Arbeitszeitgesetz: Pausen, Ruhezeit & max. Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz regelt Pausen, maximale Arbeitszeiten, Schichtarbeit und Co.

In der Ära von New Work und Homeoffice sind flexible Arbeitszeitmodelle aus dem Büroalltag nicht mehr wegzudenken. In der Folge stehen Unternehmen vor neuen organisatorischen Hürden und arbeitsrechtlichen Fragen. Vor diesem Hintergrund bietet das Arbeitszeitgesetz sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmer:innen einen verlässlichen Rahmen. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die gesetzlich geregelten Arbeits- und Ruhezeiten.

Key Facts

  • Das Arbeitszeitgesetz zielt auf den Schutz der Arbeitnehmer:innen ab und gibt die werktäglichen Arbeitsstunden sowie Ruhe- und Pausenzeiten vor. 

  • Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes wird bestimmt, dass Arbeitnehmer:innen an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht beschäftigt werden dürfen.

  • Die werktägliche Arbeitszeit ist grundsätzlich auf acht Stunden beschränkt. In verschiedenen Fällen kann sie jedoch auf 10 – selten sogar mehr – Stunden angehoben werden.

  • Ausgewählte Arbeitnehmergruppen, wie beispielsweise leitende Angestellte oder Chefärztinnen und -ärzte, sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen.

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Was ist das Arbeitszeitgesetz?

Dem Arbeitszeitgesetz entnehmen Arbeitgeber und HRler:innen, was es bei der Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen im Hinblick auf die Arbeits- und Ruhezeiten sowie Pausenregelungen zu beachten gibt. Es umfasst derzeit acht Abschnitte mit insgesamt 25 Paragrafen (Stand: Oktober 2023) und dient der „Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen“ (§ 1 ArbZG).

Was sind Arbeitszeiten?

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Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer:innen arbeiten?

Unter Einbehaltung der gesetzlichen Pausenregelung dürfen Arbeitnehmer:innen grundsätzlich acht Stunden pro Werktag arbeiten – so besagt es das Arbeitszeitgesetz. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist es jedoch auch erlaubt, die gesetzlich festgelegten acht Arbeitsstunden pro Tag zu überschreiten.

Behalten Sie geleistete Stunden mit diesem Arbeitszeitrechner im Blick.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

§ 18 schließt bestimmte Arbeitnehmergruppen von der Anwendung des Arbeitszeitgesetzes aus. Dazu gehören unter anderem leitende Angestellte, Chefärzte und -ärztinnen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen sowie Leiter:innen von öffentlichen Dienststellen inklusive Vertreter:innen. Für Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist anstelle des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz zurate zu ziehen. 

Die zentralen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz hat branchenübergreifende Wirkung und regelt insgesamt drei zentrale Punkte:

  • Es bietet Arbeitnehmer:innen (gesundheitlichen) Schutz,

  • verschafft Unternehmen gleichzeitig die nötige Anpassungsfähigkeit für flexible Arbeitszeitmodelle und

  • definiert Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe.

1. Schutz für Mitarbeiter:innen

Das Arbeitszeitgesetz legt die maximale tägliche Arbeitszeit pro Mitarbeiter:in fest sowie die Mindestdauer der täglichen Ruhezeiten während und nach der Arbeit. Mitarbeiter:innen sollen auf diese Weise vor Überforderung durch Dauereinsatz geschützt werden – und auch davor, freiwillig auf die ihnen zustehenden Pausenzeiten zu verzichten. Das Arbeitszeitgesetz trägt somit zum konstanten Erhalt der Gesundheit Ihres Teams bei.

2. Flexibilität für Unternehmen

Neben den genannten Schutzbedingungen schafft das Arbeitszeitgesetz den gesetzlichen Rahmen für flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle. Diese gewährleisten Unternehmen umfassende Freiräume bei der Gestaltung der Arbeitszeiten, die heutzutage für das Bestehen im globalen Wettbewerb unerlässlich sind. Flexible Arbeitszeitmodelle anbieten zu können, macht ein Unternehmen auch als Arbeitgeber attraktiver: Der klassische Acht-Stunden-Tag im Betrieb ist inzwischen nur noch eine Variante unter vielen.

3. Sonn- und Feiertage

Das Gesetz sagt: Sonntag bleibt Sonntag. Mitarbeiter:innen sollen sich an diesen Tagen erholen – und nicht arbeiten.

Lesen Sie hier, wie Sie Feiertagszuschläge richtig berechnen.

