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9. Juli 2024
HR News im Juli: Die wichtigsten Trends für Personaler:innen
Arbeitsrechtliche Urteile, HR-Trends, handverlesene Studien: In unseren HR News gibt's jeden Monat einen knackigen Überblick über neue Top-Themen aus dem Personalbereich. Denn der frühe Vogel fängt den Wurm...
Der "Back to office"-Zwang – was wirklich dahintersteckt
Wenn Unternehmen nun auch in Deutschland verstärkt ihre Mitarbeitenden verpflichtend zurück ins Büro holen, geschieht das natürlich nicht ohne Grund. Primärer Gedanke: Im Office seien sie deutlich produktiver als im Homeoffice.
Die Umfrage eines HR-Software-Anbieters aus den USA mit 1.500 Beschäftigten (darunter 500 aus HR) entlarvt diese Aussage als grundlegend falsch: Denn egal ob im Büro oder im Homeoffice – beide Mitarbeitergruppen sind lediglich sechs von acht Stunden eines normalen Arbeitstages wirklich produktiv – die restlichen 2 Stunden gehen für soziale Kontakte, Prokrastination oder auch für nicht jobbezogene Aufgaben drauf.
Das verwundert auf den ersten Blick nicht wirklich. Aber besonders krass liest sich in diesem Zusammenhang ein anderer Wert aus der Studie. Demnach haben 25 Prozent der befragten Führungs- und 20 Prozent der HR-Leitungskräfte darauf gesetzt, dass der Back to office-Zwang zu freiwilligen Kündigungen in der Belegschaft führen würde.
Eine Strategie, die aber offensichtlich laut weiterer Studien nicht wirklich aufging. Und deshalb schätzten wiederum 37 Prozent der Führungskräfte, dass ihr Unternehmen im Jahr 2023 Entlassungen durchgeführt hat, weil der „Back to office-Personalabbaueffekt“ zu schwach ausgefallen war …
Was die Studien außerdem ans Licht bringen: Der Produktivitätsdruck auf Mitarbeitende ist deutlich gestiegen und die Arbeitsatmosphäre „leistungsorientierter, misstrauischer und ausgrenzender“ als vor der Pandemie. Die Folge: Beschäftigte haben das Gefühl, ihren Führungskräften mehr Produktivität und auch Anwesenheit demonstrieren zu müssen. 42 Prozent der Befragten gehen vor allem deshalb ins Büro, um dort von ihren Führungskräften gesehen zu werden. Und 64 Prozent der remote Arbeitenden ließ die Messaging Apps nur aktiv, um digitale Erreichbarkeit zu zeigen. Sieht so wirklich die New Work aus?
Recht auf Entgeltabrechnung in Papierform?
Digitalisierung unterstützt überall, in allen Fachbereichen und zum Glück auch in der HR. Insbesondere bei den zeitraubenden Administrationstätigkeiten in der Personalabteilung sind HR-Plattformen echte Problemlöser, die mit ihren digitalen und automatisierten Prozessen dafür sorgen, dass die Personler:innen endlich Zeit für strategische Themen finden. Ein Beispiel für gelungene Digitalisierung ist z.B. eine automatisierte Lohnabrechnung, bei der Lohnzettel den Mitarbeitenden etwa über eine digitale Personalakte zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden. Davon profitieren beide Seiten – HR und Mitarbeitende.
Doch nun wirft ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 16. Januar 2024, Aktenzeichen 9 Sa 575/23) ein neues Licht auf diesen Aspekt der HR-Digitalisierung. So haben Beschäftigte, die ihrem Arbeitgeber kein Einverständnis zur digitalen Übermittlung der Lohnabrechnung erteilt haben, das Recht auf eine Abrechnung in Papierform. Das ist der Fall: Ein Unternehmen hatte mit dem Betriebsrat eine Konzernbetriebsvereinbarung zur Einführung eines digitalen Postfachs für Mitarbeitende geschlossen. Diese konnten auf das Postfach zugreifen und darin u.a. Personaldokumente und auch ihre Lohnabrechnung herunterladen. Für eine Übergangszeit war parallel ein Versand von ausgedruckten Lohnzetteln geregelt.
Eine Mitarbeiterin widersprach der Regelung, pochte auf eine monatliche Abrechnung in Papierform und klagte. Das Gericht gab ihr Recht, weil sie nach dessen Ansicht ihr Einverständnis zur digitalen Übermittlung nicht erteilt hatte. Demnach konnte ihr die Lohnabrechnung nach § 130 BGB auch nicht zugehen. Um vergleichbaren Fällen vorzubeugen, sollte HR möglichst rechtzeitig vor der Einführung vergleichbarer Regelungen individuelle Einverständnisse einholen, um hier auf Nummer sicher zu gehen. Oder möchten Sie, dass Ihre Drucker gegen Ende eines jeden Monats weiter Schwerstarbeit verrichten müssen, um im Fall der Fälle hunderte oder gar tausende Lohnzettel auf Papier zu bringen?
Wie Sie Azubis angeln
Sie konnten Ihre freien Lehrstellen bisher noch nicht alle besetzen und sind daher auf der Suche nach Azubis für das anstehende Lehrjahr? Dann gibt es gute wie schlechte Nachrichten. Die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze ist mit knapp 469.000 Stellen absolut stabil, und auch auf der Seite der Bewerber:innen tut sich etwas. Der Negativtrend der vergangenen zehn Jahren in diesem Segment scheint sich zu drehen – 78 Jugendliche bewarben sich im Mai auf 100 Ausbildungsplätze. Ein Plus von zwei Prozent zu 2023.
Doch wie holen Sie Azubis an Bord? Insbesondere die lokalen Handwerkskammern bieten Unternehmen 2024 im „Sommer der Ausbildung“ tatkräftige Unterstützung bei der Azubisuche. Die Ausbildungsberatung rät zu Speeddatings, Aktionstagen, Ferienwerkstätten und Tagen der offenen Tür. Auch ein Betriebspraktikum kann Unternehmen und Azubis passgenau zusammenbringen. Dafür bieten sich die anstehenden Sommerferien perfekt an.
Weiterhin rät der Zentralverband des Handwerks zu intensiven Recruitingaktivitäten in den Sozialen Netzwerken. Passender Ansatz hierfür: Azubi-Testimonials machen neugierig auf die Ausbildung. HR sollte auf der Karrierewebsite des Unternehmens einen informationsgetriebenen Ausbildungsbereich anbieten, über den sich Interessent:innen auch direkt niederschwellig bewerben können sollten.
Damit es nicht bei der Kontaktaufnahme bleibt, sondern auch eine starke Verbindung werden kann, sollten Unternehmen die an der Ausbildung interessierten Jugendlichen möglichst mit einer Art Pre-Onboarding an sich binden. Denn 60 Prozent der ausbildenden Unternehmen haben bereits Ghosting durch Bewerber:innen erlebt. Was Sie dagegen tun können? Regelmäßig Kontakt zu den baldigen Azubis halten, Einladungen zu Mitarbeiterevents aussprechen und junge Mentoren als Ansprechpartner für die Ausbildung vorstellen.