Einsicht in die Personalakte: Das müssen Personaler wissen

strategische personalplanung

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies für Personalverantwortliche mit Aufwand verbunden. Bei einer digitalen Personalakte rufen Mitarbeiter ihre Daten dagegen am Computer oder Smartphone auf. Doch was ist bei der Einsicht in die Personalakte generell zu beachten – was ist erlaubt und was nicht?

Mitarbeiterdaten fehlerfrei und rechtskonform an einem Ort speichern und einsehen. So geht’s mit der digitalen Personalakte von Personio.

Wenn Ihr Team Einsicht in die Personalakte fordert, werden 4 grundlegende W-Fragen wichtig: Wer, was, wann, warum. Los geht's.

1. Wer darf die Personalakte einsehen?

  • Allem voran steht dem Arbeitnehmer die uneingeschränkte Einsicht in seine Personalakte zu. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn es keinen Betriebsrat oder keine Betriebsratsfähigkeit des Arbeitgeberbetriebes gibt.

  • Der Betriebsrat, falls vorhanden, darf nicht eigenständig in die Personalakte schauen. Ein einzelnes Mitglied darf laut § 83 Abs. 1 S. 2 BetrVG bei der Einsicht dabei sein, sofern der Arbeitnehmer ihn darum bittet. Das Betriebsrat-Mitglied unterliegt einer Schweigepflicht, sofern der Arbeitnehmer ihn hiervon nicht entbindet.

  • Aus dem Unternehmen bzw. dem Betrieb sollten nur Mitarbeiter, die Personalentscheidungen zu fällen haben, Einblick in die Personalakte haben.

  • Dritte Personen außerhalb des Unternehmens oder Betriebs, z. B. Anwälte, können die Personalakte nur unter engen Voraussetzungen einsehen.

2. Was darf eingesehen werden?

Der Arbeitnehmer hat uneingeschränkte Einsichtsrechte in seine Personalakte. Dazu gehören auch die hoch sensiblen Daten und Dokumente, die sich nicht direkt in der Personalakte befinden, z. B. die BEM-Akte.

Personaldaten zentral speichern und einsehen

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3. Wann darf Einsicht in die Personalakte erfolgen?

Kurz gesagt: zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen. Der Arbeitgeber muss ihm gewähren, dies während seiner Arbeitszeit und bei fortlaufender Entgeltzahlung tun zu dürfen. Der Arbeitnehmer sollte aber aus Rücksicht vermeiden, zu Stoß-/Unzeiten und zu oft in die Akte blicken zu wollen.

4. Warum wollen Mitarbeiter in die Akte schauen?

Da der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, den Mitarbeiter über hinzugefügte Dokumente, Vermerke oder Änderungen zu informieren, ist der Wunsch eines Mitarbeiters nach Akteneinsicht nachvollziehbar. Die Personalakte umfasst alle Informationen und Unterlagen, die der Arbeitgeber über den Mitarbeiter hat. Dabei kommen aber nur solche Daten in die Akte, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Sehr sensible Daten, z. B. zu Krankheiten oder Fehltritten, dürfen nicht in der formellen Akte stehen, sondern müssen außerhalb aufbewahrt werden. Trotzdem darf der Arbeitnehmer diese Unterlagen bei Bedarf einsehen.

Häufig besteht ein konkreter Anlass dafür, die Personalakte einsehen zu wollen. Das kann zum Beispiel die Befürchtung sein, die Akte könne fehlerhafte Angaben enthalten. Meist reicht aber ein Gespräch dazu aus, falsche Informationen zu berichtigen oder dem Mitarbeiter die Einträge nachvollziehbar zu erklären.

Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.

Wenn der Mitarbeiter etwas ändern will

Im äußersten Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, dass der Arbeitgeber bestimmte Inhalte der Akte entfernt oder eine Gegendarstellung hinzufügt. Kommt das Unternehmen diesem Wunsch nicht nach, kann er die Forderung vor Gericht geltend machen.

Was der Arbeitnehmer nicht darf

Ihr Mitarbeiter darf seinem Anwalt nicht explizit erlauben, Kopien von den Dokumenten zu machen. In diesem Fall dürfen Sie als Arbeitgeber eine Einsicht des Anwalts in die Personalakte verweigern. Hinweis: Der Mitarbeiter selbst darf hingegen Kopien von den Unterlagen und Notizen machen.

Zudem darf der Arbeitnehmer seine Personalakte nicht mit nach Hause nehmen bzw. aus dem Büro entfernen. Auch die Einsicht selbst muss im Unternehmen bzw. Betrieb geschehen. Dies gilt laut § 83 BetrVG auch für Betriebe ohne einen Betriebsrat.

Legen Sie Regeln für die Einsichtnahme fest

Grundsätzlich kann eine Betriebsvereinbarung, ein Tarifvertrag oder andere Sonderregelungen regeln, wie die Modalitäten für die Einsicht in die Personalakte aussehen.

Diese bestimmen dann zum Beispiel Häufigkeit, Ort oder genaue Durchführung der Einsichtnahme. Die Option einer solchen Betriebsvereinbarung ist wie das allgemeine Recht auf Einsicht in die Personalakte durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt.

Wie Sie die Einsicht in die Personalakte erleichtern können

Auch wenn es manchmal nur eine neue Adresse ist: Änderungen in der Personalakte kosten HR viel Zeit und Nerven – vor allem bei hunderten von Mitarbeitern und Excel als "Stauraum”.

Sieht so der Prozess aus, wenn Sie Mitarbeiterdaten ändern wollen?

Stammdatenänderung in Personio

Stellen Sie sich vor, das geschähe im Hintergrund und in der Personalabteilung kommen keine Anfragen mehr an. Mit digitalen Personalakten ist das möglich.

Was sind digitale Personalakten?

Sie verwalten die Daten Ihrer Mitarbeiter nicht mehr auf Papier, sondern in online in einer Software. Hier bekommt jeder Mitarbeiter eine eigene “Seite”, in der alle beschäftigungsrelevanten Daten und Dokumente gespeichert sind.

Die Vorteile digitaler Personalakten

In Personio gestalten Sie digitale Personalakten ganz nach Ihren Wünschen. Dazu können Sie unterschiedliche Mitarbeiterinformationen als Pflicht- und Wunschfelder integrieren und diese jederzeit ändern (lassen).

  • HR wird entlastet: Denn Mitarbeiter ändern ihre Daten selbst und können sie zu jeder Zeit einsehen.

  • Alle Mitarbeiterdaten an einem Ort: Und Sie sparen Zeit, weil Papierberge wegfallen.

  • Sicherer Zugriff: Durch unser Rechtemanagement entscheidet HR, wer was sehen und ändern darf.

  • Zufriedenere Mitarbeiter: Denn HR stellt durch den Employee Self Service mehr Transparenz her.

Disclaimer

Diese Daten und Dokumente sollten in einer Personalakte drin sein.

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