Gleitzeit – ein Modell, das Freiraum schafft

Gleitzeit

Immer mehr Unternehmen setzen auf die Gleitzeit als attraktives, weil wandlungsfähiges Arbeitszeitmodell. Denn Gleitzeit fördert die Flexibilität und erweitert den Spielraum von Arbeitgebern und Beschäftigten gleichermaßen. Welche Modelle sinnvoll sind, was der Betriebsrat zu sagen hat und welche Vor- und Nachteile die Gleitzeit hat.

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Was ist Gleitzeit?

Die Gleitzeit beschreibt ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem sich Arbeitnehmer:innen die eigene Arbeitszeit innerhalb eines definierten Zeitfensters selbst einteilen. Es bildet quasi den Gegensatz zum starren 9-to-5-Job. Das klingt nach Arbeitnehmer-Paradies und Unternehmer-Albtraum – doch Gleitzeit ist ein ausgezeichneter Kompromiss zwischen Freiheit und Pflicht. Denn auch für die Gleitzeit gelten grundsätzliche Rahmenbedingungen aus Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz, die zu beachten sind. Dazu zählen:

In der Regel ist die wöchentliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt.

Beispiel: „Die wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden und richtet sich im Übrigen nach den betrieblichen Erfordernissen."

Um diese Arbeitszeit mit dem Faktor Gleitzeit anzureichern, braucht es eine Beschreibung des Gleitzeitrahmens.

Beispiel: „Die Arbeitnehmer:innen verpflichten sich, die vertraglich vereinbarten Pflichten in einem Gleitzeitfenster von 7 bis 19 Uhr zu erfüllen.“

Dieser Zusatz zur Gleitzeit zeigt an, dass Arbeitnehmer:innen entscheiden können, wann sie ihren Arbeitstag beginnen und enden lassen. Early birds können so bereits um 7 Uhr am Schreibtisch sitzen, Langschläfer aber auch erst um 9 Uhr beginnen – entscheidend für das Funktionieren von Gleitzeit ist, dass sie ihre tägliche Arbeitszeit im definierten Gleitzeitrahmen erbringen.

Doch in der Regel schränken Organisationen die weitgehende Freiheit der Gleitzeit durch die Kombination mit einer Regelung zur Kernarbeitszeit wieder etwas ein. Der Hauptgrund dafür sind betriebliche Erfordernisse und Abläufe, die z.B. in Produktionsstätten strengen Zeitvorgaben unterliegen.

Die Kernarbeitszeit als sinnvolle Ergänzung zum Gleitzeitrahmen legt fest, in welchem Zeitraum alle Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz ihren Arbeitspflichten nachkommen müssen.

Beispiel: Gilt beim o.g. Gleitzeitrahmen von 7 bis 20 Uhr eine Kernarbeitszeit von 10 bis 14 Uhr, so bedeutet dies: Innerhalb dieser vier Stunden ist die Arbeit verpflichtend. Niemand darf nach 10 Uhr kommen oder vor 14 Uhr gehen.

Tipp: Gleitzeitvereinbarungen müssen immer schriftlich dokumentiert und von Arbeitgeber und Beschäftigten und (wenn vorhanden) vom Betriebsrat unterzeichnet werden. Hier hinein gehören auf jeden Fall Details wie

  • Dauer der Gleitzeitperiode

  • Kernarbeitszeit

  • Gleitspanne (auch: Eingleiten und Ausgleiten)

  • Überstundenregelung

  • Handhabung der Gleitzeit

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Die Gleitzeit im Arbeitsrecht – Modelle, Betriebsrat, Überstunden und Arbeitsvertrag

Arbeitszeitmodelle mit Gleitzeit sind in ihrer Grundkonstellation auf Flexibilität ausgelegt. Sie sollen den Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten besondere Freiheiten gestatten und auf diesem Wege deren Motivation steigern. Doch nicht für jede Branche oder jedes Unternehmen eignet sich Gleitzeit gleichermaßen.

