Heimliche Tonaufnahmen & Entwarnung bei Equal-Pay-Klage

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Folge 162: Heimliche Tonaufnahmen und Entwarnung bei Equal-Pay-Klage
Darf ein Mitarbeiter ein Personalgespräch heimlich aufnehmen? Und müssen Unternehmen nach dem viel diskutierten Equal-Pay-Urteil Gehälter künftig am Topverdiener ausrichten? In Folge 162 des HR-Briefings sprechen Laura Bornmann und Susa Schlossbauer über zwei aktuelle arbeitsrechtliche Fälle – und die wichtigsten Konsequenzen für HR.
Ein verdächtig genaues Gedächtnisprotokoll
Ausgangspunkt des ersten Falls ist ein Personalgespräch im Juni 2025. Noch am selben Abend verschickte der Mitarbeiter ein Gedächtnisprotokoll – inklusive direkter Rede, Füllwörtern und abgebrochener Sätze.
Der Arbeitgeber vermutete deshalb, dass der Mitarbeiter das Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufgenommen und anschließend transkribiert hatte. Der Mitarbeiter bestritt das und erklärte, er habe sich besonders genau an das Gespräch erinnern können.
Verdachtskündigung trotz fehlendem Beweis
Wenige Tage später folgte die außerordentliche fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter klagte dagegen, hatte aber weder in erster Instanz noch in der Berufung Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigte die Kündigung.
Entscheidend war das Gesamtbild: Neben dem ungewöhnlich detaillierten Protokoll lag das Smartphone während des Gesprächs auf dem Tisch. Die Aufnahme war zwar nicht abschließend bewiesen, aus Sicht des Gerichts bestand aber ein ausreichend starker Verdacht.
Was eine Verdachtskündigung voraussetzt
Bei einer Verdachtskündigung muss die Pflichtverletzung nicht abschließend nachgewiesen sein. Ein Bauchgefühl reicht jedoch nicht: Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen.
Außerdem muss der Arbeitgeber versuchen, den Sachverhalt aufzuklären und die betroffene Person mit den Vorwürfen konfrontieren. Sie muss die Möglichkeit bekommen, ihre Sicht zu schildern. Genau das hatte der Arbeitgeber in diesem Fall getan.
Warum heimliche Aufnahmen heikel sind
In Personalgesprächen geht es häufig um sensible Themen wie Leistung, Konflikte oder Gehalt. Hinzu kommt das Recht am gesprochenen Wort: Grundsätzlich darf jede Person selbst entscheiden, ob ihre Äußerungen aufgenommen werden.
Eine heimliche Aufnahme kann deshalb arbeitsrechtliche Pflichten verletzen und auch strafrechtlich relevant sein.
„Wer ein Interesse daran hat, den eigenen Arbeitsplatz auch in Zukunft noch zu haben, der sollte das vielleicht nicht tun.“
Laura Bornmann
Was HR aus dem Fall mitnehmen kann
Unternehmen sollten klare Regeln für Gesprächsaufzeichnungen schaffen. Soll ein Personalgespräch aufgenommen werden, braucht es vorher die Zustimmung der Beteiligten.
Entsteht der Verdacht einer heimlichen Aufnahme, gilt: erst aufklären, dann entscheiden. HR sollte Fakten und Vermutungen trennen, die betroffene Person anhören und bei einer möglichen Kündigung weitere Vorgaben wie die Beteiligung des Betriebsrats und geltende Fristen beachten.
Equal Pay: Was gilt für Topverdiener?
Im zweiten Teil der Folge geht es um ein Update im viel diskutierten Equal-Pay-Fall einer Daimler-Managerin. Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor akzeptiert, dass die Klägerin einen männlichen Topverdiener zum Vergleich heranzog.
Damit stand die Frage im Raum: Können Beschäftigte künftig verlangen, beim Gehalt an die bestbezahlte Person ihrer Vergleichsgruppe angeglichen zu werden?
Warum der Topverdiener nicht der Maßstab war
Das LAG Baden-Württemberg entschied nun erneut über den Fall. Dabei zeigte sich: Der Topverdiener war bereits deutlich länger in seiner Position und verdiente auch mehr als die übrigen Männer der Vergleichsgruppe. Zudem führte der Arbeitgeber Leistungsmängel der Klägerin an.
Eine Angleichung an das Gehalt des Topverdieners lehnte das Gericht deshalb ab. Ein Paarvergleich führt also nicht automatisch dazu, dass sich Beschäftigte an den Bestverdienenden orientieren können.
Eine Nachzahlung gab es trotzdem
Die Klägerin verdiente allerdings auch weniger als das Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe. Ihr Gehalt wurde deshalb an diesen Wert angeglichen und sie erhielt eine Nachzahlung.
Für Unternehmen bedeutet das: Unterschiedliche Gehälter bleiben möglich, um Top-Performer zu belohnen. Entscheidend ist aber, dass sie sich anhand nachvollziehbarer Kriterien begründen lassen.
„Es sollte um Leistung gehen.“
Laura Bornmann
Gehaltsentscheidungen sauber dokumentieren
Mit Blick auf die Entgelttransparenz wird es für HR noch wichtiger, Gehaltsentscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Denn Beschäftigte werden zunehmend wissen wollen, warum Kolleginnen oder Kollegen anders bezahlt werden.
Quellen:
Urteil des LAG Baden-Württemberg
Personalwirtschaft: “Heimliche Tonaufnahme im Personalgespräch: fristlose Kündigung”
Podcast-Episode 122: “Neues Urteil zu Equal Pay & ChatGPT als Berufsberater”
Kostenloser Leitfaden: “Gehaltsbänder: Leitfaden für HR-Manager & Führungskräfte”
Haufe: “Equal Pay Klage endet beim Medianentgelt”
Kostenloser Leitfaden: “Wie HR schwierige Entgelttransparenz-Gespräche
“Das HR-Briefing" ist der wöchentliche HR-Podcast für Personaler:innen und Führungskräfte – powered by Personio.
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