Minijob: Alle Regeln, von Verdienstgrenze bis Versicherung

Mann arbeitet am Laptop

7,4 Millionen – so viele Menschen üben in Deutschland einen Minijob aus, entweder als Haupt- oder als Zweitjob. Das Beschäftigungsverhältnis ist beliebt bei Arbeitnehmenden wie Arbeitgebern.

Für Minijobs gelten einige besondere Regeln und Grenzen; vieles unterscheidet sich jedoch nicht oder kaum von regulären Arbeitsverhältnissen. In diesem Artikel finden Arbeitgeber und Beschäftigte alle wichtigen Informationen, die sie zum Thema benötigen.

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Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem Beschäftigte maximal 538 EUR im Monat verdienen bei ca. 43 Stunden im Monat oder maximal 70 Tage im Jahr beschäftigt sein dürfen – es wird auch geringfügige Beschäftigung genannt. Minijobber müssen keine Beiträge zu Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dadurch haben sie kaum Abzüge vom Bruttolohn, sind allerdings auch nicht versichert.

Geringfügig Beschäftigte gelten als Teilzeitangestellte. Sie genießen die gleichen Rechte wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, inklusive Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaubsanspruch.

Hinweis: Sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Arbeitgeber können Minijobber einstellen. Die folgenden Informationen gelten für gewerbliche Arbeitgeber (Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler).

Kurzfristiger Minijob

Beim kurzfristigen Minijob dürfen Beschäftigte im Laufe eines Kalenderjahres für maximal 70 Tage eingesetzt werden. Das monatliche Arbeitsentgelt darf dann die 538-EUR-Grenze übersteigen.

Abgaben bei einem Minijob

Arbeitgeber

Arbeitnehmende

Lohnsteuer

2 %

---

Krankenversicherung

13 %

---

Pflegeversicherung

---

---

Arbeitslosenversicherung

---

---

Rentenversicherung

15 %

3,6 % (Befreiung möglich)

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Erhöhung der Verdienstgrenze für das Jahr 2024

Der Mindestlohn in Deutschland wurde am 1. Januar 2024 auf 12,41 EUR pro Stunde angehoben werden. Gleichzeitig wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 EUR angepasst.

Wie viele Stunden können Minijobber pro Monat maximal arbeiten?

Die maximal mögliche Arbeitszeit von Minijobbern lässt sich aus dem Stundenlohn und der Verdienstgrenze errechnen. Die Formel dafür lautet:

Verdienstgrenze / Stundenlohn = maximale Stundenanzahl pro Monat

Für die durchschnittlich mögliche Wochenarbeitszeit muss die monatliche Stundenzahl nochmals durch 4,33 geteilt werden.

Beispielhaft ergeben sich für folgende maximale Arbeitszeiten pro Monat bei einer Verdienstgrenze von 538 EUR (Stand: 2024):

Stundenlohn (brutto)

maximale Arbeitszeit pro Monat

maximale durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche (4,33 Wochen im Monat)

12,41 EUR

43,3 Stunden

10,1 Stunden

16 EUR

32,5 Stunden

7,5 Stunden

20 EUR

26 Stunden

6 Stunden

Damit die Grenze nicht überschritten wird, sollten Arbeitgeber die regelmäßigen Arbeitszeiten kontrollieren – am besten mit einer einfach zu bedienenden Software zur Arbeitszeiterfassung.

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Minijob anmelden: so funktionierts

Wer Minijobber beschäftigt, muss sie bei der Minijob-Zentrale anmelden. (Dieses Amt gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.) Dafür sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Der Arbeitgeber benötigt eine Betriebsnummer. Diese kann er bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

  2. Der Arbeitnehmende füllt den Personalfragebogen aus; mit den Angaben kann der Arbeitgeber feststellen, ob die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung gegeben sind.

  3. Der Arbeitsvertrag wird geschlossen.

  4. Der Arbeitgeber meldet das Beschäftigungsverhältnis bei der ersten Entgeltabrechnung der Minijob-Zentrale – entweder über die eigene Entgeltabrechnungssoftware, über die Steuerberatung oder ein Lohnbüro, oder mit der elektronischen Ausfüllhilfe sv.net.

Für einige Branchen besteht die Pflicht einer sogenannten Sofortmeldung spätestens an dem Tag, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt.

Ein Minijob ist doch nicht das Richtige für das geplante Arbeitsverhältnis? Informieren Sie sich über Alternativen:

Vor- und Nachteile

Welche Vorteile und Nachteile haben Minijobs im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen – jeweils für Arbeitgeber und Beschäftigte?

Für Arbeitgeber

Vorteile

Nachteile

Weniger bürokratischer Aufwand

In der Regel höhere Beiträge zu den Sozialversicherungen

Flexible Beschäftigung von Saisonarbeitskräften, kurzfristigen Aushilfen oder Aushilfen auf Abruf

Meist nur für gering qualifizierte Arbeitskräfte interessant

Attraktive Nebenjobs für Studierende,  Berufstätige und Rentner (leichtere Personalsuche)

Genaue Kontrolle der Arbeitszeiten erforderlich

Für Arbeitnehmende

Vorteile

Nachteile

Zuverdienst zum Haupteinkommen

Keine Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Keine Lohnsteuerabzüge

Kaum berufliche Perspektiven

Keine Beiträge zur Sozialversicherung

Meist nur niedrig bezahlte Jobs

Leichterer Einstieg in einen Beruf

Gleiche Rechte wie andere Arbeitnehmende

Urlaubsanspruch beim Minijob

Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Angestellte. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 20 Tagen pro Jahr (für eine Vollzeitstelle); in Arbeits- oder Tarifverträgen können höhere Ansprüche vereinbart werden: üblich sind oftmals 30 Tage pro Jahr.

