Überstunden berechnen leicht gemacht

Mitarbeiter trägt seine Überstunden ein

Wenn wichtige Deadlines anstehen oder eine Abteilung unterbesetzt ist, kommt es häufig zu Überstunden. Gleicht der Arbeitnehmer diese Stunden nicht durch Freizeit aus, werden sie in der Regel ausbezahlt. Lesen Sie hier wie Sie Überstunden richtig ausrechnen.

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Arbeitszeitgesetz: Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt die Rahmenbedingungen für die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit vor. So werden Ruhe- und Pausenzeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtschichten eindeutig geregelt. Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Werktage sind alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind, also die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag. Somit darf ein Vollzeit-Beschäftigter maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten.

Kurzfristig darf der Arbeitgeber das Arbeitsvolumen deutlich erhöhen, wenn dieses saisonal- bzw. auftragsbedingt notwendig ist. Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit hinausgehen, werden als Überstunden bezeichnet. Sie sollen aber die Ausnahme bleiben. Eine gesetzliche Pflicht für Überstunden gibt es nicht, allerdings auch keine feste Regelung für deren Abbau. Deshalb ist die Vereinbarung über letzteres stets eine Angelegenheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dieser Arbeitszeitrechner gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter.

Mit einer einfachen Formel Überstunden berechnen

Wenn nichts anderes zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurde, richtet sich die Bezahlung der Überstunden nach dem monatlichen Einkommen. Bei Mitarbeitern, die auf Stundenbasis bezahlt werden, wird jede Überstunde nach dem gewohnten Bruttostundenlohn honoriert. Ist eine feste Vergütung im Monat vereinbart, muss der Bruttostundenlohn erst ausgerechnet werden.

Der Wert lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen: Das monatliche Bruttogehalt wird dafür durch die Monatsstundenzahl geteilt. Als Ergebnis kommt der exakte Stundenlohn heraus, der dann nur noch mit der Zahl der geleisteten Überstunden multipliziert werden muss. Um die genaue Monatsstundenzahl zu berechnen, wird die Wochenstundenzahl mit 4,33 multipliziert.

Ein Beispiel:

Herr Schmidt verdient im Monat 3000 Euro brutto. Eigentlich arbeitet er nach seinem Vertrag 40 Stunden, hat aber im vergangenen Monat 10 Überstunden geleistet.

  • Monatsstundenzahl

    : 40 x 4,33 = 173,2

  • Stundenlohn

    : 3000 / 173,2 = 17,32 Euro

  • Überstundenlohn

    : 17,32 x 10 = 173,2 Euro

Bei Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit können noch Zuschläge hinzukommen. Häufig erhält der Arbeitnehmer rund 25 Prozent mehr als seinen regulären Stundenlohn. Überstundenzuschläge werden in der Regel im Tarifvertrag geregelt oder einzeln vereinbart.

Zeit sparen beim Rechnen

Die Überstunden in einem Programm festzuhalten, erspart sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Angestellten viele Arbeitsschritte. Über die Arbeitszeiterfassung von Personio können alle oder ausgewählte Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbständig erfassen und bei Bedarf im Arbeitszeitkonto sammeln. Zusätzlich lassen sich Genehmigungsprozesse für Arbeitszeiten und Überstunden vereinfachen wie auch individualisieren.

Die Arbeitszeiterfassung ist mit der Lohnabrechnung (engl.: Payroll) verknüpft. So lassen sich Gehälter automatisch auf der Basis der Arbeitszeiten, Abwesenheiten und dem Stundenlohn ermitteln. Darüber hinaus können Sie Überstunden leichter berechnen. Am Ende werden die Beträge in der Gehaltsabrechnung übernommen. Personio bietet ebenso die Möglichkeit, Überstunden zu verwalten, wenn Mitarbeiter diese über einen Freizeitausgleich abbauen. Überstunden mit einer Software wie Personio zu berechnen und zu verwalten, spart viel Zeit im Unternehmen.

Überstunden automatisch richtig berechnen

Personio Software