Änderungsvertrag: Regeln, Tipps zur Vorgehensweise & Muster

Änderungskündigung

Im Arbeitsvertrag legen Arbeitgeber und Arbeitnehmende einvernehmlich fest, unter welchen Bedingungen sie zusammenarbeiten möchten. Soll der Vertragsinhalt angepasst werden, benötigt es dafür wiederum einen Vertrag: einen Änderungsvertrag.

In diesem Artikel wird ausführlich erklärt, worum es sich bei einem Änderungsvertrag handelt, welche Vorschriften gelten und wie Arbeitnehmende auf Vertragsangebote reagieren können.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Mit einem Änderungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmende neue Konditionen für ein bestehendes Arbeitsverhältnis; zum Beispiel in höheres Gehalt.

  • Zusätzlich können Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen: Damit stellen sie Beschäftigte vor die Wahl, die Änderungen entweder zu akzeptieren oder das Unternehmen zu verlassen.

  • Arbeitnehmende müssen Änderungsverträge nicht annehmen: Sie können sie auch ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen, ebenso können sie beim Arbeitsgericht dagegen klagen.

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Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?

Mit einem Änderungsvertrag beschließen Arbeitgeber und Arbeitnehmende einvernehmlich, dass ein bestehender Arbeitsvertrag geändert wird; etwa bei einer Gehaltserhöhung. Da einmal vereinbarte Arbeitsbedingungen nicht einfach ohne Zustimmung des anderen geändert werden dürfen, müssen beide Parteien einen neuen Vertrag schließen.

Der Änderungsvertrag enthält nur die neu festgelegten Bedingungen, nicht den gesamten Vertragstext. Statt eines Änderungsvertrags kann auch ein komplett neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden; rechtlich gesehen führen beide Wege zum selben Ziel.

Wenn Beschäftigte vom Arbeitgeber einen Änderungsvertrag angeboten bekommen, können sie frei entscheiden, ob sie ihn annehmen oder ablehnen möchten; je nachdem, ob die neuen Bedingungen besser oder schlechter sind als die alten.

Wann ist ein Änderungsvertrag notwendig?

Ein Änderungsvertrag ist immer dann notwendig, wenn die Konditionen eines Arbeitsverhältnisses geändert werden sollen. Meist handelt es sich um folgende Änderungen:

  • andere Arbeitszeiten

  • mehr oder weniger Urlaubsanspruch

  • höheres oder niedrigeres Arbeitsentgelt

  • neuer Arbeitsort

  • Beförderung oder Versetzung

Wann ist kein Änderungsvertrag notwendig?

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Arbeitsbedingungen ohne Änderungsvertrag geändert werden dürfen; nämlich dann, wenn Arbeitsverträge flexible Regelungen enthalten – zum Beispiel zur Arbeitszeit – oder sich Arbeitgeber im Vertrag ausdrücklich Änderungen vorbehalten. So enthalten viele Verträge Klauseln, dass Arbeitnehmende betriebsbedingt an andere Arbeitsorte versetzt oder mit anderen, gleichwertigen Aufgaben beschäftigt werden dürfen. Arbeitgeber dürfen solche Spielräume innerhalb des bestehenden Arbeitsvertrags ausnutzen.

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Wie muss ein Änderungsvertrag aussehen?

Für einen Änderungsvertrag gibt es keine vorgeschriebene Form; er kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden. Üblich ist die schriftliche Form wie beim regulären Arbeitsvertrag. Ein Änderungsvertrag sollte im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:

  • Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrags

  • Namen der Vertragsparteien

  • Alle neu vereinbarten Arbeitsbedingungen

  • Datum, ab dem die Änderungen gelten sollen

  • Unterschriften der Vertragsparteien


Mustertext für einen Änderungsvertrag

Arbeitgeber können den folgenden Text zur Erstellung eines Änderungsvertrags verwenden:

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom [Datum einfügen]

zwischen [Name des Arbeitgebers] und [Name des Arbeitnehmers]. 

