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Probezeitkündigung: Alle Infos inkl. Muster
Vielversprechende Jobanwärter:innen erweisen sich im Arbeitsalltag leider nicht immer wie erwartet. Mitunter zeichnet sich schon sehr bald der Wunsch ab, künftig wieder getrennte Wege zu gehen. Und genau für solche Fälle gibt es die Probezeit. Diese dient vor allem dazu, zunächst einmal testweise unter verhältnismäßig weniger bindenden Bedingungen zusammenzuarbeiten. Im Folgenden erfahren Sie, was genau es mit der Probezeitkündigung auf sich hat und was es in diesem Zusammenhang zu beachten gibt.
Key Facts
Statt der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt in der Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Eine Probezeitkündigung muss in aller Regel schriftlich sowie unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen.
Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor der Kündigung informiert und angehört werden.
Bestimmte Personengruppen sind von einer Probezeitkündigung ausgeschlossen.
Probezeit: Alle Infos auf einen Blick
Bei der Probezeit handelt es sich sozusagen um einen Testlauf für beide Seiten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:innen bekommen die Chance, sich einen authentischen Eindruck zu verschaffen und darauf basierend zu entscheiden, ob Potenzial für eine gemeinsame berufliche Zukunft besteht. Dabei gilt:
Entsprechend § 622 (3) BGB darf die Probezeit maximal bis zu sechs Monate ab Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses andauern.
Der Arbeitgeber ist vor dem Gesetz nicht zu einer Probezeit für seine Mitarbeiter:innen verpflichtet.
Damit die Probezeit juristische Gültigkeit besitzt, muss sie im Arbeitsvertrag verankert werden.
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Probezeit vereinbart und in den Arbeitsvertrag integriert werden, was dessen Aufkündigung durch eine Probezeitkündigung ermöglicht.
Lesetipp: Probearbeiten folgt strengen Regeln – das müssen Sie wissen!
Probezeitkündigung
Solange die Probezeit besteht, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB nicht (hier Kündigungsfrist berechnen). Stattdessen haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, das eingegangene Arbeitsverhältnis durch eine Probezeitkündigung frühzeitig zu beenden.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit besteht eine generelle Kündigungsfrist von zwei Wochen – und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in. Beide Parteien sind somit nicht an eine Datierung zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats gebunden, sodass die Kündigungsfrist nach Zustellung des Kündigungsschreibens unmittelbar abzulaufen beginnt.
Gut zu wissen: Auch wenn die Probezeitkündigung erst zum letzten Tag der Probezeit zugestellt wird, greift weiterhin die Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Tipp: Um die zweiwöchige Frist im Rahmen der Probezeitkündigung zu umgehen, bietet sich ein Aufhebungsvertrag an, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in in beiderseitigem Einverständnis zu unterzeichnen ist.
Kündigungsgrund in der Probezeit
Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer:innen benötigen für eine Probezeitkündigung eine Begründung. Vor Ablauf der Probezeit kann eine Kündigung also ohne Angabe von Beweggründen ausgesprochen werden.
Gut zu wissen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift auch in der Probezeit bzw. hat hinsichtlich einer Probezeitkündigung Bestand. Haben Arbeitnehmer:innen Grund zur Annahme, dass ihnen beispielsweise wegen ihrer Hautfarbe, des Geschlechts oder ihrer Religionszugehörigkeit gekündigt wurde, ist die Probezeitkündigung vor Gericht anfechtbar.
Ordentliche Kündigung in der Probezeit
Sobald Mitarbeiter:innen sechs Monate im Unternehmen angestellt sind, müssen für eine ordentliche Kündigung in der Regel entweder personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebliche Gründevorgebracht werden können. Im Rahmen einer Probezeitkündigung ist dies nicht der Fall. Um Mitarbeiter:innen in der Probezeit eine ordentliche Kündigung auszusprechen, bedarf es lediglich:
einer schriftlichen Kündigung in Papierform,
der Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen,
sofern ein Betriebsrat besteht, dessen Inkenntnissetzung und Anhörung (§ 102 BetrVG).