Urlaubstage berechnen

Der Urlaubsanspruch für Minijobber wird so berechnet wie für andere Teilzeitbeschäftigte: Der  Anspruch bei einer Vollzeitstelle wird anteilig auf die vereinbarte Arbeitszeit heruntergerechnet

Für ein Rechenbeispiel gehen wir von 30 Tagen Urlaub pro Jahr bei einer 40-Stunden-Woche aus. Teilt man die 40 Stunden durch die 30 Tage Urlaub, erhält man einen Urlaubsanspruch von 0,75 Tagen Urlaub pro einer Stunde Wochenarbeitszeit. Diesen multipliziert man nun mit der (durchschnittlichen) Wochenarbeitszeit des Minijobbers; daraus ergeben sich folgende Ansprüche:

Rechenbeispiel: 30 Tage Urlaubsanspruch bei einer 40-Stunden-Woche

Wochenarbeitszeit des Minijobbers

Jährlicher Urlaubsanspruch

10 Stunden

7,5 Tage

7,5 Stunden

5,63 Tage

6 Stunden

4,5 Tage

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Kündigung und Kündigungsfristen beim Minijob

Für die Kündigung eines Minijobs gelten die gleichen Regeln wie bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Sie muss schriftlich auf Papier erfolgen; eine Kündigung per E-Mail ist nicht rechtens.

Das BGB schreibt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats vor (hier Kündigungsfrist berechnen). Für die ersten drei Monate kann im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart werden, wenn Minijobber nur vorübergehend als Aushilfe beschäftigt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre dauert, sieht das Gesetz längere Fristen vor.

In Tarifverträgen oder einzelnen Arbeitsverträgen dürfen grundsätzlich längere Kündigungsfristen vereinbart werden; die Kündigungsfrist für die Arbeitnehmenden darf jedoch nicht länger sein als die für den Arbeitgeber. Während einer Probezeit von maximal 6 Monaten darf mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Auch der gesetzliche Kündigungsschutz gilt für Minijobber gleichermaßen wie für Beschäftigte mit anderen Arbeitsverträgen.

Minijob und Krankenversicherung

Minijobber sind nicht krankenversichert; sie müssen sich anderweitig versichern: über die Familienversicherung, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat.

Arbeitgeber zahlen (zusätzlich) einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent vom Bruttoentgelt zur Krankenversicherung; außer, die Minijobber sind privat versichert. Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung.

Wer zahlt bei einem Minijob nach 6 Wochen Krankheit?

Minijobber erhalten vom Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Danach würde die Krankenkasse bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Krankengeld zahlen. Da Minijobber (über das Arbeitsverhältnis) nicht krankenversichert sind, erhalten sie kein Krankengeld, und damit nach sechs Wochen Krankheit gar kein Geld mehr.

Minijob und Rentenversicherung

Minijobber sind rentenversichert. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent auf das Bruttogehalt. Die Beschäftigten selbst zahlen einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Bei 538 EUR Lohn sind das 19,36 EUR im Monat.

Wenn das monatliche Entgelt unter 175 EUR liegt, muss für das tatsächliche Entgelt der Eigenbeitrag von 3,6 Prozent gezahlt werden; für die Differenz zwischen dem Entgelt und 175 EUR fällt der reguläre Rentenversicherungsbeitrag an.

Minijobber können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür müssen sie schriftlich einen Antrag beim Arbeitgeber stellen. Dieser zahlt den Pauschalbetrag jedoch trotzdem, nur der Eigenbetrag entfällt. Die Befreiung kann bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zurückgenommen werden.

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Wann lohnt sich die Rentenversicherung?

Die Zahlung des Eigenbeitrags für die Rentenversicherung lohnt praktisch immer. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis bei der Mindestversicherungszeit für die Rente angerechnet. Außerdem erhöhen Beschäftigte ihre Ansprüche für eine spätere Altersrente, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Die Beitragszeit wird auch bei ​​Rehabilitationsleistungen berücksichtigt: Nur wer in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann die Kostenübernahme für eine Reha beantragen.

Beim Rentenbeitrag haben Minijobber den großen Vorteil, dass die Arbeitgeber den größten Anteil mit 15 Prozent tragen. Wenn sich die Beschäftigten von der Versicherungspflicht befreien lassen, „schenken“ sie diesen Beitrag praktisch der Rentenkasse und verzichten auf die Ansprüche daraus.

Muss man den Minijob in der Steuererklärung angeben? Ist er steuerfrei?

Bei einem Minijob fallen für den Beschäftigten keine Lohnsteuern an; die Beschäftigung muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Nur der Arbeitgeber zahlt einen Lohnsteuer-Pauschalbetrag von zwei Prozent auf das Bruttoentgelt.

Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?

Grundsätzlich dürfen unbegrenzt viele Minijobs nebeneinander ausgeübt werden. Die meisten Vorteile gelten jedoch nur für den ersten. Auf den zweiten und weitere Minijobs fallen regulär Lohnsteuer sowie Abgaben für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Lediglich von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung sind alle Minijobs befreit.

Arbeitgeber müssen daher vor einer Beschäftigung (über den Personalfragebogen) ermitteln, ob es sich bei dem geplanten Minijob um den ersten oder einen weiteren Minijob des Beschäftigten handelt.

Gibt es ein Mindestalter für einen Minijob?

Für Minijobs gibt es kein spezielles Mindestalter; es gelten die normalen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Grundsätzlich dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren regulär beschäftigt werden und maximal 8 Stunden am Tag arbeiten. Mit Einwilligung der Eltern dürfen sie schon ab 13 Jahren arbeiten, jedoch nur unter altersgerechten Bedingungen für zwei Stunden am Tag.

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