Kündigungsfrist berechnen: Online-Kündigungsfristenrechner

Damit eine Kündigung – vor dem Arbeitsgericht – Bestand hat, ist es unerlässlich, die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten. Der Kündigungsfristenrechner unterstützt Sie dabei. 

Kündigungsfristenrechner: Kündigungsfrist online berechnen

Berechnung

Eine Kündigung zum:ist möglich. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber spätestens bis zumschriftlich zugestellt werden. Eine Kündigung ist grundsätzlich nur zum 15. oder Ende des Monats gültig.
Ihr Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen.
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Kündigungsfrist online berechnen: So geht’s

Um die Kündigungsfrist berechnen zu können, bedarf es folgender Angaben:

  • Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen werden soll

  • Zeitpunkt, zu dem die Kündigung greifen soll

  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses

  • Probezeit – ja oder nein?

  • Zustellungsweg 

Sobald alle Daten vorliegen, ermittelt der Kündigungsfristenrechner – auf Basis der gesetzlichen Kündigungsfristen – den Beginn der Kündigungsfrist sowie den letzten Vertragstag und die Anzahl an verbleibenden Tagen im Unternehmen.

Bedeutung von Kündigungsfristen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind § 622 BGB zu entnehmen. Jedoch kann die Kündigungsfrist im Rahmen von Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen über die gesetzliche Kündigungsfrist hinaus verlängert werden. Vor Anwendung des Kündigungsfristenrechners ist deshalb unbedingt zu überprüfen, ob dies auf Ihren Fall zutrifft.

Denn: Werden die Kündigungsfristen nicht eingehalten, kann die Kündigung für unwirksam erklärt werden und mitunter sogar Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Kündigungsgründe – das sollten Sie wissen!

FAQ

Wie berechnet man die Kündigungsfrist?

Mithilfe des Kündigungsfristenrechners lässt sich die (gesetzliche) Kündigungsfrist unkompliziert berechnen. Dazu ist nichts weiter zu tun, als die erforderlichen Daten bereitzustellen.

Wie werden 2 Wochen Kündigungsfrist berechnet?

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB zwei Wochen. Das konkrete Austrittsdatum lässt sich unter Zuhilfenahme des Kündigungsfristenrechners ganz einfach bestimmen.

Disclaimer

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