Außerordentliche Kündigung in der Probezeit: fristlose Kündigung
Eine Probezeitkündigung kann auch mit einer fristlosen Kündigung einhergehen. Dazu haben gemäß § 626 BGB sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit. Allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:
Es liegen schwerwiegende Umstände vor, die das Aufrechterhalten des Arbeitsverhältnisses – unter Abwägung der Interessen beider Parteien – unzumutbar erscheinen lassen. Dazu zählen z. B. Straftaten, Mobbing von Teamkolleg:innen oder wiederholtes Missachten der Unternehmensrichtlinien.
Die fristlose Kündigung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem der/die Kündigungsberechtigte von den betreffenden Umständen Zeugnis erlangt hat bzw. unterrichtet wurde.
Die fristlose Kündigung wird unverzüglich und in Schriftform übermittelt.
Arbeitnehmer:innen können innerhalb der sogenannten Drei-Wochen-Frist Widerspruch einlegen. Dazu ist Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Sind nach der fristlosen Kündigung jedoch bereits drei Wochen vergangen, besteht wenig Aussicht auf Erfolg.
Gut zu wissen: In den meisten Fällen muss der fristlosen Kündigung vorausgehend eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. Dies gilt auch im Rahmen einer Probezeitkündigung.
Sonderregelungen bei Probezeitkündigung
Für ausgewählte Personengruppen bestehen im Hinblick auf die Kündigung während der Probezeit Sonderregelungen:
Eine Probezeitkündigung während der Schwangerschaft ist nicht möglich.
Mit einer Probezeitkündigung kann man Schwerbehinderten nicht das Arbeitsverhältnis aufkündigen, da zusätzlich eine Zustimmung des Integrationsamtes vonnöten ist.
Betriebsratsmitglieder genießen während ihrer Amtszeit sowie ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit Schutz vor einer ordentlichen Kündigung.
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Probezeitkündigung
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Probezeitkündigung hängt von zwei Dingen ab:
Wer hat gekündigt? Arbeitnehmer:innen, denen gekündigt wurde, haben in aller Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld, wohingegen eine Kündigung seitens der Arbeitnehmenden mit einer zeitweisen Sperrung einhergehen kann.
Wie lange wurde in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Anspruch auf Arbeitslosengeld kann gültig gemacht werden, wenn über die letzten dreißig Monate hinweg mindestens zwölf Monate Einzahlungen geleistet wurden.
Zudem müssen sich Arbeitnehmende nach einer Kündigung in der Probezeit unverzüglich arbeitssuchend melden.
Probezeitkündigung: Vorlage
Wie eine Probezeitkündigung aussehen kann, veranschaulicht das folgende Muster:
Musterunternehmen
Unternehmensstraße 1
12345 Musterstadt
Musterstadt, TT.MM.JJJJ
Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses beim Musterunternehmen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Muster,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis in der Probezeit ordentlich
fristgerecht zum ______________, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Wochen ab Zustellung.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift Arbeitgeber
Hiermit bestätige ich, dass ich das originale Kündigungsschreiben zum ______________ erhalten habe.
_______________________
Unterschrift Arbeitnehmer:in
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Damit eine Kündigung während der Probezeit rechtskräftig wird, gilt es darauf zu achten, sie fristgerecht und in Schriftform an die jeweiligen Mitarbeiter:innen zuzustellen. Die digitale Personalakte von Personio unterstützt Sie auf diesem Weg, indem Sie wichtige Fristen stets im Blick behalten und vorhandene Mitarbeiterdaten jederzeit an einem zentralen Ort einsehen können.
FAQ
Welche Kündigungsfrist gibt es während der Probezeit?
Während der Probezeit greift eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Und zwar sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer:innen.
Gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, denen nicht in der Probezeit gekündigt werden darf?
Ausgewählte Personengruppen, wie z. B. Schwangere oder Schwerbehinderte, stehen unter einem Sonderkündigungsschutz.
Wie sieht es mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Probezeitkündigung aus?
Ob nach einer Probezeitkündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, hängt davon ab, welche Partei gekündigt hat und in wie vielen Monaten innerhalb der letzten dreißig Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.
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