Rufbereitschaft – Was Unternehmen beachten müssen

Teaserbild Rufbereitschaft

In vielen Branchen ist es notwendig, dass bei einem Notfall entsprechende Expert:innen im Unternehmen gleich zu Stelle sind – auch außerhalb der regulären Arbeitszeit. Doch was gilt es bei dieser Rufbereitschaft als Arbeitgeber zu beachten? Alles Wichtige zum Thema finden Sie hier.

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Was ist Rufbereitschaft?

Wenn Mitarbeitende auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar sein müssen und kurzfristig einsatzbereit wären, dabei aber ihren Aufenthaltsort bestimmen können, handelt es sich um Rufbereitschaft.

Quick Facts zur Rufbereitschaft

Wann: Die Rufbereitschaft betrifft einen festgelegten Zeitraum außerhalb der regulären Arbeitszeit, z.B. nachts oder am Wochenende.

Wo: Ihren Aufenthaltsort wählen Arbeitnehmende selbst, z.B. zu Hause. Von dort sollten sie aber schnell einsatzbereit sein.

Wie wird Zeit verbracht: Auch das entscheiden die Angestellten selbst. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist in dieser Zeit aber nicht gestattet.

Wie sieht der Einsatz aus: Das hängt vom Beruf ab – Haustechniker müssen höchstwahrscheinlich in die Betriebsstätte fahren, um einen Defekt zu beheben. IT-Expert:innen können Probleme ggf. mobil von ihrem Laptop lösen.

In welchen Berufen ist Rufbereitschaft üblich?

Beispiele für Berufsgruppen, die Rufbereitschaft haben, sind:

  • Techniker:innen

  • IT-Spezialist:innen

  • Sicherheitskräfte

  • Angestellte im Gesundheitswesen

  • Mitarbeitende im Bausektor

  • Personal in der Gastronomie oder im Hotelgewerbe

Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

Warten auf den Anruf, dass man gebraucht wird, während man zu Hause im Garten liest – das ist ein mögliches Szenario in der Rufbereitschaft. Aber zählt das als Arbeitszeit?

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Rufbereitschaft keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Sobald Arbeitnehmende tätig werden müssen, zählt diese Zeit als Arbeitszeit. Ein Beispiel: Eine IT-Spezialistin hat zwischen 18 Uhr und 8 Uhr am nächsten Tag Rufbereitschaft. In der Nacht wird sie kontaktiert und muss ein dringendes Serverproblem beheben. Hierfür braucht sie eine Stunde. Diese Stunde zählt als Arbeitszeit, die restliche Zeit ihrer Bereitschaft als Ruhezeit.

Das hat aber nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Voraussetzung: Arbeitnehmende müssen in einem gewissen Rahmen frei wählen können, wo und wie sie ihre Rufbereitschaft verbringen. Sind sie in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, weil sie innerhalb einer knappen Frist anwesend sein müssen, kann Rufbereitschaft auch Arbeitszeit sein.

Klar ist, dass man während der Rufbereitschaft, bei der man im Zweifel schnell vor Ort im Unternehmen sein muss, keinen Wochenendtrip ins Ausland macht. In diesem konkreten Fall klagte ein Feuerwehrmann, der innerhalb von 20 Minuten in voller Montur am Einsatzort sein musste, und so kaum Möglichkeiten hatte, seine Zeit frei zu gestalten.

Laut EuGH müssen nationale Gerichte bei Klagen die Einzelfälle betrachten und individuell entscheiden, ob es sich hierbei um Arbeits- oder Ruhezeit handelt.

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Was sagt das Arbeitsrecht sonst zur Rufbereitschaft?

  1. Wie schnell müssen Angestellte da sein? Es tritt der Fall ein, dass die Person in Rufbereitschaft zum Einsatz kommen muss. Wie schnell können Sie verlangen, dass sie zur Stelle ist? Das Arbeitsrecht sagt hierzu nichts Konkretes und auch Urteile vom EuGH geben keine klare Zeitspanne vor. Fakt ist, dass 20 Minuten im Falle des Feuerwehrmanns laut EuGH zu knapp sind. Angemessen sind für das Bundesarbeitsgericht 45 Minuten, bis die Person am Arbeitsplatz angekommen sein muss.

  2. Dürfen Mitarbeitende die Rufbereitschaft ablehnen? In der Regel ist das Thema Rufbereitschaft bei den betroffenen Berufsgruppen im Arbeitsvertrag oder auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Damit verpflichten sich die Angestellten also dazu, Rufbereitschaft zu leisten. Und lehnen sie die Bereitschaft ab? Dann ist das ein Grund für eine Abmahnung und bei Wiederholung sogar für eine Kündigung. Wichtig: Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat, sollten Sie beachten, dass Rufbereitschaft mitbestimmungspflichtig ist.

