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Kündigungsfrist in der Probezeit: Bedeutung, Beispiel, Rechner
Bereits in der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses gelten bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen. Der Kündigungsschutz insbesondere in dieser Phase des gegenseitigen Abtastens und Prüfens ist nicht nur für Arbeitgeber, sondern vor allem auch für Arbeitnehmende von entscheidender Bedeutung.
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Kündigungsfrist in der Probezeit beachtet werden und welche Sonderregelungen gelten etwa für Auszubildende, Minijobber, Schwangere und schwerbehinderte Mitarbeitende? Wir werfen einen Blick auf die komplexen Bestimmungen zur Kündigungsfrist in der Probezeit und klären über die individuellen Besonderheiten in diesen speziellen Situationen auf.
Kündigungsfristenrechner: Kündigungsfrist online berechnen
Berechnung
Für die Berechnung der Kündigungsfrist wird ein automatisiertes Tool verwendet. Das Ergebnis wird von keinem Rechtsanwalt geprüft, die Auskunft erfolgt daher ohne Gewähr. Bitte beachten Sie zudem, dass der Kündigungsfristenrechner Feiertage derzeit nicht korrekt berücksichtigt, das tatsächliche Ergebnis könnte daher abweichen.
Inhalt
- 1Kündigungsfrist in der Probezeit: Gründe, fristlose Kündigung, Weiterarbeit
- 2Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit für Beschäftigte und Arbeitgeber?
- 3Kostenloser Rechner: gesetzliche Kündigungsfrist berechnen
- 4Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?
- 5Kündigungsfrist in der Probezeit: Sonderfälle Ausbildung, Minijob, Schwangerschaft, öffentlicher Dienst
Kündigungsfrist in der Probezeit: Gründe, fristlose Kündigung, Weiterarbeit
Damit Unternehmen und neu eingestellte Mitarbeitende zunächst prüfen können, ob es einen cultural fit gibt und die Herausforderungen der Position auch passen und gemeistert werden können, hat der Gesetzgeber die Probezeit rechtlich verankert. Probezeit ist der Zeitraum, in dem ein neu begründetes Arbeitsverhältnis auf Probe besteht.
Die gesetzliche Kündigungsfrist in dieser Probezeit ist in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt, der außerdem auch grundlegend die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen definiert.
Demnach beträgt die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit für beide Seiten – Arbeitnehmende wie Arbeitgeber – zwei Wochen. Die Probezeit selbst muss im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart sein und darf gemäß BGB längstens sechs Monate betragen. Sie kann allerdings tarifvertraglich oder einzelvertraglich auch kürzer sein.
Kündigung ohne Angabe von Gründen in der Probezeit?
Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmende eine ordentliche Kündigung während der Probezeit ausspricht, müssen sie keinen Grund dafür angeben. Die Kündigung in der Probezeit darf allerdings nicht willkürlich oder sittenwidrig sein. Nach Ablauf der Probezeit greift dann der in § 622 verankerte gesetzliche Kündigungsschutz. Ordentlich kündigen kann HR dann nur noch verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt.
Aus diesen Gründen kündigen Arbeitnehmer:innen
Fristlose Kündigung in der Probezeit?
Unternehmen können während der Probezeit auch fristlos kündigen, also ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Doch dafür müssen sie einen „wichtigen Grund“ vorweisen. Dazu zählen z. B. die Beleidigung von Kolleg:innen, sexuelle Belästigung, ein dauerhaftes Verweigern der verpflichteten Arbeitsleistung, Straftaten wie Diebstahl oder die unerlaubte Weitergabe von Firmengeheimnissen.
Wichtig für HR: Um bei einer fristlosen Kündigung in der Probezeit auf Nummer sicher zu gehen, sollte HR die betroffene Person zunächst abmahnen. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, so ist dieser bei Kündigungen in der Probezeit nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz unbedingt anzuhören.
Weiterarbeiten, wenn in der Probezeit gekündigt wurde?
Wenn Beschäftigte in der Probezeit gekündigt haben bzw. ihnen gekündigt wurde, müssen sie auf jeden Fall noch bis zum Ende der Kündigungsfrist von zwei Wochen weiterarbeiten. Sie können die Arbeit nicht mit Erhalt bzw. Einreichen der Kündigung niederlegen.
Kann man in der Probezeit jeden Tag kündigen?
Ja, Arbeitgeber und Arbeitnehmende können innerhalb einer vereinbarten Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen. Das Arbeitsverhältnis endet dann bei einer ordentlichen Kündigung exakt zwei Wochen nach Zugang der Kündigung. Sie können demnach also noch am letzten Tag der Probezeit eine Kündigung aussprechen – wenn die Kündigung dem Betroffenen noch während der Probezeit zugeht, gilt die verkürzte Frist von zwei Wochen.
Gesetzliche Kündigungsfrist und tarifliche Kündigungsfristen
Wenn Unternehmen und Mitarbeitende jeweils tarifgebunden sind, ein Unternehmen die Regelungen eines Tarifvertrags anwendet oder diese Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbart ist, gelten tarifliche Kündigungsfristen. Wenn ein Tarifvertrag andere als die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist enthält, gilt für Beschäftigte immer das sog. Günstigkeitsprinzip. Das heißt, die für Mitarbeitende bessere Regelung muss angewandt werden. Wenn im Arbeitsvertrag auf das Gesetz verwiesen wird, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Kündigung wegen Krankheit – welche Kündigungsfristen hier gelten
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit für Beschäftigte und Arbeitgeber?
