Geldwerter Vorteil in Deutschland: Berechnung und Steuer

Geldwerter Vorteil: Personalerin gibt Benefits ein.

Das Einkommen von Arbeitnehmer:innen wird oft um verschiedene Sachleistungen ergänzt – dazu zählen privat genutzte Firmenfahrzeuge, kostenlose Verpflegung oder eine frei verfügbare Unterkunft. Eine solche Sachleistung – ein sogenannter geldwerter Vorteil – ist fast immer steuerpflichtig. Der folgende Artikel erklärt, was als geldwerter Vorteil gilt, wie Sie diesen richtig be- und verrechnen und was Personaler:innen in puncto Steuer unbedingt beachten sollten.

Key Facts

  • Erhalten Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber Sachleistungen, handelt es sich dabei um geldwerte Vorteile. Grundsätzlich sind geldwerte Vorteile steuer- und sozialabgabenpflichtig.

  • Für bestimmte geldwerte Vorteile gibt es hinsichtlich der Steuer- und Abgabenpflicht Ausnahmen, Freibeträge und Freigrenzen.

  • Geldwerte Vorteile sind sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmer:innen beliebt.

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Definition und Arten des geldwerten Vorteils

Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um eine materielle oder immaterielle (Sach-)Leistung des Arbeitgebers, die er seinen Arbeitnehmer:innen zuzüglich zum Gehalt anbietet. Darunter fallen klassischerweise Rabatte, ein Firmenwagen, die private Nutzung von IT-Ausstattung oder das kostenlose Mittagessen in der Kantine. .

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Als geldwerter Vorteil gilt immer jener Betrag, den der/die Arbeitnehmer:in in eine Sachleistung investieren müsste, wenn er/sie diese selbst finanziert. Der mit einem Sachbezug verbundene geldwerte Vorteil gilt laut § 8 Einkommensteuergesetz immer als Einnahme und dadurch als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

Berechnung des geldwerten Vorteils

Um den geldwerten Vorteil korrekt zu berechnen, ist es erforderlich, verschiedene Sonderregelungen zu beachten. Dazu zählen die Ein-Prozent-Versteuerung des Firmenwagens als Alternative zur Nutzung eines Fahrtenbuches sowie verschiedene geltende Freigrenzen bzw. -beträge für weitere Sachleistungen.

Ein-Prozent-Regelung für Firmenwagen

Bei der Ein-Prozent-Regelung versteuert der/die Arbeitnehmer:in als Gegenleistung für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs monatlich ein Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises. Zusätzlich werden monatlich 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises pro Kilometer Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz fällig.

Daraus ergibt sich ein Zusatzeinkommen, das aus rein steuerlichen Gründen zusätzlich auf das Gehalt aufgerechnet, jedoch nicht ausgezahlt wird. Der hinzukommende Betrag dient ausschließlich der korrekten Berechnung der zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.

Beispielrechnung:

Einkommen: 3.000 Euro brutto/Monat 

Neupreis Auto: 30.000 Euro 

1 Prozent des Neupreises: 300 Euro

Strecke Arbeitsplatz/Wohnort: 50 Kilometer 

Neupreis x Kilometer x 0,0003: 30.000 x 50 x 0,0003 = 450 Euro

Der daraus resultierende geldwerte Vorteil für den Firmenwagen beträgt 750 Euro. Dies erhöht das Einkommen rechnerisch um 750 Euro. Anstelle von bisher 3.000 Euro werden aufgrund der Firmenwagennutzung 3.750 Euro versteuert.

Hinweis: Für Hybrid- und Elektro-Firmenwagen gilt derzeit ein vergünstigter Steuersatz. Dieser beträgt 0,5 Prozent bzw. 0,25 Prozent für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 Euro zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ebenso geviertelt bzw. halbiert ist die Steuerlast durch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

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Sachbezüge und Freigrenzen

Bei allen anderen Sachbezügen berechnet sich der geldwerte Vorteil anhand der Kosten, die Angestellte aufwenden müssten, um sich die Sachleistung selbst zu beschaffen. Dabei bestehen für viele Fälle Freigrenzen und Freibeträge, die im Folgenden erklärt werden.

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Steuerliche Behandlung von geldwerten Vorteilen

Ein geldwerter Vorteil ist immer dann steuerfrei, wenn die Sachleistung bevorzugt den Interessen des Unternehmens dient. Bei der Kostenübernahme für den Lkw-Führerschein beispielsweise überwiegt in der Regel das betriebliche Eigeninteresse, ähnlich wie im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung.

