Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab dem 01.01.2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

In diesem Zusammenhang hat Personio im Dezember 2023 eine Grundsatzerklärung verabschiedet. 

Hierin verpflichtet sich Personio, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei Personio anzeigen und Abhilfe fordern.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt

Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt können Sie sich hier als PDF-Download anzeigen lassen.

Grundsatzerklärung

Human Rights Declaration


Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG

Nach Maßgabe der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG können Beschwerden und Hinweise über menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Bedrohungen seitens Personen bzw. Personengruppen abgegeben werden.

Verstöße oder Hinweise können über unser Berichtssystem für die Lieferkette gemeldet werden. Hier kann ebenfalls auf die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren zurückgegriffen werden. 

Verhaltenskodex für Lieferanten 

Zusätzlich verpflichten wir unsere Lieferanten, mit denen wir ab 2024 ein Vertragsverhältnis eingehen zur Unterschrift unseres Verhaltenskodexes für Lieferanten. Unseren Verhaltenskodex für Lieferanten können Sie sich hier als PDF-Download anzeigen lassen.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Supplier Code of Conduct