Vermögenswirksame Leistungen: Leitfaden für Arbeitgeber 2024

Geldwerter Vorteil: Personalerin gibt Benefits ein.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung aus dem Februar 2022 (DIVA-Studie) verfügen gerade einmal 15,2 Prozent aller Geringverdiener über aktienbasierte Geldanlagen wie Investmentfonds oder Aktienbeteiligungen. Um insbesondere Geringverdiener bei der Vermögensbildung zu unterstützen, gibt es vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmenden zugutekommen. Erfahren Sie im Folgenden, wie vermögenswirksame Leistungen definiert werden, in welcher Form sie vorliegen und wer sie unter welchen Umständen erhält.

Key Facts

  • Vermögenswirksame Leistungen werden im Regelfall in Form von Einzahlungen des Arbeitgebers in einen Sparvertrag oder eine Kredittilgung der Arbeitnehmenden realisiert. Gängige Modelle stellen dabei Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge, Baukredittilgungen, direkte Arbeitgeberbeteiligungen sowie Lebens- und Rentenversicherungen dar.

  • Geringverdienende können zusätzlich von der staatlichen, sogenannten Arbeitnehmersparzulage profitieren. Reichen die Beiträge des Arbeitgebers nicht zur vollen Förderung aus, lohnt sich häufig eine Aufstockung mit einem Teil des Nettolohns. Diesen Aufstockungsbetrag nennt man Arbeitnehmerteil der vermögenswirksamen Leistung.

  • Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage ist Sache der Angestellten. Für den Arbeitgeber gehen vermögenswirksame Leistungen allenfalls mit einem leicht erhöhten Aufwand hinsichtlich Buchhaltung und Lohnauszahlung einher.

Checkliste: Weitere wichtige arbeitsrechtliche Grundlagen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL, seltener VwL und VWL) bezeichnen vermögensbildende Zahlungen, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmenden leisten. Diese  gliedern sich in den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Um von ihnen profitieren zu können, müssen Arbeitnehmende einen VL-Vertrag abschließen. Als klassische Modelle eines VL-Vertags gelten: Banksparplan, Fondssparplan, Bausparvertrag oder Baukredittilgung. Weitere Möglichkeiten stellen beispielsweise Lebens- und Rentenversicherungen oder direkte Beteiligungen am Unternehmen dar. 

Gut zu wissen: Das „Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (5. VermBG) regelt alles rund um die vermögenswirksamen Leistungen.

In Abhängigkeit vom jährlichen Einkommen werden vermögenswirksame Leistungen zusätzlich durch den Staat gefördert – in Form der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe der staatlichen Förderung ist von der Höhe der vermögenswirksamen Leistung abhängig und richtet sich speziell an einkommensschwächere Personen.

Hinweis: Vermögenswirksame Leistungen lassen sich auch in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln.

Vermögenswirksame Leistungen: Beispiel

Ein:e Geringverdiener:in mit einem Jahresgehalt von 12.000 Euro möchte von der Arbeitnehmersparzulage profitieren und richtet dafür einen VL-Fondssparplan ein. Da der Arbeitgeber lediglich 20 Euro pro Monat beisteuert, leistet der/die Arbeitnehmende zusätzlich einen Arbeitnehmeranteil von 10 Euro, um eine höhere staatliche Förderung zu bekommen. Der Arbeitgeber zahlt somit am Ende des Monats 30 Euro direkt in den Fondssparplan ein. Die 10 Euro Arbeitnehmeranteil werden dabei vom Nettolohn abgezogen, während der Arbeitgeberanteil zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.

Ein VL-Fondssparplan wird mit 20 Prozent gefördert. Die jährliche Einzahlung beträgt 12 × (20 + 10) = 360 Euro. Die staatliche Förderung umfasst demnach in diesem Szenario 72 Euro pro Jahr.

Das 1x1 der arbeitsrechtlichen Bestimmungen

HR-Toolkit Cover

Ob Datenschutz, Arbeitszeiterfassung oder Kündigungen: Arbeitsrechtliche Themen gehören zur täglichen HR-Arbeit. Damit Sie nicht zur Stolperfalle werden, liefert diese Checkliste einen Überblick über wichtige Themen, Pflichten, Fristen und arbeitsrechtliche Vorlagen zum Herunterladen.

