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Mindestlohn: Wie hoch ist er 2023 in Deutschland?

Gehaltsverhandlung

Der Mindestlohn beträgt 12 Euro pro Stunde. Somit ist er um 1,55 Euro (vorher: 10,45 Euro) angestiegen. Das entsprechende Gesetz ist bereits ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Alle aktuellen Informationen zum Mindestlohn 2023 und weiteren Erhöhungen erhalten Sie in folgendem Artikel.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Beim Mindestlohn handelt es sich um eine deutschlandweite Lohnuntergrenze, die seit 2015 gesetzlich verankert ist. Er ist mit wenigen Ausnahmen für alle Angestellten verpflichtend.

  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

  • Der Mindestlohn 2023 wurde erstmalig durch einen Kabinettsbeschluss verabschiedet. Gewöhnlich wird er auf Grundlage der Beschlüsse der unabhängigen Mindestlohnkommission reguliert. 

Weitere arbeitsrechtliche Änderungen für 2023 finden Sie hier.

Definition Mindestlohn 

Beim Mindestlohn handelt es sich um eine gesetzlich festgeschriebene Lohnuntergrenze, die der Lohn pro Stunde nicht unterschreiten darf. Er wird über das Mindestlohngesetz (MiLoG) reguliert und bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern geahndet. 

Wie hoch ist der Mindestlohn 2023?

Der „Mindestlohn 2023“ beträgt aktuell 12 Euro pro Stunde und ist damit um 1,55 Euro pro Arbeitsstunde (vorher: 10,45 Euro) angestiegen. Das neue Gesetz ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Die Entwicklung des Mindestlohns

Der erste deutschlandweite Mindestlohn wurde im Jahr 2015 mit 8,50 Euro eingeführt. Auch vor 2015 gab es festgelegte Lohnrichtlinien. Diese galten allerdings nur für ausgewählte Branchen und wurden auf der Grundlage von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt. 

Seit der Einführung ist der Mindestlohn wie folgt angestiegen: 

  • 2017: 8,84 €

  • 2019: 9,19 €

  • 2020: 9,35 €

  • 2021: 9,50 € (1.1.) und 9,60 € (1.7.)

  • 2022: 9,82 € (1.1.), 10,45 € (1.7.) und 12,00 € (1.10)

Gut zu wissen: Gemäß einer Erhebung zur Höhe der gesetzlichen Mindestlöhne des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) belegte Deutschland zu Beginn des Jahres 2022 den sechsten Platz im EU-weiten Vergleich (Stand 01.01.2022). Nur die Länder Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Italien und Belgien schrieben zu diesem Zeitpunkt einen höheren Mindestlohn vor.

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Wann wird der Mindestlohn erneut erhöht?

Ein erneuter Anstieg des Mindestlohns findet zum 1. Januar 2024 statt. Der Mindestlohn steigt dann auf 12,41 Euro – zum 1. Januar 2025 dann auf 12,82 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission am 26. Juni 2023 entschieden.

Gut zu wissen: Nicht alle Länder der EU verfügen über einen Mindestlohn. In Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern ist die Lohnuntergrenze gesetzlich nicht festgeschrieben. Dennoch greift der deutsche Mindestlohn auch bei Arbeitnehmer:innen, die aus dem Ausland nach Deutschland gesandt werden – unabhängig von den Bestimmungen im Herkunftsland.

Wie kam es zum Mindestlohn 2023?

Gewöhnlich erfolgt die Anpassung der Höhe des Mindestlohns auf Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre von der Bundesregierung neu berufen. Damit alle Interessen gleichermaßen vertreten sind, schlagen sowohl die Spitzenverbände der Arbeitnehmer:innen sowie der Arbeitgeber Kandidat:innen vor. Beim Mindestlohn 2023 handelt es sich jedoch um eine bislang einmalige Ausnahme. Er wurde durch einen Kabinettsbeschluss festgelegt. Zukünftige Vorschläge liegen wieder in der Hand der Mindestlohnkommission. 

Warum wird der Mindestlohn stetig erhöht?

Das Ziel hinter einer gesetzlichen Lohnuntergrenze ist es, sowohl die Situation der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer:innen positiv zu unterstützen. Ein angemessener Mindestlohn …

  • wirkt Preisdumping entgegen und sichert somit einen fairen Wettkampf unter den Unternehmen.

  • verhindert Unterbezahlung und soll auf diese Weise das soziale Gleichgewicht erhalten.

  • soll gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine armutsvermeidende Altersrente gewährleisten, alle Arbeitnehmer:innen zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und ihnen ermöglichen, Rücklagen anzulegen. 

Um nicht gegenüber der Inflation und den daraus resultierenden steigenden Lebenshaltungskosten abzufallen, muss der Mindestlohn regelmäßig angepasst werden.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Paragraf 1 des Mindestlohngesetzes besagt, dass sämtliche Arbeitnehmer:innen und Praktikant:innen Anspruch auf Mindestlohn haben. Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind laut § 22 MiLoG:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • ehrenamtliche Mitarbeiter:innen

  • Auszubildende

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Wiedereingliederung 

  • Selbstständige

  • Praktikant:innen, die ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von unter drei Monaten oder ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer Berufs-, Hochschulausbildung oder als Schüler:innen absolvieren

Bestimmte Branchen haben darüber hinaus ihre eigenen tariflich vereinbarten „Mindestlöhne“. Diese gelten vor dem allgemeinen Mindestlohn jedoch nur, insofern sie nicht darunter angesiedelt sind. In den branchenspezifischen Tarifverträgen sind mitunter auch die Gehälter von Auszubildenden festgeschrieben. Für Ausbildungsberufe ohne Tarifbindung gilt seit 2020 eine allgemeine Mindestvergütung. 2020 lag die monatliche Vergütung für das erste Ausbildungsjahr bei 515 Euro. 2023 wird sie bereits bei 620 Euro liegen. 