Steht das betriebliche Interesse jedoch nicht im Vordergrund, existiert für den Angestellten bzw. die Angestellte ein geldwerter Vorteil, der zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen gezählt wird. Zu beachten ist dabei, dass für zahlreiche Arten von geldwerten Vorteilen Freigrenzen oder Freibeträge ausgeschöpft werden können.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zu Freigrenzen bleibt ein Freibetrag steuer- und sozialversicherungsbefreit, auch wenn dessen festgelegte Höhe überschritten wird. Steuern fallen dann nur auf die den Freibetrag übersteigende Geldsumme an. Eine Freigrenze gilt hingegen nur, wenn sie strikt eingehalten wird.

Steuerfreie geldwerte Vorteile

Einige ausgewählte geldwerte Vorteile sind unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen komplett steuerfrei:

  • Kinderbetreuung: Die Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses des Unternehmens zusätzlich zum Gehalt eines/einer Angestellten ist ein vollständig steuer- und sozialversicherungsfreier geldwerter Vorteil – unabhängig von der Höhe des Zuschusses. Bedingung hierfür ist allerdings, dass das betroffene Kind nicht schulpflichtig ist.

  • Dienstliche Hardware: Solange dienstliche Hardware wie Laptop, Firmenhandy oder Tablet im Eigentum des Unternehmens verbleiben, handelt es sich bei der privaten Nutzung durch den/die Arbeitnehmer:in um einen steuerfreien geldwerten Vorteil. Eine Schenkung wäre dagegen steuerpflichtig mit der Option zur Pauschalversteuerung (d. h. 25 Prozent + 5,5 Prozent pauschaler Solidaritätszuschlag).

  • Verzehrgutscheine und Essensmarken: Der Bezug von Essensgutscheinen oder stark vergünstigtem Essen in der unternehmenseigenen Kantine ist dann steuerfrei, wenn die Vergünstigung bzw. Bezuschussung durch den Arbeitgeber 3,10 Euro nicht übersteigt und wenn zusätzlich der geltende amtliche Sachbezugswert eingehalten wird. Dieser beträgt 2024 2,17 Euro für ein Frühstück und 4,13 Euro für Mittag- und Abendessen. Wird der amtliche Sachbezugswert nicht durch den/die Arbeitnehmer:in selbst getragen, handelt es sich bei dieser zusätzlichen Bezuschussung um einen geldwerten Vorteil (Pauschalversteuerung in Höhe von 25 Prozent möglich).

Hinweis: Werden Obst, Mineralwasser, Fruchtsäfte und/oder Kaffee vom Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt, handelt es sich hierbei nicht um einen geldwerten Vorteil.

Besteuerung von Firmenwagen und anderen Sachbezügen 

Der Firmenwagen kann in Deutschland entweder mithilfe eines Fahrtenbuches oder der oben erklärten Ein-Prozent-Regelung versteuert werden. In der Praxis wird die Ein-Prozent-Regelung dem Fahrtenbuch oft vorgezogen, da hierdurch die aufwendige Aufzeichnungspflicht – in der Regel sind Datum, Kilometerstand und Anlass der Fahrt festzuhalten – entfällt.

Gut zu wissen: Mitarbeiter:innen, die dienstlich – nicht nur mit dem Auto – viel unterwegs sind und Bonusmeilen sammeln, dürfen diese bis zu einer Freibetragsgrenze von 1.080 Euro jährlich selbst nutzen. Als Arbeitgeber können Sie jedoch auf der dienstlichen Nutzung der Bonusmeilen bestehen.

Andere Sachbezüge werden versteuert, indem im Falle von Freibeträgen die Freibetragshöhe vom empfangenen geldwerten Vorteil abgezogen wird. Der Differenzbetrag ist der steuerpflichtige geldwerte Vorteil. Im Falle von Freigrenzen ist ein geldwerter Vorteil nur bis zur Höhe der Freigrenze steuerfrei und beim Überschreiten vollständig steuerpflichtig – d. h., die Freigrenze wird dann ignoriert. 

Tipp: Bei einigen geldwerten Vorteilen besteht die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung. Diese kann für Arbeitnehmer:innen in Abhängigkeit des individuellen Grenzsteuersatzes einen Steuervorteil mit sich bringen.