  3. Wie oft ist Rufbereitschaft erlaubt? Auch bei der Frage, wie oft Rufbereitschaft erlaubt ist, trifft das Arbeitsrecht keine genauen Angaben. Deswegen sollten Unternehmen hierfür ein faires System etablieren – eine häufige Lösung ist das Rotationsprinzip. Dabei sollten Sie aber auch individuell auf die Teammitglieder schauen. Berücksichtigen Sie zum Beispiel, ob Mitarbeitende bspw. durch einen weiter entfernten Wohnort oder zu betreuende Kinder eingeschränkt sind.

Einsatz in der Rufbereitschaft – und die Mindestruhezeit?

Elf Stunden – gesetzlich muss die Ruhezeit nach einem Arbeitstag so lange mindestens sein. Und diese Zeit sollte nicht unterbrochen werden. Was aber, wenn die IT-Spezialistin aus unserem früheren Beispiel mitten in der Nacht angerufen wird? In diesem Fall heißt es: Nach dem Einsatz müssen die elf Stunden erneut beginnen. Die ITlerin würde also am nächsten Tag viel später anfangen zu arbeiten.

Aber gilt das für die IT-Expertin bereits mit dem Öffnen des Laptops, auch wenn sie nur ein paar Minuten arbeitet, oder braucht es dafür eine längere Arbeitszeit? Das ist nicht klar geregelt. Oftmals gelten schon 15 Minuten als ein Richtwert. Sobald sich Mitarbeitende aber auf den Weg in das Unternehmen machen müssen, ist der Fall wieder klar. Wenn sie wieder nach Hause kommen, fangen die elf Stunden definitiv von vorne an.

In der Praxis kann das für die Einsatzplanung natürlich schwierig sein und sollte bereits berücksichtigt werden, wenn beispielsweise Dienstpläne erstellt werden.

Wie wird Rufbereitschaft bezahlt?

Welche Vergütung steht Arbeitnehmenden zu, die Rufbereitschaft leisten? Die Zeit der Rufbereitschaft, die Ruhezeit ist, muss nicht bezahlt werden. Arbeiten die Angestellten während der Bereitschaft, steht ihnen natürlich eine Vergütung zu. Wie kann diese aussehen?

  • Stundenlohn: Für die geleistete Arbeitszeit erhalten die Mitarbeitenden ihren normalen Stundensatz. Wer nachts, an Sonntagen oder Feiertagen arbeitet, hat zudem Anrecht auf entsprechende Zuschläge. Diese sind nach Einkommenssteuergesetz steuerfrei.

  • Pauschale: Viele Unternehmen vergüten die Rufbereitschaft pauschal unabhängig von der Arbeitszeit.

Wenn Arbeitnehmende während ihrer Rufbereitschaft arbeiten, müssen sie ihrem Arbeitgeber die Anzahl der Stunden angeben. Wenn sie in dieser Woche ihre normale Arbeitszeit bereits geleistet haben, zählt diese Zeit als Überstunden.

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Was sind die Unterschiede zu anderen Bereitschaftsformen?

„Ich habe am Wochenende Bereitschaft" – in der Umgangssprache werden verschiedene Bereitschaftsformen oft in einen Topf geworfen. Wo liegen die Unterschiede?

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft

Eine weitere Form der Bereitschaft ist der Bereitschaftsdienst. Er unterscheidet sich in folgenden Punkten zur Rufbereitschaft:

  • Aufenthaltsort: Der Arbeitgeber gibt vor, von wo die Angestellten den Bereitschaftsdienst leisten, meistens vor Ort im Unternehmen. Beispielsweise übernachten Ärzt:innen oft im Krankenhaus, um im Notfall direkt bei Patient:innen sein zu können.

  • Arbeitszeit: Da Arbeitnehmende durch den vorgegebenen Ort darin eingeschränkt sind, wie sie diese Zeit verbringen, gilt der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit.

  • Vergütung: Als Arbeitszeit muss der Bereitschaftsdienst auch entsprechend vergütet werden. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag, beziehungsweise gültigem Tarifvertrag oder Betriebs- / Dienstvereinbarung.

Arbeitsbereitschaft vs. Rufbereitschaft

Was unterscheidet die Arbeitsbereitschaft von der Rufbereitschaft?

  • Wann: Die Arbeitsbereitschaft findet während der Arbeitszeit statt, beispielsweise wenn Mitarbeitende im Call-Center oder im Einzelhandel auf den nächsten Anruf oder den nächsten Besuch von Kund:innen warten.

  • Arbeitszeit: Auch wenn bspw. Verkäufer:innen gerade keine Kund:innen betreuen, gilt diese Zeit als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit oder Pause.

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