-Woche üblich. Bei vier Wochen Urlaubsanspruch sind dies 20 oder 24 Urlaubstage für den Mitarbeiter. Unabhängig von der Anzahl der geleisteten Wochenstunden. Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet an fünf Tagen die Woche je zwei Stunden. Ein anderer arbeitet wiederum acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Obwohl Mitarbeiter mit zehn Stunden deutlich weniger arbeitet als Mitarbeiter zwei, haben beide denselben Urlaubsanspruch, weil beide fünf Tage die Woche arbeiten. Dies gilt ebenfalls dann, wenn ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag mehr als vier Wochen Urlaubsanspruch hat.
Wichtig: Den Urlaubsanspruch berechnen Sie immer auf Basis der vereinbarten Arbeitstage und nie auf Grundlage der vereinbarten Arbeitszeit.
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Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Nutzen Sie diese Formel, um Ihren Urlaubsanspruch bei Teilzeit zu berechnen:
Urlaubstage im Jahr ÷ Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit.
Urlaubsrechner Teilzeit
Urlaubsrechner
Wenn Teilzeitmitarbeiter weniger Tage arbeiten
Anders gestaltet sich die Situation, wenn in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter weniger Tage arbeiten. Denn die Teilzeitarbeit kann unterschiedlich gestaltet werden: Während ein Mitarbeiter einmal wöchentlich acht Stunden arbeitet, verteilt ein anderer Arbeitnehmer acht Stunden auf zwei oder sogar auf vier Tage.
Hat ein Arbeitnehmer nur Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, ist der Urlaubsanspruch für Teilzeit einfach zu berechnen. Multiplizieren Sie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mit dem Mindesturlaub von vier Wochen.
Arbeitstage | Urlaubstage |
---|---|
1 Arbeitstag | 4 Urlaubstage |
2 Arbeitstage | 8 Urlaubstage |
3 Arbeitstage | 12 Urlaubstage |
4 Arbeitstage | 16 Urlaubstage |
Urlaubsanspruch liegt über dem gesetzlichen Mindesturlaub
Berechnen Sie für Mitarbeiter den Urlaubsanspruch für Teilzeit, ändert sich durch den erhöhten Urlaubsanspruch an der Vorgehensweise grundsätzlich nichts. Allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Arbeitnehmer täglich im Unternehmen anwesend sind.
Anders gestaltet sich die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Teilzeit unter folgenden Voraussetzungen.
Arbeitnehmer arbeitet weniger als fünf Tage pro Woche.
Urlaubsanspruch in Tagen liegt unter einer Arbeitswoche.
Unregelmäßige Wochenarbeitszeit in Tagen.
Urlaubsanspruch Teilzeit richtig berechnen – regelmäßige Arbeitszeit
Viele Mitarbeiter in Teilzeit sind nicht jeden Tag im Unternehmen anwesend. Daher kann der Urlaubsanspruch für Teilzeit nicht auf die stark vereinfachte Weise berechnet werden. Wenn ihr Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegt und sie an regelmäßigen Tagen in der Woche zur Arbeit kommen, z. B. montags und mittwochs, liefert folgende Formel korrekte Ergebnisse.
Rechenbeispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet drei Tage in der Woche im Unternehmen. Das Unternehmen gewährt seinen Mitarbeitern 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr und arbeitet wöchentlich an fünf Werktagen.
30 Urlaubstage / 5 Werktage im Unternehmen
x 3 Arbeitstage pro Woche
= 18 Urlaubstage
Der Teilzeitkraft stehen demnach 18 Urlaubstage pro Jahr zu.
Urlaubsanspruch Teilzeit richtig berechnen – unregelmäßige Arbeitszeit
Wenn Ihre Mitarbeiter mal an drei und mal an vier Tagen in der Woche arbeiten, dann sind das unregelmäßige Arbeitszeiten. In diesem Fall sollten Sie die Urlaubstage auf das ganze Jahr bezogen berechnen wie in folgendem Beispiel:
Vereinbarte Urlaubstage / Jahreswerktage des Unternehmens
x tatsächlich gearbeitete Tage im Jahr
= Urlaubsanspruch Teilzeit
Rechenbeispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet im Unternehmen zwischen zwei- und viermal wöchentlich. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anwesenheit von 130 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Urlaubsanspruch im Unternehmen für Vollzeitmitarbeiter beträgt 30 Werktage. Das Unternehmen arbeitet an 260 Werktagen im Jahr.
30 Tage / 260 Jahreswerktage
x 130 Tage
= 15 Tage Urlaubsanspruch
Die Teilzeitkraft hat in diesem Beispiel Anspruch auf 15 Urlaubstage im Jahr.
Erhalten Sie als Ergebnis einen Bruchteil eines Urlaubstags, dürfen Sie kaufmännisch auf- oder abrunden. Aber Vorsicht: Der Arbeitnehmer hat auf die abgerundete Urlaubszeit Anspruch in Form von Freizeitausgleich.
Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bleibt erhalten
Immer wieder beschäftigen sich Arbeitsgerichte mit Klagen von Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren. Denn in vielen Unternehmen zählt es zur normalen Vorgehensweise, den Urlaubsanspruch des gesamten Jahres an die aktuelle Situation anzupassen. Dadurch haben die Mitarbeiter bei einem Wechsel während des Jahres wertvolle Urlaubstage verloren.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Sie den Urlaubsanspruch bei einem solchen Wechsel nicht kürzen. Sie sind dazu verpflichtet, den Urlaubsanspruch für beide Zeitabschnitte gesondert zu berechnen. Ein Urteil, das vom Bundesarbeitsgericht in vollem Umfang übernommen wurde.
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