Praktische Beispiele für geldwerte Vorteile

Anhand von vier typischen Beispielen wird nachfolgend die steuerliche Behandlung eines geldwerten Vorteils erläutert.

Personalrabatte

Mitarbeiterrabatte unterliegen einem Freibetrag von 1.080 Euro. Bei der Bestimmung der Rabatthöhe werden zusätzlich vier Prozent vom üblichen Abgabepreis abgezogen. Übersteigt die Differenz aus dem ermittelten Abgabepreis und der tatsächlich geleisteten Zahlung den Freibetrag, wird der Überschuss abgabepflichtig.

Beispiel: Sie sind Inhaber:in eines exklusiven Küchenstudios und Ihr:e Mitarbeiter:in kauft sich eine große Küche zum normalen Neupreis in Höhe von 10.000 Euro. Der Personalrabatt beträgt 20 Prozent. Daraus ergibt sich – unter Berücksichtigung des geltenden Abschlags in Höhe von 4 Prozent – ein geldwerter Vorteil in Höhe von 1600 Euro (10.000 × 0,96 – 10.000 × 0,8). Da somit der jährliche Freibetrag von 1.080 Euro überschritten wird, wird die Differenz zwischen 1.080 Euro und 1.600 Euro (= 520 Euro) als abgabepflichtiger geldwerter Vorteil gewertet.

Besondere Vorsicht ist bei Rabatten durch Fremdunternehmen geboten. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Mitarbeiter:innen im Rahmen des Dienstverhältnisses keine Leistung für das andere Unternehmen erbringen.

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Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Viele Unternehmen unterstützen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, indem sie prophylaktische Maßnahmen wie regelmäßige Massagen oder Physiotherapie anbieten. Ein solcher Sachbezug ist bis zu 600 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Freibetrag: Kinderbetreuung 

Muss das unter 14 Jahre alte Kind eines/einer Angestellten aufgrund einer Erkrankung kurzfristig durch eine andere Person betreut werden, kann das Unternehmen die Kosten tragen. Dieser Sachbezug bleibt für den/die Arbeitnehmer:in bis zum Freibetrag von 600 Euro abgabenfrei.

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Freibetrag: Dienstwohnung

Stellt der Arbeitgeber eine Dienstwohnung, handelt es sich bei der Differenz zwischen tatsächlicher Miete und dem geltenden Tabellenwert (oder dem ortsüblichen Mietpreis – siehe § 2 Abs. 3 SvEV) um einen geldwerten Vorteil. Der für Dienstwohnungen geltende Freibetrag beträgt 2024 278 Euro. Dies entspricht 9,27 Euro pro Kalendertag.

Gut zu wissen: Für zinsgünstige Kredite durch das Unternehmen ist eine Ersparnis von bis zu 2.600 Euro steuerfrei.

Geldwerter Vorteil in der Personalverrechnung

Geldwerte Vorteile gehen in der Regel mit einer Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmende einher. Während Arbeitgeber ihr Employer Branding verbessern, freuen sich Arbeitnehmer:innen über mehr Corporate Benefits und zusätzliche Bestandteile des Arbeitsentgelts. Zudem sind vor dem Hintergrund von Digitalisierungsstrategien viele Prozesse ausreichend automatisiert, um Sachbezüge im Abrechnungsprozess bei geringem Aufwand abzuwickeln.

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FAQ

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Erhalten Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber Sachleistungen, die nicht überwiegend zur betrieblichen Nutzung gedacht sind, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil.

Wie wird ein geldwerter Vorteil versteuert?

Geldwerte Vorteile zählen zum steuer- und sozialabgabenpflichtigen Einkommen. Für bestimmte geldwerte Vorteile existieren abgabenmindernde Ausnahmen, Freibeträge und -grenzen.

Welche Sachbezüge zählen als geldwerter Vorteil?

Sachbezüge zählen dann als geldwerter Vorteil, wenn die betriebliche Nutzung nicht überwiegt. Beispiele sind Gutscheine, privat genutzte Dienstwagen oder die betriebliche Gesundheitsförderung.

Welche Steuervorteile gibt es bei Elektro-Firmenwagen?

Bei Elektro-Firmenwagen fällt bei der Nutzung der Ein-Prozent-Regelung lediglich ein Viertel der Kosten im Vergleich zu einem gleich teuren Verbrenner an. Liegt der Bruttolistenpreis des Elektro-Dienstwagens über 60.000 Euro, reduziert sich der Vorteil gegenüber dem Verbrenner auf 50 Prozent.

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