Vermögenswirksame Leistungen: Diese Anlagemöglichkeiten gibt es

Aus einer Vielzahl von Anlagemöglichkeiten haben sich die folgenden Anlageformen als übliche Lösungen herauskristallisiert:

VL-Banksparplan

Beim VL-Banksparplan werden die vermögenswirksamen Leistungen für sechs Jahre auf einem Sparkonto angespart. Mit Abschluss des Kalenderjahres wird der gesamte Betrag samt  (festen oder variablen) Zinsen und eventuellen Boni ausgezahlt. 

VL-Fondssparplan

Ähnlich zum VL-Banksparplan werden beim VL-Fondssparplan über sechs Jahre hinweg vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentfonds eingezahlt. Mit Ablauf des Kalenderjahres besteht die Möglichkeit, die angesparten Fondsanteile zu veräußern. Wichtig: Ein Fondssparplan qualifiziert sich erst dann als VL-Fondssparplan, wenn mindestens 60 Prozent Aktienanteile enthalten sind. 

VL-Bausparvertrag

Während der Ansparphase wird ein vereinbarter monatlicher Betrag in den Bausparvertrag eingezahlt. Mit Ablauf der Ansparphase erhält der/die Bausparer:in in der Regel ein vereinbartes, zweckgebundenes Baudarlehen zu niedrigen Zinsen. VL-Bausparverträge laufen mindestens sieben Jahre und sowohl Guthaben- als auch Darlehenszins stehen bereits bei Vertragsschluss fest. 

VL-Baukredittilgung

Vermögenswirksame Leistungen lassen sich auch zur Tilgung eines Baukredits nutzen. Wird die VL dabei allerdings nicht direkt an den Kreditgeber ausgezahlt, muss der/die Angestellte dem Arbeitgeber beweisen, dass die vermögenswirksame Leistung vollständig zur Kredittilgung genutzt wird. Zu diesem Zweck ist eine Bestätigung des Kreditinstituts nötig. Die vermögenswirksame Leistung kann zur Abzahlung der Raten oder – falls vertraglich nicht ausgeschlossen – zur Sondertilgung genutzt werden. 

Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hängt vom individuellen Einkommen. Der Betrag der Sparzulage ist dabei an den Betrag der vermögenswirksamen Leistung gekoppelt:

Anlageform

Fördersatz

Begünstigter Höchstbetrag 

Maximale Sparzulage

Einkommensgrenze

VL-Banksparplan

0 Prozent

---

---

---

VL-Fondssparplan

20 Prozent

400 Euro

80 Euro

40.000 Euro

VL-Bausparvertrag

9 Prozent

470 Euro

42,30 Euro

40.000 Euro

VL-Baukredittilgung

9 Prozent

470 Euro

42,30 Euro

40.000 Euro

Arbeitnehmende können zudem beide Fördersätze gleichzeitig in Anspruch nehmen – beispielsweise vor dem Hintergrund einer Einzahlung in einen VL-Fondssparplan (20 Prozent) sowie in einen VL-Bausparvertrag (9 Prozent). Die maximale Arbeitnehmersparzulage beträgt somit maximal 127 Euro pro Jahr. Für Ehepaare verdoppelt sich die maximale Sparzulage und es gelten die doppelten Einkommensgrenzen von zweimal 40.000 Euro.

Gut zu wissen: Auch Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen können die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.

Zahlt der Arbeitgeber lediglich einen Teilbetrag oder gar keine vermögenswirksame Leistung, können Arbeitnehmer:innen den Betrag in Eigenregie aufstocken, um weiterhin von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren. Dieser Eigenanteil muss im Regelfall jedoch direkt vom Arbeitgeber in die vermögenswirksame Anlage eingezahlt werden. In der Folge wird der ausgezahlte Nettolohn entsprechend gekürzt.

21 weitere Corporate Benefits für Mitarbeitende

Teaser Corporate Benefits

Mitarbeiterbeteiligung ist ein Weg, Mitarbeitende zu gewinnen und im Unternehmen zu halten. Diese Liste enthält 21 weitere Ideen, mit denen Sie für Talente unwiderstehlich werden.

Vermögenswirksame Leistungen in Ihrem Unternehmen: alle Details für Arbeitgeber

Damit Sie als Arbeitgeber optimal auf das Thema vermögenswirksame Leistungen vorbereitet sind, liefert die folgende Auflistung einen Überblick über die für Arbeitgeber relevanten Implikationen. Vermögenswirksame Leistungen …

  • stellen keine allgemeine Pflicht dar: Falls in Tarif- oder ähnlichen Verträgen nicht anders vereinbart, ist die Zahlung freiwillig.

