Betriebliche Altersvorsorge: Wann sie sich lohnt

Drei Mitarbeiter sprechen über ihre Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge erlebt momentan eine Renaissance, so eine Studie von Deloitte. Immer mehr Arbeitnehmende möchten sich für ihre Rente finanziell absichern. In diesem Artikel erfahren Sie, was alles zur betrieblichen Altersvorsorge gehört und wann sie sich für Arbeitnehmende lohnt.

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Was ist die betriebliche Altersvorsorge? 

Die betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV; oft auch Betriebsrente genannt) umfasst alle finanziellen Maßnahmen des Arbeitgebers, um Mitarbeitende bei der Altersvorsorge zu unterstützen. 

Früher war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber; mittlerweile haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, nämlich in Form einer Entgeltumwandlung (dabei übernehmen sie die Finanzierung selbst; Teile des Lohns werden für eine spätere Betriebsrente gespart).

Die Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung kann der Arbeitgeber ganz oder teilweise übernehmen. Zudem kann die betriebliche Altersversorgung vom Staat finanziell unterstützt werden, etwa durch die Riester­-Förderung.

Haben Mitarbeitende Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?

Seit 2002 haben Arbeitnehmende das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Das heißt nicht, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, beim Aufbau der Betriebsrente der Beschäftigten finanziell mitzuwirken. Ausnahme: Der Tarifvertrag schreibt eine Unterstützung vor.

Es heißt, dass Firmen dazu verpflichtet sind, die Brutto-Entgeltumwandlung (Details dazu weiter unten im Text) zu unterstützen. Dabei müssen Firmen Teile der dabei eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in die Finanzierung der Betriebsrenten einbringen.

Darüber hinaus kann sich ein Unternehmen freiwillig an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem es Beiträge für Arbeitnehmer:innen abführt, auf die Mitarbeitende bei der späteren Rentenzahlung Anspruch haben. Es gibt fünf verschiedene Modelle, die Sie im Laufe des Artikels kennen lernen.

Sollten Arbeitgeber nichts anbieten, können Mitarbeiter:innen verlangen, dass ihr Unternehmen für sie eine Direktversicherung abschließt. Dem müssen Unternehmen nachgehen; über den Anbieter können Sie dabei selbst entscheiden.

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Umsetzung: 5 Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

Zwischen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung, auch Durchführungswege genannt, können Arbeitgeber wählen. Hier finden Sie eine Auflistung mit den wichtigsten Merkmalen:

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Arbeitgeber zugunsten ihrer Beschäftigten abschließen. Die Beiträge können Arbeitgeber allein tragen oder mit Arbeitnehmer:innen teilen.

Besonders gut eignet sich die Direktversicherung für kleinere Unternehmen, denn sie bringt wenig Verwaltungsaufwand mit.

Pensionskasse

Pensionskassen sind spezielle Lebensversicherungen, die von einem oder von mehreren Firmen gebildet werden. Arbeitgeber zahlen die Beiträge; Arbeitnehmende können sich in Form der Entgeltumwandlung beteiligen.

Auch bei einer Insolvenz ist die Versorgungsleistung sichergestellt, denn Pensionskassen sind vom Arbeitgeber unabhängige Einrichtungen. Kontrolliert werden Pensionskassen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf zugesagte Leistungen geben. Da sie bei der Wahl der Geldanlage freier als Direktversicherungen und Pensionskassen sind, sind auf der einen Seite höhere Renditen möglich, auf der anderen Seite bringen sie auch ein größeres Risiko von Verlusten mit. Auch sie unterliegen daher der Aufsicht durch BaFin.

Direktzusage/Pensionszusage

Mit einer Direktzusage/Pensionszusage verpflichten sich Arbeitgeber, Mitarbeitenden im Pensionsalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Dafür bilden sie Pensionsrückstellungen. Verlässt ein:e Mitarbeiter:in das Unternehmen, dann hat er/sie keinen Anspruch darauf, die Versorgung eigens weiter zu finanzieren.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse wird von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Anspruch auf Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse haben Arbeitnehmende nicht, sie können Ansprüche nur dem Arbeitgeber gegenüber geltend machen.