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom [Datum] geschlossenen Vereinbarungen mit dem [Datum] einvernehmlich geändert. Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um [Uhrzeit] und endet um [Uhrzeit].

  2. Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich nunmehr auf [Betrag].

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen haben weiter Bestand.

_______________________________

Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________

Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

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Was ist eine Änderungskündigung?

Arbeitgeber können zusammen mit einem Änderungsvertrag eine Änderungskündigung aussprechen. Sie kündigen damit das bestehende Arbeitsverhältnis und bieten gleichzeitig die Fortführung unter neuen Konditionen an.

Eine Änderungskündigung muss begründet werden. Arbeitgeber müssen darlegen können, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses mit den aktuellen Konditionen nicht mehr zumutbar ist.

Folgende Gründe können unter anderem angeführt werden:

  • Verminderte Leistungsfähigkeit: Dem Beschäftigten wird eine Stelle angeboten, die seinen aktuellen körperlichen oder geistigen Fähigkeiten entspricht, etwa nach einer Krankheit oder einem Unfall.

  • Fehlverhalten: Ein Mitarbeitender hat sich zum Beispiel unhöflich gegenüber Kunden verhalten oder hat große persönliche Konflikte mit Teammitgliedern und wird deshalb an eine andere Stelle versetzt.

  • Betriebliche Veränderungen: Die Position eines Mitarbeitenden fällt weg, etwa wegen einer Standortschließung. Daher bekommt er eine neue Stelle angeboten.

Arbeitnehmende müssen den Änderungsvertrag oder den neuen Arbeitsvertrag nicht annehmen. In diesem Fall wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung: Das Arbeitsverhältnis endet dann zum in der Kündigung genannten Zeitpunkt. 

Hier finden Sie alles zum Thema Änderungskündigung.

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Wie können Arbeitnehmende auf das Angebot eines Änderungsvertrags oder eine Änderungskündigung reagieren?

Jeder Vertrag erfordert die Zustimmung aller Vertragsparteien. Auch ein Änderungsvertrag tritt nicht automatisch in Kraft. Arbeitnehmende können frei entscheiden, ob sie den Änderungsvertrag annehmen oder nicht. Werden bessere Bedingungen angeboten, fällt die Entscheidung sicherlich nicht schwer.

Anders sieht es aus, wenn der neue Arbeitsvertrag schlechtere Konditionen bietet. Beschäftigte sollten sich bei einem Änderungsangebot nicht unter Druck setzen lassen, sondern sich ausreichend Zeit nehmen, den Vertrag zu prüfen. Sie können sich dabei anwaltlich beraten lassen. Bei der Entscheidung sollten Arbeitnehmende überlegen, wie sehr sie an ihrem aktuellen Job hängen und ob sie einen anderen Job zu denselben oder besseren Konditionen finden werden.

Arbeitnehmende haben drei Optionen zur Reaktion, die jeweils unterschiedlich Folgen nach sich ziehen:

Den Vertrag annehmen

Wenn Arbeitnehmende einen Änderungsvertrag annehmen und unterschreiben, gelten die neuen Bedingungen ab dem vereinbarten Datum.

Den Vertrag ablehnen

Bei einer Ablehnung eines Änderungsvertrags passiert erst einmal nichts. Der alte Arbeitsvertrag mit den alten Konditionen gilt weiter. Sofern Arbeitgeber keine triftigen Gründe für die Änderungen haben, können sie nichts weiter tun; sie können ihren Beschäftigten keine schlechteren Bedingungen aufzwingen.

Wenn die gewünschten Änderungen gut begründet sind, können Arbeitgeber jedoch eine Änderungskündigung aussprechen (siehe voriger Abschnitt). Eine Ablehnung würde dann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis endet.

Gegen eine Änderungskündigung kann (wie bei einer „normalen“ ordentlichen Kündigung) innerhalb von drei Wochen Kündi­gungs­schutz­kla­ge beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung nicht berechtigt war, muss das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. In der Regel trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende jedoch nach Zahlung einer Abfindung.