Wichtig: Der Mindestlohn kann nicht nur in Form eines Zeitlohns umgesetzt werden, sondern gilt auch für Arbeitnehmer:innen, die nach Stückzahl vergütet werden.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nimmt an, dass sich mit der Umsetzung des Mindestlohns 2023 rund 22 Prozent der deutschen Angestellten auf eine Lohnerhöhung freuen dürfen. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil könnte der Mindestlohn 2023 für einige Menschen in Deutschland der „größte Lohnsprung ihres Lebens“ sein. Profitieren werden vor allem Neueinsteiger, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitarbeitskräfte und Arbeiternehmer:innen im Niedriglohnsektor. 

Bezahlt ein Unternehmen seinen Angestellten weniger pro Stunde, als es das Mindestlohngesetz vorschreibt, drohen Bußgeldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Und diese Strafen können sogar von einem Unternehmen auf das andere übergehen: Denn auch die Auftraggeber:innen eines Unternehmens haften für die Einhaltung des Mindestlohns. Im Rahmen einer Auftragskette haften demnach alle beteiligten Unternehmen, wenn ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz im ausführenden Unternehmen registriert wird. 

Die wichtigsten Branchenmindestlöhne im Überblick

Branche

Mindestlohn pro Arbeitsstunde

Gültig seit

Berufliche Aus- und Weiterbildung

17,87 Euro (pädagogische Mitarbeitende)

18,41 Euro (pädagogische Mitarbeitende mit Bachelor-Abschluss)

1. Februar 2023

Dachdecker

13,30 Euro (ungelernte Arbeitnehmende)

14,80 Euro (Gesell:innen)

1. Januar 2023

Elektrohandwerk

13,40 Euro

1. Januar 2023

Fleischwirtschaft

Gesetzliche Mindestlohn

Info: Ab 1. Dezember beträgt er 12,30 Euro

Gebäudereinigung

13,00 Euro (Innen- und Unterhaltsreinigung)

16,20 Euro (Glas- und Fassadenreinigung)

1. Oktober 2022

Gerüstbauer

12,85 Euro

Oktober 2022 bis September 2023

Leiharbeit

13,00 Euro

1. April 2023

Maler und Lackierer

14,50 Euro (Gesell:innen)

12,50 Euro (Helfer:innen)

1. April 2023

Pflege

13,90 pro Stunde (ungelernte Arbeitnehmende)

14,90 Euro (mit einjähriger Ausbildung)

17,65 Euro (Pflegefachkräfte)

1. Mai 2023

Steinmetze

13,35 Euro

1. August 2022

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

Immer im Blick: Wer arbeitet wie viel? 

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Was gilt für Personen mit einem Minijob?

Auch Minijobber haben einen Anspruch darauf, nach Mindestlohngesetz bezahlt zu werden. Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf bislang jedoch die festgeschriebene Verdienstgrenze von 5400 Euro pro Jahr nicht überschritten werden. Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohns 2023, wurde auch die obere Verdienstgrenze für Minijobber angepasst. Aus dem einstigen 450-Euro-Job wurde im Oktober 2022 ein 520-Euro-Job. Bei einer Lohnuntergrenze von 12 Euro pro Stunde ist es nur durch diese Gesetzesänderung möglich, geringfügig Beschäftigte weiterhin für vierzig Monatsstunden einzustellen. Den Nachweis, dass die in einem Unternehmen angestellten Minijobber die festgelegte Verdienstgrenze nicht überschreiten, müssen Arbeitnehmer:innen weiterhin – auf Basis einer lückenlosen Stundenerfassung – erbringen.

Mindestlohn – brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn – und demnach selbstverständlich auch der Mindestlohn 2023 – ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet, dass von den 12 Euro Stundenvergütung noch Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern abgezogen werden. 

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FAQ: 

Wie hat sich der Mindestlohn in den letzten Jahren entwickelt?

Vor 2015 gab es Mindestlohn nur in Form von branchenspezifischen Tarifverträgen. Erst mit dem Mindestlohngesetz von 2015 wurde ein allgemein geltender Mindestlohn gesetzlich verankert. Eingeführt wurde der Mindestlohn bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro. Während er 2016 auf diesem Niveau blieb, stieg er in den Folgejahren – mit Ausnahme des Jahres 2018 – an. Bis Ende des Jahres 2021 steigerte er sich von 8,84 Euro (2017) auf 9,19 Euro (2019), 9,35 Euro (2020) bis schließlich auf 9,60 Euro.

Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern

Im EU-weiten Vergleich zahlen laut Stand 1. Januar 2022 (Quelle: WSI) nur die folgenden fünf Staaten einen höheren Mindestlohn als Deutschland:

Luxemburg: 13,05 € Niederlande: 10,58 € Frankreich: 10,57 € Irland: 10,50 € Belgien: 10,25 €

EU-Staaten mit besonders geringem Mindestlohn (Stand 1. Januar 2022) sind beispielsweise: 

Portugal: 4,25 € Griechenland: 3,83 € Tschechien: 3,81 € Kroatien: 3,60 € Lettland: 2,96 € Bulgarien: 2,00 €

Das Land mit dem geringsten Mindestlohn in Europa ist Moldawien mit 0,83 € pro Stunde (Stand 1. Januar 2022). 

Disclaimer

Praktische Vorlage: Stundenzettel

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