Sonderurlaub bei Todesfall: Anspruch, Dauer & Gesetz

Sonderurlaub im Todesfall

Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitenden unter bestimmten Umständen Sonderurlaub, auch beim Todesfall in der Familie. Todesfälle im engen Umfeld stellen Betroffene privat wie auch beruflich vor große Herausforderungen. Viele Arbeitgeber gewähren deshalb Sonderurlaub im Todesfall, damit ihre Mitarbeitenden den emotionalen Schock bewältigen, wichtige Angelegenheiten regeln oder an der Beerdigung teilnehmen können. Indem sie Sonderurlaub bei Todesfall gewähren und Angestellte bezahlt freistellen, zeigen Arbeitgeber Verständnis. Doch ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sonderurlaub zu geben? In diesem Artikel erfahren Sie alles über relevante Gesetzesgrundlagen, Richtlinien und Alternativen für Sonderurlaub bei einem Todesfall

Key Facts

  • In Tarif- oder Arbeitsverträgen lässt sich festlegen, ob und wann Angestellten im Todesfall Sonderurlaub zusteht.

  • In der Praxis entscheidet meist das Verwandtschaftsverhältnis zu den Verstorbenen über die Dauer der Freistellung.

  • Emotional stark belastete Arbeitnehmende können sich nach einem Todesfall unter Umständen sogar krankschreiben lassen.

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Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?

Arbeitgeber können Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen und für einen kurzen Zeitraum bezahlt freistellen. Diese umgangssprachlich als „Sonderurlaub“ bezeichnete Form der Auszeit wird bei verschiedenen persönlichen, unverschuldeten Umständen gewährt. Dazu zählt unter anderem auch ein Todesfall im engeren Umfeld.

Lesen Sie hier mehr über alle weiteren Gründe für einen Sonderurlaub.

Sonderurlaub bei Todesfall: Anspruch und Dauer

Während Erholungsurlaub im Bundesurlaubsgesetz verankert ist, ist ein gesetzlicher Sonderurlaub vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Deshalb gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Allerdings ist der Sonderurlaub bei Todesfall ein Bestandteil von zahlreichen vertraglichen Regelwerken. Im Sinne der Vertragsfreiheit können einzelne Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften vertragliche Regeln für einen Sonderurlaub bei Todesfall festlegen. 

Diese Regeln gelten für Sonderurlaubstage bei einer Hochzeit.

Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte mit Tarifvertrag

Tarifverträge enthalten in der Regel einen Abschnitt zu den Modalitäten eines Sonderurlaubs. Meist sind darin die konkreten Fälle (z. B. Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin) sowie die zu gewährende Anzahl an Sonderurlaubstagen aufgelistet. So sieht der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) Sonderurlaub im Todesfall vor, ebenso wird Angestellten gemäß Tarifvertrag Land (TV-L) Sonderurlaub gewährt: Angestellte stehen demnach zwei Sonderurlaubstage beim Tod folgender Angehöriger zu: 

  • Ehepartner:in

  • Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • Kind 

  • Elternteil

Tarifverträge für die freie Wirtschaft enthalten mitunter leicht abweichende Bedingungen. Beispielsweise gewähren Arbeitgeber laut Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (Tarifgebiet Baden-Württemberg) folgenden Sonderurlaub bei Todesfällen in der Familie:

  • drei Tage Sonderurlaub im Todesfall des Ehegatten oder der Ehegattin

  • einen Sonderurlaubstag beim Tod der Eltern, Kinder, Stiefkinder, Geschwister und Schwiegereltern bzw. zwei Sonderurlaubstage für die Teilnahme an der Beerdigung

  • einen Sonderurlaubstag für die Teilnahme an der Beerdigung von Großeltern und Enkel:innen

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Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte ohne Tarifvertrag

Unterliegen Angestellte keinem Tarifvertrag, sind oft Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge maßgeblich. Enthalten diese keine expliziten Regeln, sollten Arbeitgeber und Angestellte den etwaigen Sonderurlaub anlässlich eines Todesfalls gemeinsam besprechen. 