Lesen Sie auch: Was beinhaltet das Kündigungsschutzgesetz?

Den Vertrag unter Vorbehalt annehmen

Arbeitnehmende können einen Änderungsvertrag (in Verbindung mit einer Änderungskündigung) unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (siehe § 2 Kündigungsschutzgesetz). Sie arbeiten dann vorerst zu den neuen Bedingungen weiter. Gleichzeitig können sie Klage beim Arbeitsgericht erheben und feststellen lassen, ob die Kündigung rechtens ist.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise: Wenn das Arbeitsgericht die Kündigung bestätigt und dem Arbeitgeber recht gibt, behalten die Beschäftigten trotzdem weiter ihren Arbeitsplatz. (Im Falle eine Ablehnung des Änderungsvertrags wäre das Arbeitsverhältnis ansonsten beendet.)

FAQ Änderungsvertrag

Ist ein Änderungsvertrag ein neuer Arbeitsvertrag?

Ja, ein Änderungsvertrag entspricht rechtlich einem neuen Arbeitsvertrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmende schließen. 

Auch interessant: Alle Regeln zum unbefristeten Arbeitsvertrag

Gibt es eine Probezeit bei einem Änderungsvertrag?

Nein. Mit einem Änderungsvertrag wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis fortgeführt und kein neues begonnen. Daher gibt es auch keine erneute Probezeit. (Es sei denn, der Änderungsvertrag wird noch während der Probezeit geschlossen. Dann wird die Probezeit in der Regel im Rahmen des neuen Vertrags fortgeführt.)

Kann man von einem Änderungsvertrag zurücktreten?

Ja, wie bei anderen Verträgen gibt es auch bei Änderungsverträgen eine Möglichkeit zum Rücktritt. Dafür müssen allerdings triftige Gründe vorliegen; etwa, dass Arbeitnehmende zur Unterschrift gegen ihren Willen genötigt wurden oder der Vertrag rechtswidrige Vereinbarungen enthält.

Ist es möglich, einen Änderungsvertrag zu befristen?

Ja. Wenn der ursprüngliche Arbeitsvertrag befristet war, kann die Befristung mit dem Änderungsvertrag fortgeführt werden. Allerdings muss geprüft werden, ob die Befristung zum Zeitpunkt des neuen Vertragsschlusses immer noch rechtens ist: bei sachgrundloser Befristung, ob die gesetzlichen Höchstgrenzen noch nicht überschritten wurden und bei Befristung mit Sachgrund, ob der Grund immer noch vorliegt.

Lesen Sie auch: Alle Regeln zum befristeten Arbeitsvertrag

Können Arbeitgeber einseitig den Arbeitsvertrag ändern?

Nein, ein einmal geschlossener Vertrag muss eingehalten werden. Arbeitgeber dürfen Arbeitsverträge nicht einseitig ändern, sondern benötigen dazu die Zustimmung des Arbeitnehmenden.

Was passiert, wenn Arbeitnehmende einen Änderungsvertrag nicht unterschreiben?

Wenn Arbeitnehmende einen Änderungsvertrag ablehnen, passiert erst einmal nichts. Der alte Vertrag gilt weiter. Arbeitgeber können eine Änderungskündigung aussprechen: Das Arbeitsverhältnis endet dann zum Ende der Kündigungsfrist, wenn der Arbeitnehmende den neuen Vertrag nicht annimmt. Dafür müssen Arbeitgeber jedoch triftige Gründe haben. Gegen die Kündigung kann Klage erhoben werden.

Ist ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag dasselbe wie ein Änderungsvertrag?

Im Prinzip ja; ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag und ein Änderungsvertrag sind praktisch dasselbe. Es werden veränderte Bedingungen schriftlich festgehalten und die Vertragsparteien müssen unterschreiben.

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