Das Kapital, das Firmen in die Unterstützungskasse einzahlen, soll möglichst gewinnbringend angelegt werden und später gute Betriebsrenten sichern.

Steuerliche Implikationen der Betriebsrente

Einen Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente haben Arbeitnehmer:innen nicht, doch kann ein Tarifvertrag regeln, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente teilweise oder vollständig finanziert. Arbeitgeber und -nehmende können auch einzelvertragliche Regeln dazu festschreiben.

Die Aufwendungen können Arbeitgeber steuerlich geltend machen: Abhängig vom Durchführungsweg müssen sie keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Zudem können Arbeitgeber – für Arbeitnehmer:innen mit einem monatlichen Lohn bis zu 2.200 Euro – 30 Prozent der zusätzlichen Beiträge für die betriebliche Altersversorgung mit der Steuerschuld verrechnen. Dabei muss der Arbeitgeberbeitrag mindestens 240 Euro pro Jahr an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zahlen.

Betriebliche Altersvorsorge berechnen

Wer die betriebliche Altersvorsorge berechnen will, muss erst einmal den Betrag kennen, der monatlich eingezahlt wird. Das kann je Mitarbeiter:in unterschiedlich sein.

Weitere Einflussfaktoren sind Alter, Gehalt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Art der Krankenversicherung.

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Desweiteren stellen die Versicherungsunternehmen Online-Rechner zur Verfügung, darunter die Allianz, die Hannoversche Kassen oder cosmos direkt.

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Das steckt hinter der Bruttoentgeltumwandlung

Viele Unternehmen bieten neben der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente die Bruttoentgeltumwandlung an. Dabei steckt der Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns in eine Direktversicherung oder einen Fonds, und finanziert so die Betriebsrente mit Beiträgen aus dem Entgelt der Arbeitnehmer:innen.

Grundsätzlich kann die Entgeltumwandlung aus dem Netto- oder dem Brutto-Entgelt der Arbeitnehmer:innen erfolgen – entsprechend ist von Brutto-Entgeltumwandlung bzw. Netto-Entgeltumwandlung die Rede. Erfolgt die Umwandlung aus dem Netto-Entgelt, können Arbeitnehmende dafür die Riester-Förderung beanspruchen.

Werden Arbeitnehmer:innen nach Tarif bezahlt wird, können sie diese Methode nur nutzen, wenn der Tarifvertrag diese ausdrücklich vorsieht beziehungsweise zulässt.

Da die Zuschussregel Aufwand für Unternehmen bedeutet, weil sie die Umsetzung theoretisch mit jedem einzelnen Versicherer klären müssen, können sie definierten Mitarbeitergruppen einen pauschaler Zuschuss von 15 Prozent gewähren.

Achtung, Gesetzesnovelle: In bestimmter Höhe haben Arbeitnehmende gesetzlichen Anspruch darauf. Seit 2019 soll der Arbeitgeber bei einer Brutto­-Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts zusätzlich beisteuern, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Für Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung, die vor 2019 geschlossen wurden, gilt die Zuschusspflicht für Arbeitgeber erst ab 2022.

Tipp an HR: Da die Zuschussregel Aufwand für Unternehmen bedeutet, weil sie die Umsetzung theoretisch mit jedem einzelnen Versicherer klären müssen, können Sie definierten Mitarbeitergruppen einen pauschaler Zuschuss von 15 Prozent gewähren.

Steuerliche Implikationen für Arbeitnehmer und -geber

Arbeitgeber sind zu Teilen von der Steuerpflicht befreit, sofern sie eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung anbieten.

Für Arbeitgeber sind steuerfrei (pro Jahr):

  • bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2019 = 6432 Euro)

  • bis zu vier Prozent (2019 = 3216 Euro) der Sozialversicherung

Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer:innen zahlen sie darüber hinaus einen Zuschuss von 15 Prozent des noch sozialversicherungsfreien Anteils.