Sonderurlaub bei Todesfall für Beamt:innen

Die „Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes“ (SUrlV) entspricht in Bezug auf den Sonderurlaub bei Todesfall den Richtlinien des TVöD sowie TV-L. Der Tod von Ehepartner:in, Lebenspartner:in, Kind oder Elternteil berechtigt zu zwei Sonderurlaubstagen. Auf Landesebene gibt es für Staatsbedienstete eigene Verordnungen, die jedoch sehr ähnliche oder identische Vereinbarungen beinhalten. 

Sonderurlaub im Todesfall: Unterschiede hinsichtlich des Verhältnisses

Sonderurlaub kommt normalerweise nur dann infrage, wenn Betroffene familiär bzw. emotional eng mit den Verstorbenen verbunden sind. Eine klare Abgrenzung ist nicht immer möglich. Die meisten Regelungen betreffen allerdings konkrete Personengruppen.

Partner:innen und enge Verwandte

Laut Verordnungen wie SUrlV oder gemäß den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bzw. der Länder gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn besonders enge Angehörige versterben. Dies ist etwa bei einem Todesfall in der Familie (Bruder, Schwester, Elternteil und eigene Kinder) oder beim Tod von Ehe-/Lebenspartner:innen der Fall. 

Entferntere Verwandte

Beamtinnen und Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst sowie vielen anderen Arbeitnehmenden steht keinerlei Sonderurlaub zu, wenn entferntere Verwandte und Angehörige versterben und beigesetzt werden. Dazu zählet etwa der Tod von Schwiegereltern, Stiefeltern, Schwägern und Schwägerinnen, Großeltern, Onkeln und Tanten. 

Eine Ausnahme ist der genannte Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Dieser schließt auch die Schwiegereltern mit ein und ermöglicht zudem Sonderurlaub für die Beerdigung von Großeltern und Enkel:innen. Analoge Regelungen sind auch in unternehmenseigenen Betriebsvereinbarungen zu finden.

Sonstige Beziehungen

Beim Tod nahestehender Personen, zu denen kein verwandtschaftliches Verhältnis besteht, wie enge Freund:innen, langjährige Kolleg:innen oder Vereinsmitglieder, gibt es in der Regel keinen Sonderurlaub.

Bei solchen Todesfällen bleibt meist nur die Möglichkeit, kurzfristigen Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung zu beantragen.

Ob ein Umzug mit Sonderurlaub vereinbar ist, erklären wir in diesem Artikel.

Gesetzliche Regelungen: Wann gibt es im Todesfall Sonderurlaub?

Sofern Arbeitnehmende durch einen persönlichen, nicht selbst verschuldeten Grund vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, greift das Bürgerliche Gesetzbuch: In § 616 wird begründet, dass unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung gegeben ist. Der Paragraf greift dann, wenn keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Das Gesetz definiert jedoch nicht genauer, für welche Angehörigen und in welchem Umfang ein Sonderurlaub im Todesfall legitim ist. 

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Sonderurlaub im Todesfall beantragen

Da Todesfälle oft plötzlich eintreten, haben Arbeitnehmende sowie deren Arbeitgeber häufig kaum Vorlaufzeit, um einen Sonderurlaub zu beantragen. In einer solchen Situation ist es deshalb zunächst notwendig, die Vorgesetzten zu informieren und die grundsätzliche Möglichkeit einer Freistellung zu besprechen. 

Abhängig von der emotionalen Verfassung können Angestellte entscheiden, zum Telefonhörer zu greifen oder nur eine kurze E-Mail bzw. Kurznachricht zu schreiben. Verwendet das Unternehmen eine geeignete Software zur Abwesenheitsverwaltung, reichen möglicherweise einige Klicks, um Sonderurlaub zu beantragen.