  • betragen maximal 40 Euro pro Monat: Der maximale Arbeitgeberanteil liegt bei 40 Euro pro Monat; minimal bei 6,65 Euro. 

  • bieten Entscheidungsfreiheit für Arbeitnehmende: Angestellte dürfen frei entscheiden, welche Sparmaßnahme sie nutzen.

  • werden in Form von regelmäßigen Zahlungen realisiert: Die Zahlung erfolgt (häufig monatlich) auf das Konto des Vertragspartners des/der Angestellten. Überweisungen auf ein Privatkonto sollten vermieden werden.

  • fungieren bei der Gehaltsabrechnung als Nettoabzug: Der vom Arbeitgeber gezahlte Anteil ist steuer- sowie beitragspflichtig und muss demnach als Nettoabzug gehandhabt werden.

  • sind außerhalb der Probezeit: Da während der Probezeit die Fortführung des Arbeitsverhältnisses ungewiss ist, wird die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen häufig erst für die Zeit nach der Probezeit vereinbart.

  • sind für Arbeitgeber unabhängig von der Arbeitnehmersparzulage: Die Beantragung und alles Weitere müssen die Angestellten selbst übernehmen.

  • sind aufstockbar: Angestellte haben jederzeit die Möglichkeit, die vermögenswirksame Leistung aufzustocken, indem sie einen Teil ihres Gehalts vom Arbeitgeber einzahlen lassen. 

  • funktionieren ohne Übernahmepflicht: Auch wenn Arbeitnehmer:innen in der vorherigen Anstellung vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bezogen haben, müssen Sie die Zahlung nicht weiterführen. 

Wie werden vermögenswirksame Leistungen beantragt?

Um vermögenswirksame Leistungen zu beziehen, müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber sämtliche relevanten Informationen wie Kontoinformationen, Name des Kreditinstituts, Verwendungszweck usw. zur Verfügung stellen. Auch ein eventuell gewünschter Arbeitnehmeranteil sollte aufgeführt werden. Um alle erforderlichen Informationen übersichtlich zu sammeln, können Arbeitnehmer:innen bei ihrem Anlage- oder Kreditinstitut online einen „Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen“ herunterladen und ausfüllen.

Die Arbeitnehmersparzulage müssen Arbeitnehmende selbstständig bei ihrem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Die schlussendliche Auszahlung der angesammelten Arbeitnehmersparzulage erfolgt erst mit Ablauf der Sperr- und Rückzahlungsfristen. Die Auszahlung fällt unter die Abgeltungssteuer, die meist direkt einbehalten wird. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Um den steuerfreien Sparerfreibetrag zu nutzen, sollte ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht werden.

Lohnbuchhaltung vorbereiten und vereinfachen

Vermögenswirksame Leistungen stellen eine einfache und beliebte Möglichkeit dar, Mitarbeiter:innen finanziell zu unterstützen und auf diese Weise ans Unternehmen zu binden. Damit Sie die organisatorischen Herausforderungen rund um vermögenswirksame Leistungen „mit links“ meistern, unterstützt Sie Personio bei der Lohnabrechnung. Entdecken Sie, wie Sie die Lohnbuchhaltung vorbereiten und wie die Schnittstelle mit DATEV Ihre Prozesse effizienter gestalten kann.

FAQ

Wem stehen vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber zu?

Ein grundlegender Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht, jedoch kann dieser aus Tarif-, Betriebs- oder anderen Verträgen hervorgehen. Eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist selbstverständlich jederzeit möglich.

Wie beeinflusst der Bezug von vermögenswirksamen Leistungen die Gehaltsabrechnung?

Der Arbeitgeberanteil ist voll steuer- und beitragspflichtig. Die Lohnsteuer und die Sozialabgaben steigen infolge der Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen dementsprechend an. 

Beim Arbeitnehmeranteil handelt es sich um einen Nettoabzug. Das bedeutet, dass sich die Lohnauszahlung um den Arbeitnehmeranteil reduziert und dieser stattdessen direkt vermögenswirksam genutzt wird.

Was ist der Vorteil von vermögenswirksamen Leistungen?

Aus Arbeitgebersicht dienen vermögenswirksame Leistungen dazu, die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit zu erhöhen. Da vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, dürfen sich Arbeitnehmende über Zusatzeinnahmen freuen. Geringverdienende können darüber hinaus von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren.

Disclaimer

Die HR-Basics im Arbeitsrecht

HR-Toolkit Cover