Wenn Arbeitnehmende eine Betriebsrente in Form einer Brutto­-Entgeltumwandlung abschließen, wirkt sich das auf ihre gesetzliche Rente aus: Von der späteren Betriebsrente – sofern diese einen bestimmten Betrag (2019 = 155,75 Euro im Monat) übersteigt – müssen Arbeitnehmende die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Ansprüche auf Kranken-­, Arbeitslosen­- und Elterngeld können ebenfalls gemindert werden; und eine eventuelle Erwerbsminderungsrente fällt möglicherweise geringer aus.

Das passiert bei einem Arbeitgeberwechsel

Seit 2005 haben Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf Portabilität. Das bedeutet, dass sie das Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und in einen neuen Vertrag übertragen dürfen. Dieser Rechtsanspruch besteht nur, wenn der Vertrag 2005 oder später abgeschlossen wurde.

Das Mitnahmerecht müssen Arbeitnehmer:innen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses wahrnehmen (außer beide Seiten einigen sich auf eine Verlängerung der Frist).

Voraussetzung ist, dass der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt.

Wie profitieren Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge?

Mit der betrieblichen Altersversorgung können Unternehmen neue Mitarbeiter gewinnen und bestehende Mitarbeiter binden. Sie stellt neben Gehalt und Corporate Benefits ein finanziell attraktives Zusatzangebot dar.

Aufwendungen für die bAV können Firmen steuerlich geltend machen. Bei der Brutto-Entgeltumwandlung (siehe unten im Text) werden Unternehmen von Sozialabgaben befreit.

Das wünschen sich Arbeitnehmende vom Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Sicherheit: 78 Prozent

  • Flexibilität: 72 Prozent

Mit einem flexiblen bAV-Angebot können sich Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Denn neben Sicherheit erwarten Deutschlands Arbeitnehmer:innen bei der betrieblichen Altersversorgung Flexibilität. 78 Prozent legen großen Wert darauf, so das Ergebnis einer Studie von Willis Towers Watson.

Arbeitnehmer:innen wollen Vorsorgeleistungen an ihre Bedürfnisse anpassen. Das kann heißen, Höhe und Häufigkeit der Einzahlung festlegen zu können. Es kann auch bedeuten, ein Zeitwertkonto zu haben, das sie für Sabbaticals oder Bildungsurlaub nutzen können. Wenn Unternehmen ein attraktives Angebot haben, dann sollten sie das kommunizieren – sowohl innerhalb des Unternehmens als auch nach außen.

So kann HR die betriebliche Altersvorsorge gestalten

Der Arbeitgeber führt nicht nur die Beiträge für Arbeitnehmende ab. Er kümmert sich auch um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten.

Neben dem Betriebsrat, sofern einer vorhanden ist, sind Personalverantwortliche maßgeblich für die Ausgestaltung verantwortlich. Dabei können und sollten sie enge Rücksprache mit der Geschäftsführung halten und auch immer wieder evaluieren, wie die Angebote bei der Belegschaft ankommen, zum Beispiel durch Mitarbeiterbefragungen.

Die Aufgaben von HR rund um die betriebliche Altersvorsorge

  • Sie wählen die Anlageform.

  • Sie sind Vertragspartner für den Anbieter der Wahl.

  • Sie sind Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter rund um das Thema betriebliche Altersversorgung.

Personaler:innen sollten sich mit Kolleg:innen aus dem Controlling oder der Rechtsabteilung zusammensetzen und sicherstellen, dass wichtige Informationen schriftlich festgehalten werden, und in Arbeitsverträge einfließen.

Tipp: Es ist ratsam, Informationen dazu in den Recruiting- und Onboarding-Prozess aufzunehmen, um Kandidat:innen bzw. neue Team-Mitglieder frühzeitig aufzuklären und von Anfang an Transparenz herzustellen.

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