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Arbeitszeitgrundnormen im Arbeitszeitgesetz

Die Arbeitszeit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen wird unter anderem durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch durch den einzelnen Arbeitsvertrag bestimmt. Und auch die Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage der Woche ist unternehmensintern geregelt. All diese Verträge, Vereinbarungen und Regularien sind letztlich jedoch unter dem schützenden Dach des Arbeitszeitgesetzes mit seinen vier Arbeitszeitgrundnormen angesiedelt:

#1 Acht-Stunden-Tag

Zahlreiche Betriebe und Unternehmen praktizieren nach wie vor den Acht-Stunden-Tag bzw. die 40-Stunden-Woche. Die gesetzliche Grundlage hierfür schafft § 3 des Arbeitszeitgesetzes, der die werktägliche Arbeitszeit pro Arbeitnehmer:in auf acht Stunden beschränkt.

Gut zu wissen: 2022 arbeiteten Vollzeitbeschäftigte in Deutschland durchschnittlich 40,4 Stunden pro Woche. Deutschland unterschreitet den europaweiten Durchschnitt von 40,5 Wochenstunden somit minimal. 

#2 Ausgleichszeitraum

Im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitverteilung ist es möglich, Mitarbeiter:innen für mehr als acht bzw. maximal zehn Stunden an sechs Werktagen zu beschäftigen. Dies ist allerdings nur dann rechtens, wenn die geleistete Mehrarbeit innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen auf durchschnittlich acht Stunden pro Werktag ausgeglichen wird.

# 3 Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten

Im Anschluss an die tägliche Arbeitszeit haben Arbeitnehmer:innen laut Arbeitszeitgesetz Anrecht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Erst im Anschluss kann der nächste Arbeitstag beginnen. In ausgewählten Branchen darf die Ruhezeit um eine Stunde verringert werden. In diesem Fall muss allerdings innerhalb eines Monats bzw. innerhalb von vier Wochen ein Ausgleich stattfinden.

#4 Pausen

§ 4 Ruhepausen ArbZG besagt, dass Arbeitnehmer:innen spätestens nach sechs Stunden eine halbstündige Pause einlegen müssen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, was es bei der Einhaltung der Pausenzeiten in der Praxis zu beachten gilt. 

Arbeitszeitgesetz: Pausen

Gemäß den durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Pausenzeiten darf kein:e Arbeitnehmer:in länger als sechs Stunden am Stück arbeiten. Mitarbeiter:innen, die zwischen sechs und neun Stunden arbeiten, stehen mindestens 30 Minuten Pause zu. Wer es auf mehr als neun Stunden Arbeitszeit bringt, hat infolgedessen 45 Minuten Pause zu machen.

Die konkrete Ausgestaltung der Pausenzeiten einzelner Mitarbeiter:innen regelt das Arbeitszeitgesetz jedoch nicht. Hier fällt Arbeitgebern und HRler:innen die Verantwortung zu, eine rechtskonforme Handhabe der Pausenregelung zu etablieren. 

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Was ist die maximale Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit bezeichnet man laut Definition die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit – die Ruhezeiten bleiben außen vor. Die maximale Arbeitszeit wird im Arbeitszeitgesetz auf Tagesbasis berechnet.

Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter:innen dürfen an Werktagen, wozu auch der Samstag zählt, höchstens acht Stunden arbeiten. Für eine Woche ergibt sich also eine maximale Arbeitszeit von 6 × 8 Stunden = 48 Stunden.

Darf man zehn Stunden oder mehr arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag, sofern die Verlängerung innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeglichen wird. Die maximale Arbeitszeit von zehn Stunden ist dabei allerdings als Ausnahme zu verstehen.

Diese grundsätzliche Regelung kann zudem im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen weiter angepasst werden. Dies betrifft unter anderem Beschäftigte in der Landwirtschaft, Medizin, Betreuung und Pflege. Eine Arbeitszeit von über zehn Stunden ist beispielsweise bei regelmäßigem und in erheblichem Umfang geleisteten Bereitschaftsdienst möglich. Das Gleiche gilt für Arbeitsbereitschaft.

Wichtig: Die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 12 Monaten darf generell nicht überschritten werden.

Besondere Regelungen – Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit

Um Mitarbeiter:innen optimal zu schützen, legt das Arbeitszeitgesetz für Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit strenge Maßstäbe an. Folgende Regelungen sollten Sie kennen:

#1 Nacht- und Schichtarbeit

Als Nachtarbeit bezeichnet man im Allgemeinen jede Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, die mehr als zwei Stunden in Anspruch nimmt. Nachtarbeit an Werktagen soll in der Regel höchstens acht Stunden dauern. Doch auch hier gilt: Die Arbeitszeit kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der Ausgleich der Nachtarbeit innerhalb von vier Wochen erfolgt.

Gut zu wissen: Mitarbeiter:innen, die Nachtarbeit leisten, sind regelmäßig arbeitsmedizinisch zu untersuchen. Zudem haben Nachtarbeiter:innen das gleiche Recht auf Weiterbildung wie ihre tagsüber arbeitenden Kolleg:innen.

