4. September 2023

Personio-Umfrage zu Whistleblowing: Beschäftigte fürchten Repressalien, Unternehmen überschätzen ihren Umgang mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz

Personio Whistleblowing
  • Mangelndes Wissen bei Unternehmen bezüglich des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Personio Whistleblowing Lösung ab sofort verfügbar

  • Whistleblowing-Lösung stärkt Vertrauen im Unternehmen

04. September 2023: In vielen EU-Ländern gelten ab diesem Jahr neue Vorschriften zur Meldung von Fehlverhalten in Unternehmen. In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Seitdem müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ein System für die vertrauliche Meldung von internen Verstößen eingerichtet haben. Für Unternehmen mit 51-249 Angestellten ist eine Frist bis zum 17. Dezember 2023 vorgesehen. Setzen Arbeitgeber die Vorschriften nicht um oder behandeln Missstände nicht ordnungsgemäß, drohen schwerwiegende Folgen, die von Bußgeldern bis hin zu Image-Schäden reichen.

Eine Umfrage von Personio, Europas führendem HR-Software-Unternehmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), zeigt, dass der Großteil aller befragten KMUs in Deutschland entweder noch keine Whistleblowing-Richtlinie hat (46 %) oder sich derer nicht bewusst ist (15 %). Damit droht zahlreichen Unternehmen, nicht rechtzeitig konform mit den geltenden Anforderungen zu sein. Immerhin knapp die Hälfte (49 %) der Unternehmen plant, in den nächsten 6-12 Monaten solch eine Richtlinie bei sich einzuführen.

Aufklärungsbedarf zur neuen Richtlinie in Unternehmen

48 % der Arbeitgeber wissen, was es mit der neuen EU-Richtlinie auf sich hat. 42 % haben zumindest davon gehört. Bei den Mitarbeitenden sieht das anders aus: Nur 18 % der Beschäftigten geben an, das neue Gesetz gut zu kennen. Ganze 43 % der Mitarbeitenden geben an, nicht zu wissen, ob ihr Unternehmen überhaupt über eine Whistleblowing-Richtlinie verfügt. Arbeitgeber sind jedoch angehalten, ihre Belegschaft offen darüber aufzuklären, was Whistleblowing ist und welche Maßnahmen intern bereits ergriffen wurden oder werden — und im besten Fall sollten sie hervorheben, warum das Thema für das Unternehmen einen hohen Stellenwert hat.

Als treibende Kräfte, einen Meldekanal einzurichten, nennen Arbeitgeber die Sicherheit ihrer Beschäftigten (35 %), gefolgt von Compliance (26 %), Mitarbeiterengagement (22 %) und den Schutz der Unternehmensreputation (17 %). Entsprechende Meldekanäle für Hinweisgeber:innen einzurichten, beugt also nicht nur potentiellen Imageschäden und finanziellen Einbußen vor, sondern stärkt vor allem auch eine vertrauensvolle Unternehmenskultur.

Anonymität bei Whistleblowing sicherstellen

Laut der Personio Studie waren 39 % der befragten Arbeitnehmer:innen in der Vergangenheit schon einmal mit Missständen am Arbeitsplatz konfrontiert; 28 % von ihnen allein im letzten Jahr. Um Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu melden, bevorzugen 44 % der Beschäftigten den persönlichen Austausch mit HR oder der Führungskraft. An zweiter Stelle steht die Nutzung eines anonymen elektronischen Kanals (39 %), gefolgt vom persönlichen Austausch mit der Rechtsabteilung (18 %). 

Während 34 % der Arbeitgeber sagen, sie fühlen sich sehr sicher, was den Umgang mit Fehlverhalten angeht, stimmen dem nur 20 % der Beschäftigten zu. Knapp die Hälfte (49 %) der Arbeitnehmer:innen gibt zudem an, dass ihr Unternehmen nicht über die richtige Technologie verfügt, um vertrauliche Meldungen zu gewährleisten. Was besonders besorgniserregend ist: Drei Viertel der Beschäftigten (76 %) haben Angst vor Repressalien. Unternehmen scheinen ihren Umgang mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz überzubewerten und benötigen eine zuverlässige Lösung, um anonyme und einfach einzureichende Fallmeldungen zu gewährleisten.

Personio launcht Whistleblowing-Lösung

Ab heute steht KMUs Personio Whistleblowing als Teil von Personios All-in-One HR-Software zur Verfügung: Eine zentralisierte Lösung, die Mitarbeitenden und externen Parteien die Möglichkeit bietet, Missstände sicher und anonym zu melden. 

Personio Whistleblowing gewährleistet Vertraulichkeit und eine zuverlässige Zwei-Wege-Kommunikation, ohne die Identität der Hinweisgebenden preiszugeben. Damit haben Hinweisgebende die volle Kontrolle darüber, was sie mitteilen. Gleichzeitig können verantwortliche Personen Fälle über eine zentrale Stelle schnell und effektiv bearbeiten, was Unternehmen dabei helfen kann, rechtskonform zu bleiben.

Maria Angelidou-Smith, Chief Product and Technology Officer bei Personio, sagt: “Mitarbeitende sind das höchste Gut eines jeden Unternehmens. Ihr Vertrauen zu stärken und sicherzustellen, dass sie sich gehört fühlen, sollte für Organisationen an erster Stelle stehen, wenn es um die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes geht. Personio Whistleblowing ermutigt Mitarbeitende, ihre Anliegen unkompliziert zu äußern — was langfristig zu einer Unternehmenskultur beiträgt, in der sie sich ohne Sorge vor potentiellen Konsequenzen sicher fühlen können.”

*Personio-Umfrage unter 500 Teilnehmenden (350 Arbeitnehmer:innen und 150 Arbeitgeber) in Deutschland, Juni 2023


Über Personio:

Personio ist das People Operating System für kleine und mittelständische Unternehmen mit 10 bis 2000 Mitarbeitenden. Der Software-Anbieter mit Sitz in München, London, Madrid, Dublin, Berlin, Barcelona und Amsterdam hat es sich zum Ziel gesetzt, Personalprozesse so effizient und effektiv wie möglich zu gestalten, damit sich HR auf das Wesentliche konzentrieren kann: die Mitarbeitenden. Personio bietet dafür eine All-in-One HR Software, die Personalmanagement, Recruiting, Talentmanagement und Gehaltsabrechnung umfasst. Mit People Workflow Automation hilft Personio bereits mehr als 10.000 Kunden in ganz Europa, Verzögerungen zu beseitigen und Chancen zu nutzen.

Im Juni 2022 erhielt Personio weitere 200 Mio. US-Dollar in einer erweiterten Series-E-Finanzierungsrunde, bei einer Bewertung von 8,5 Mrd. US-Dollar. Weitere Informationen unter www.personio.de.

Presseanfragen:

Personio SE & Co. KG Laura Weidner Associate PR Manager Tel: +151 706 000 57 E-Mail: press@personio.de

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