Wann ist Gleitzeit sinnvoll?

Für Unternehmen und Organisationen, die im Schichtbetrieb arbeiten (wie z.B. Produktion, Pflege oder Gastronomie), ist die Gleitzeit nicht unbedingt das perfekte Modell. Ein fertigzustellendes Auto auf dem laufenden, eng getakteten Produktionsband kann ebenso wenig auf die Ankunft des heute etwas später eintreffenden Gleitzeit-Mitarbeiters warten wie eine zu pflegende Person im Krankenhaus oder Pflegeheim auf die zeitgenaue Medikamentengabe durch eine Gleitzeit-Pflegekraft. In den meisten Branchen und Unternehmen, in denen es nicht entscheidend ist, wann genau eine bestimmte Aufgabe erledigt wird, kann Gleitzeit ein sinnvolles Arbeitszeitmodell sein.

Gleitzeitmodelle

Modell A: Gleitzeit mit Kernarbeitszeit

Eingleiten: von 7 bis 9:30 / Kernarbeitszeit: 9:30 bis 15 / Ausgleiten: von 15 bis 18 UhrDie Kernzeit beträgt in diesem Modell 5,5 Stunden. In dieser Zeit müssen alle Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz sein.

  • Arbeitnehmer:in beginnt um 8 Uhr zu arbeiten, macht 30 Minuten Pause und kann den Arbeitsplatz nach einer Regelarbeitszeit von acht Stunden um 16:30 Uhr verlassen.

  • Arbeitnehmer:in beginnt um 9:30 Uhr, die Arbeitszeit endet nach 8 Stunden Regelarbeitszeit und 30 Minuten Pause um 18 Uhr.

Modell B: Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit

Im Zeitfenster von elf Stunden bei einer angenommenen Betriebszeit zwischen 7 und 18 Uhr können die Beschäftigten in diesem Modell frei über ihre Anwesenheit entscheiden, solange sie dabei ihre tägliche Arbeitszeit erfüllen. Sinnvoll besonders für Abteilungen oder Bereiche, die hochgradig unabhängig arbeiten wie z.B. Forschung.

Modell C: Qualifizierte Gleitzeit

Hier erhalten die Beschäftigten einen maximalen Spielraum bei Beginn, Ende und Dauer ihrer Arbeitszeit. Einzige Bedingung: Sie erreichen die vereinbarte Mindestarbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Monat oder Jahr). Die Modelle D und E sind Ausprägungen der qualifizierten Gleitzeit.

Modell D: Gleitzeit mit Funktionszeit (gleiche Zeiten wie bei Modell A)

Funktionszeit ist eine Variation der Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Entscheidend ist, dass der Arbeitsbereich als Einheit voll arbeits- bzw. funktionsfähig ist. Dafür braucht es einwandfrei definierte Anforderungen an diesen Bereich. Besonders geeignet ist Gleitzeit mit Funktionszeit für Organisationen, in denen die Beschäftigten sich bei allen Aufgaben voll gegenseitig vertreten können, wie z.B. in Call-Centern. Voraussetzung: Ein funktionierendes Teamgefüge mit kooperativer Kompetenz der Mitarbeitenden. Über ein Arbeitszeitkonto werden Minus- oder Plusstunden erfasst.

Modell E: Gleitzeit mit Jahresarbeitszeit oder Lebensarbeitszeit

Mehr Flexibilität geht nicht für Beschäftigte. Sie gestalten ihre Arbeitszeit nach ihren eigenen Bedürfnissen. Entscheidend ist, dass am Ende des Geschäftsjahres die vertraglich vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum erbracht wurde. Die erbrachte Arbeitszeit wird wie bei allen Gleitzeitformen auf einem Arbeitszeitkonto erfasst. Beim Modell zur Lebensarbeitszeit wird die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum angespart und dann etwa in Form eines Sabbatjahres oder eines verfrühten Renteneintritts genutzt.