Weitere Formalitäten lassen sich manchmal erst im Nachhinein klären – etwa ob die Abwesenheit als bezahlter oder unbezahlter Sonderurlaub, als regulärer Urlaub oder auf sonstige Weise verbucht wird. 

Lesen Sie hier alles Wichtige rund um bezahlte und unbezahlte Freistellung.

Krankschreibung nach einem Todesfall

Verstirbt eine nahestehende Person, ist dies für die Hinterbliebenen oft eine starke psychisch-emotionale Belastung. Wenn sich derart betroffene Mitarbeiter:innen nicht in der Lage fühlen, ihre Arbeit zu verrichten, rückt die Frage nach Sonderurlaub in den Hintergrund. Dann können sie das ärztliche Gespräch suchen, um sich krankschreiben zu lassen. 

Erfahren Sie hier, welche Vorgaben und Pflichten für Krankmeldungen gelten.

Auszeit zum Trauern 

Wenn nahe Familienangehörige versterben, gerät das Privat- und Arbeitsleben der Hinterbliebenen manchmal aus den Fugen. Trauerarbeit sowie die Bewältigung der wichtigsten organisatorischen Aufgaben sind ohne berufliche Auszeit kaum zu leisten.

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FAQ: Häufige Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall

Bei welchem Todesfall gibt es Sonderurlaub?

Grundsätzlich gibt es keine verbindlichen Regelungen für Sonderurlaub anlässlich eines Todesfalls. Bundesbeamt:innen, Angestellte im öffentlichen Dienst und in einigen Unternehmen erhalten Sonderurlaub, wenn nahe Angehörige versterben. Dazu zählen Elternteile, Kinder und der/die Ehepartner:in. 

Wann Sonderurlaub bei Beerdigung?

Durch Sonderurlaub haben Betroffene die Gelegenheit, nach einem Todesfall zu trauern sowie einer Beerdigung beizuwohnen. Oft gewähren Arbeitgeber zwei Sonderurlaubstage, die etwa für den Todestag sowie den Tag der Beerdigung aufgewendet werden können.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sonderurlaub zu geben?

Der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall kann durch den Arbeitgeber explizit ausgeschlossen werden – etwa durch eine Klausel im Arbeitsvertrag. Des Weiteren kann dort geregelt sein, dass nur bei gewissen Verwandtschaftsverhältnissen das Recht auf Sonderurlaub besteht (z. B. Tod von Ehepartner:innen sowie Verwandten ersten Grades).

Kann Sonderurlaub im Todesfall abgelehnt werden?

Beantragen Arbeitnehmende Sonderurlaub aufgrund eines Todesfalls, können Arbeitgeber diesen auch ablehnen. Dies ist rechtmäßig, wenn beispielsweise vertragliche Regeln dem entgegenstehen oder es sich bei den verstorbenen Personen um entfernte Verwandte handelt. Oft zeigen sich Arbeitgeber jedoch verständnisvoll und kulant angesichts schwerer Schicksalsschläge.

Wie viele Tage hat man frei bei Todesfall in der Familie?

Wie viele Tage Sonderurlaub beim Tod eines nahen Verwandten gewährt werden, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Bei den Eltern und Ehepartner:innen werden laut TöVD jeweils zwei Tage Sonderurlaub gewährt. Ohne Tarifvertrag gibt es hierzu meist individuelle Regeln im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Beim Tod anderer Verwandter wie Schwiegereltern, Großeltern oder Geschwister gewähren Arbeitgeber kulanterweise meist einen Tag.

Wie beantragt man Sonderurlaub wegen Todesfalls eines Elternteils?

Wollen Arbeitnehmende bei einem Todesfall Sonderurlaub beantragen, sollten sie zunächst die Vorgesetzten informieren und die Möglichkeit einer Freistellung besprechen. Dies können sie telefonisch, per Mail oder Kurznachricht machen. Falls der Arbeitgeber eine Software für die Abwesenheitsverwaltung nutzt, können Arbeitnehmende darüber Sonderurlaub beantragen.

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