Bei der Kündigungsfrist in der Probezeit unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Für beide beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Erst nach Ende der Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz und die Kündigungsfristen für Unternehmen und Beschäftigte ändern sich. Sie beträgt für beide Seiten ab dem 7. Monat der Beschäftigung bis zu einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren für beide Seiten 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Danach ändert sich für eine arbeitnehmerseitige Kündigung nichts.
Für Unternehmen allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Dauer der Beschäftigung.
Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber laut § 622 BGB
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses | Kündigungsfrist |
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Das Kündigungsschutzgesetz: Rechte und Pflichten
Kostenloser Rechner: gesetzliche Kündigungsfrist berechnen
Um Sie bei der Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu unterstützen, haben wir für Sie einen kostenlosen Rechner entwickelt, der mit wenigen Klicks verlässliche Aussagen zur Kündigungsfrist macht.
Wählen Sie im Kündigungsfristrechner, wann Sie kündigen möchten, wie lange die Person im Unternehmen beschäftigt war, ob die Probezeit noch läuft und ob der Postweg beim Zugang der Kündigung beachtet werden soll.
Was bedeutet 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit an einem Beispiel?
14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit bedeutet, dass mit einer am 1. Dezember 2023 ausgesprochenen Kündigung die Kündigungsfrist an diesem Tag beginnt und am 15. Dezember 2023 endet. Wenn Sie den Postweg beachten, der in der Regel mit zwei Tagen berechnet wird, beginnt die Kündigungsfrist in diesem Beispiel am 3. Dezember 2023 und endet am 17. Dezember 2023 – in beiden Fällen verbleiben 14 abzuleistende Arbeitstage.
Wichtig: Das Ende der Kündigungsfrist verschiebt sich nicht nach hinten, wenn es auf einem Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.
Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?
Eine Kündigung während der Probezeit kann unwirksam sein, wenn sie formelle Fehler aufweist, also gegen eine Formvorschrift aus dem BGB oder auch aus einem Tarifvertrag verstößt. Kündigungen bedürfen nach § 623 BGB der Schriftform, damit sie wirksam werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine per Mail, SMS, WhatsApp o. ä. zugestellte Kündigung in der Probezeit ist also unwirksam.
Weiterhin ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam, wenn sie aus diskriminierenden Gründen oder „zur Unzeit“ ausgesprochen wird. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn den zu kündigenden Mitarbeitenden die Kündigung in der Probezeit am Tag vor der Beerdigung ihres verstorbenen Kindes zugestellt wird.
Eine Kündigung wegen sexueller Orientierung, politischer oder gewerkschaftlicher Tätigkeiten kann ebenfalls unwirksam sein. Grundsätzlich gilt für HR: Achten Sie darauf, dass die Kündigung in der Probezeit keinesfalls willkürlich ist!
Betriebsrat im Unternehmen? HR muss auf jeden Fall den Betriebsrat anhören, tut er dies nicht, ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam.
Kündigungsfrist in der Probezeit: Sonderfälle Ausbildung, Minijob, Schwangerschaft, öffentlicher Dienst
Ausbildung und Kündigungsfrist
In einem Berufsausbildungsverhältnis muss die Probezeit mindestens einen und darf maximal vier Monate dauern. Hier können beide Seiten ohne Angabe eines Grundes – auch bei fristloser Kündigung! – kündigen. Die Probezeitkündigung muss vor Ablauf der Probezeit zugegangen sein.
Minijob und Kündigungsfrist
Zwischen Minijob, Midijob oder Vollzeitjob gibt es in Sachen Kündigung in der Probezeit keine Unterschiede. Auch beim Minijob beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen. Es müssen keine Gründe genannt werden und die Kündigung kann an jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden.
Minijob rechtssicher kündigen – auch in der Probezeit
Sonderfall Schwangerschaft
Für Schwangere gilt ein besonders strenger Kündigungsschutz – der auch bereits in der Probezeit greift. Wenn Sie als HR erfahren, dass eine Mitarbeitende schwanger ist, dürfen Sie diese bis vier Monate nach der Geburt des Kindes nicht kündigen.
Sonderfall Schwerbehinderte
Schwerbehinderte sind besonders vor Kündigungen geschützt, allerdings erst nach Ende der Probezeit. Werden schwerbehinderte Beschäftigte gekündigt, muss die Schwerbehindertenvertretung (und so vorhanden auch der Betriebsrat) zwingend beteiligt werden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Auch die Zustimmung des Integrationsamtes ist in den meisten Fällen erforderlich.
Für die Probezeit gelten allerdings Ausnahmen: Dann muss die Kündigung dem Integrationsamt nur angezeigt werden. Ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2022 stärkt allerdings die Rechte Schwerbehinderter: Demnach müssen Arbeitgeber prüfen, ob sie schwerbehinderte Mitarbeitende bei einer Probezeitkündigung in einer anderen Position beschäftigen können, wenn sie ihre ursprüngliche Tätigkeit wegen der Behinderung nicht mehr ausüben können.
Sonderfall öffentlicher Dienst
Die Kündigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst kann ohne Angabe von Gründen während der Probezeit erfolgen – wenn die Kündigung alle Voraussetzungen erfüllt, d. h. weder sittenwidrig, noch willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erfolgt ist. Damit die Kündigung in der Probezeit wirksam ist, muss die Schriftform eingehalten werden. Nach § 34 Abs. 1 TVöD beträgt die Kündigungsfrist bis zum Ende des sechsten Monats des Beschäftigungsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsende. Und im öffentlichen Dienst können auch befristete Verträge mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Bei einer ordentlichen Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst muss die Personalabteilung die Mitwirkungsrechte des Personalrats beachten. Bei einer außerordentlichen Probezeitkündigung muss er hingegen nur angehört werden.
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