Arbeitszeitgesetz: Pausen, Ruhezeit und maximale Arbeitszeit

Höchstarbeitszeiten, Feiertagsarbeit, Ausgleichszeiträume und Pausen: In der Ära von New Work und Homeoffice bietet das Arbeitszeitgesetz für Personaler und Mitarbeiter einen verlässlichen Rahmen. Hier erhalten Sie den Überblick über gesetzlich geregelte Arbeits- und Ruhezeiten.
Leitfaden herunterladenDie Arbeitswelt ändert sich und während flexible Arbeitszeitmodelle aus dem Büroalltag nicht mehr wegzudenken sind, müssen sich HRler künftig mit ganz neuen Fragen beschäftigen: Was müssen Sie beachten, falls Mitarbeiter ihre maximale Arbeitszeit pro Tag überschreiten? Wie lassen sich Pausen- und Ruhezeiten regeln, etwa über längere Homeoffice-Perioden?
Für Personalabteilungen und Mitarbeiter stellt das Arbeitszeitgesetz daher eine wichtige Leitplanke in puncto Sicherheit und Schutz der Arbeitszeit dar.
Das Arbeitszeitgesetz: Ein Überblick
Grundlegende Vereinbarungen bei den Arbeitszeiten sind per Gesetz branchenübergreifend geregelt.
Das Arbeitszeitgesetz regelt drei zentrale Punkte:
Es bietet den arbeitenden Menschen (gesundheitlichen) Schutz,
verschafft den Unternehmen gleichzeitig die nötige Flexibilität und …
definiert Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe
1. Schutz für Mitarbeiter
Das Arbeitszeitgesetz legt die maximale Arbeitszeit pro Tag eines Mitarbeiters sowie die Mindestdauer der täglichen Ruhezeiten während und nach der Arbeit fest. Damit trägt es zum dauerhaften Erhalt der Gesundheit Ihres Teams bei.
2. Flexibilität für Unternehmen
Neben den genannten Schutzbedingungen schafft das Arbeitszeitgesetz den gesetzlichen Rahmen für flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle. Diese lassen den Unternehmen für das Bestehen im globalen Wettbewerb genügend Freiheiten bei der Gestaltung der Arbeitszeiten.
3. Sonn- und Feiertage
Das Gesetz sagt: Sonntag bleibt Sonntag. Mitarbeiter sollen sich an diesen Tagen erholen – und nicht arbeiten.
Leser Sie hier, wie Sie Feiertagszuschläge richtig berechnen.
Außerdem legt das Arbeitszeitgesetz vier Arbeitzeitgrundnormen fest:
#1 Acht-Stunden-Tag
Normalität in deutschen Betrieben und Unternehmen ist nach wie vor der Acht-Stunden-Tag. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel…
#2 Ausgleichszeitraum
Im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitverteilung kann ein Mitarbeiter beispielsweise bis zu zehn Stunden an den sechs Werktagen arbeiten. Aber nur, wenn innerhalb von sechs Monaten diese Mehrarbeit wieder auf durchschnittlich acht Stunden pro Werktag ausgeglichen wird. Hier zeigt sich die Stärke des Arbeitszeitgesetzes: Flexibilisierung und Schutz sind sorgsam ausbalanciert.
# 3 Ruhezeiten
Festgelegt ist im Arbeitszeitgesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn.
#4 Pausenregelung
Kein Arbeitnehmer darf ohne Pause länger als sechs Stunden am Stück arbeiten. Mindestens 30 Minuten Pause stehen dem Mitarbeiter zu, wenn er zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, 45 Minuten Pause muss er machen, wenn er länger als neun Stunden arbeitet.
Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit Ihrer einzelnen Mitarbeiter regelt das Arbeitszeitgesetz nicht. Hier kommen Sie ins Spiel.
Die tatsächliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen wird durch andere Regularien festgelegt – etwa durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder auch durch den Einzelarbeitsvertrag. Das Unternehmen regelt außerdem die Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage der Woche.
Nicht vergessen: Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen sowie zur Verteilung der Arbeitszeit.
Was ist die maximale Arbeitszeit?