Überstunden und Gleittage

Mehrarbeit in Form von Überstunden ist keine Seltenheit in der modernen Arbeitswelt. Auf einem Arbeitszeitkonto werden Abweichungen von der Regelarbeitszeit, also Minus- und auch Überstunden festgehalten. Überstunden können dort angespart und bei Bedarf entsprechend abgebaut werden, auch als ganze Tage – über sogenannte Gleittage.

Gleitzeit im Arbeitsvertrag und in einer Betriebsvereinbarung

Gleitzeit kann sehr einfach im individuellen Arbeitsvertrag festgehalten werden, indem der Gleitzeitrahmen aufgenommen und entsprechende Kernarbeitszeiten definiert werden. Arbeitgeber können Gleitzeit über das Direktionsrecht jederzeit einführen und auch wieder abschaffen – wenn kein Betriebsrat im Unternehmen ist. Gibt es hingegen eine Arbeitnehmervertretung, hat sie nach § 87 Absatz 1 Nummer 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrvG) ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Bei Zustimmung des Betriebsrates sollte die Gleitzeit in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Gleitzeit während Kurzarbeit

In Zeiten von Kurzarbeit gelten nach einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte mit Gleitzeitkonto besondere Regeln. Nur jenes Arbeitszeitguthaben, das über 10 Prozent der Jahresarbeitszeit liegt, ist geschützt. Was darunter liegt, muss von den Beschäftigten zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden.

Weiterhin geschützt sind alle Arbeitszeitguthaben, die vor dem Antrag auf Kurzarbeit länger als ein Jahr unverändert bestanden. Geschützt ist hierbei aber nur der niedrigste Stand des Arbeitszeitguthabens – wenn das Guthaben geschwankt hat.

Beispiel: Im Jahr vor dem Antrag auf Kurzarbeit schwankte das Arbeitszeitguthaben zwischen 60 und 120 Stunden – geschützt sind lediglich 60 Stunden, die verbleibenden 50 müssen zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden.

Gleitzeit – Vorteile und Nachteile im Überblick

Gleitzeitregelungen sorgen vor allem bei Beschäftigten für einen hohen Grad an Flexibilität und individueller Freiheit, doch auch die Unternehmen profitieren vice versa von der Gleitzeit.

Vor- und Nachteile der Gleitzeit finden Sie in den folgenden Tabellen, gesplittet nach Arbeitgeber und Beschäftigten.

Vorteile GleitzeitNachteile Gleitzeit
Höhere MitarbeitermotivationHoher Dokumentationsaufwand bei der Arbeitszeiterfassung
Besseres BetriebsklimaMitarbeiter erreichen ihre wöchentlichen Arbeitszeiten nicht
Höhere ProduktivitätSchlechtere Arbeitsergebnisse können zu wirtschaftlichen Nachteilen führen
Attraktivität auf dem ArbeitsmarktMissbrauch der Regelung durch Mitarbeiter
Engere Mitarbeiterbindung und geringere FluktuationHoher Aufwand bei Schichtmodellen
Sichere Personalplanung, weniger Kündigungen
Niedriger Krankenstand
Saisonale Anpassung von Arbeitsstunden
Vorteile GleitzeitNachteile Gleitzeit
Mehr Freiheiten in der Einteilung des ArbeitstagesHoher Absprache bedarf zwischen Mitarbeitenden während der Kernarbeitszeiten
Höhere Autonomie bei der Arbeit selbstTeamgedanke kann verwässert werden, Teambildung wird schwieriger
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und FamilieDeadlinedruck kann steigen
Stressfreier Weg zur Arbeit, geringerer ZeitaufwandAufbau von Minusstunden müssen später nachgearbeitet werden
Höhere Motivation
Individueller Biorhythmus wird berücksichtigt

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