#2 Sonntagsarbeit

Sonn- und Feiertage dienen der Erholung von Mitarbeiter:innen. Aus diesem Grund dürfen Mitarbeiter:innen von 0 Uhr bis 24 Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen laut Arbeitszeitgesetz nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier – diese betreffen ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge und des Dienstleistungsbereiches, wie z. B. Krankenhäuser, das Rettungswesen und die Gastronomie.

Gut zu wissen: Alle Mitarbeiter:innen müssen an mindestens 15 Sonntagen im Jahr freihaben.

Das Arbeitszeitgesetz in der Praxis – 6 Top-Tipps für HRler:innen

Als HR-Manager:in obliegt es Ihnen, dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter:innen einen Überblick über das Arbeitszeitgesetz und die damit verbundenen Regelungen haben:

  1. Legen oder hängen Sie das Arbeitszeitgesetz aus. Dies gilt auch für die damit verbundenen und für Ihr Unternehmen geltenden Rechtsverordnungen sowie Tarif- und/oder Betriebsvereinbarungen.

  2. Dokumentieren Sie Verlängerungen der Arbeitszeiten und den dafür notwendigen Arbeitszeitausgleich in Ihren HR-Systemen lückenlos.

  3. Halten Sie die Arbeitszeitnachweise Ihrer Mitarbeiter:innen immer aktuell und pflegen Sie die Datenbestände regelmäßig. Warum? Weil die Aufsichtsbehörden der Länder, die über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wachen, sämtliche Auskünfte von Ihnen verlangen können.

  4. Mitarbeiter:innen der Aufsichtsbehörden dürfen die Arbeitsstätten während der Arbeitszeiten betreten und besichtigen. Dies gilt übrigens auch für das Homeoffice – das sollten auch Ihre Mitarbeiter:innen wissen!

  5. Vermeiden Sie in jedem Fall Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz – denn Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind teuer und werden mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet. Dazu zählen scheinbare Lappalien wie das Nichtaushängen der Gesetzestexte oder das Nichtaufzeichnen von verlängerten Arbeitszeiten. Wer vorsätzlich die Gesundheit von Mitarbeiter:innen gefährdet – etwa durch wiederholte Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz – wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt.

  6. Nicht vergessen: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen sowie bezüglich der Verteilung der Arbeitszeiten.

Maßnahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Bemerken Mitarbeiter:innen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, besteht die Möglichkeit, diesen dem Betriebsrat bzw. der Aufsichtsbehörde zu melden

Doch was passiert, wenn Arbeitnehmende trotz umfangreicher Belehrung dem Arbeitszeitgesetz (wiederholt) zuwiderhandeln? In diesem Fall liefert das dem Arbeitgeber die Grundlage für eine Abmahnung. Werden über einen längeren Zeitraum hinweg vorsätzlich falsche Arbeitszeiten notiert, kann dies sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung nach sich ziehen.

FAQ

Wie oft darf man 10 Stunden am Tag arbeiten?

Überschreiten Arbeitnehmer:innen die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag, ist die zusätzlich geleistete Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraums von für gewöhnlich sechs Monaten auszugleichen. Auch unter Anwendung von Ausnahmeregelungen dürfen über einen Zeitraum von 12 Monaten im Durchschnitt maximal acht werktägliche Stunden gearbeitet werden.

Wie viele Stunden am Tag darf man maximal arbeiten?

Im Allgemeinen dürfen Arbeitnehmer:innen acht Stunden pro Werktag arbeiten. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf zehn werktägliche Stunden angehoben werden. 

Wird die Fahrzeit als Arbeitszeit gerechnet?

Fahrzeiten zwischen Wohnung und festem Arbeitsort werden in der Regel nicht als Arbeitszeit angesehen. Ausnahmen bestehen z. B. für Vertreter:innen, da in diesem Fall der Weg zum ersten Kundentermin bzw. vom letzten Kundentermin bis nach Hause als Arbeitszeit gilt. Ebenso gehören Fahrten für gewöhnlich zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitsort während der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit gewechselt werden muss oder es sich um eine vom Arbeitgeber angewiesene Fortbildung handelt.

Ist es gesetzlich erlaubt, 12 Tage am Stück zu arbeiten?

Ja, in bestimmten Ausnahmefällen ist es erlaubt, 12 Tage am Stück zu arbeiten. Nach europäischem Recht muss innerhalb eines jeden Siebentagezeitraums ein freier Tag gewährt werden. Für Arbeitnehmergruppen, die laut Gesetz zur Sonntagsarbeit befugt sind, ist es somit möglich, 12 Tage am Stück zu arbeiten, sofern der erste und der letzte Tag eines Zweiwochenzeitraums die beiden für diesen Zeitraum nötigen freien Tage darstellen. Tägliche Ruhezeiten und die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche sind weiterhin einzuhalten.

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