Als Arbeitszeit definiert wird die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit – die Ruhezeiten bleiben außen vor. Die maximale Arbeitszeit wird im Arbeitszeitgesetz auf Tagesbasis berechnet.
Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter dürfen an Werktagen, wozu auch der Samstag zählt, höchstens acht Stunden arbeiten. Für eine Woche ergibt sich also eine maximale Arbeitszeit von 6×8 Stunden = 48 Stunden.
Darf man zehn Stunden oder mehr arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag, sofern die Verlängerung innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeglichen wird. Die maximale Arbeitszeit von zehn Stunden ist allerdings als eine Ausnahme zu verstehen. Eine klare Regelung, zu deren Einhaltung Sie als HRler durch intelligente Zeiterfassung, etwa durch ein digitales Arbeitszeitkonto, beitragen können.
Diese grundsätzlichen Regelungen können in Unternehmen oder Branchen weiter angepasst werden. Dies muss allerdings von den Sozialpartnern vereinbart werden, zum Beispiel in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Außerdem darf die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 12 Monaten nicht überschritten werden.
Für zahlreiche Branchen gibt es von den Grundnormen des Arbeitszeitgesetzes abweichende Ausnahmeregelungen, die in der Regel durch die Sozialpartner vereinbart wurden.
Besondere Regelungen – Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit
Um Mitarbeiter optimal zu schützen, sieht das Arbeitszeitgesetz für Sonntagsarbeit, Nachtarbeit und Schichtarbeit strenge Maßstäbe vor. Diese Regelungen sollten Sie kennen:
#1 Nacht- und Schichtarbeit
Als Nachtarbeit bezeichnet man im Allgemeinen jede Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, die länger als zwei Stunden dauert. Mitarbeiter, die Nachtarbeit leisten, müssen arbeitsmedizinisch untersucht werden. Nachtarbeit an Werktagen soll in der Regel höchstens acht Stunden dauern. Aber auch hier gilt: Die Arbeitszeit kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der Ausgleich der Nachtarbeit innerhalb von vier Wochen erfolgt.
Gut zu wissen: Nachtarbeiter haben das gleiche Recht auf Weiterbildung wie ihre tagsüber arbeitenden Kollegen.
#2 Sonntagsarbeit
An Sonn- und Feiertagen sollen sich Mitarbeiter erholen. Deshalb sollen Mitarbeiter von 0 Uhr bis 24 Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen laut Arbeitszeitgesetz nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier – in genau festgelegten Bereichen der Daseinsvorsorge und im Dienstleistungsbereich, z.B. Krankenhaus, Rettungswesen, Gastronomie.
Gut zu wissen: Jeder Mitarbeiter muss an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben.
Das Arbeitszeitgesetz in der Praxis – 5 Top-Tipps für HRler
HR Manager müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter einen Überblick über das Arbeitszeitgesetz und die damit verbundenen Regelungen haben.
Legen oder hängen Sie das Arbeitszeitgesetz aus. Dies gilt auch für die damit verbundenen und für Ihr Unternehmen geltenden Rechtsverordnungen, sowie Tarif- und/oder Betriebsvereinbarungen in den Betrieben aus.
Dokumentieren Sie Verlängerungen der Arbeitszeiten und den dafür notwendigen Arbeitszeitausgleich in Ihren HR-Systemen einwandfrei
Halten Sie die Arbeitszeitnachweise Ihrer Mitarbeiter immer aktuell und pflegen Sie die Datenbestände regelmäßig. Warum? Weil die Aufsichtsbehörden der Länder, die über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wachen, sämtliche Auskünfte von Ihnen verlangen können.
Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden dürfen die Arbeitsstätten während der Arbeitszeiten betreten und besichtigen. Dies gilt übrigens auch für das Homeoffice – das sollten auch Ihre Teamkollegen wissen!
Vermeiden Sie in jedem Fall Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz – denn Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind teuer Sie werden mit Geldbußen von bis zu 15.000 Euro belegt. Dazu zählen scheinbare Lappalien wie das Nichtaushängen der Gesetzestexte oder das Nichtaufzeichnen von verlängerten Arbeitszeiten. Wer vorsätzlich die Gesundheit eines Mitarbeiters gefährdet – etwa durch wiederholte Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz – wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt.
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