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BVV-Änderungen 2027

Ab dem 1. Januar 2027 reicht es nicht mehr aus, Entgeltunterlagen nur aufzubewahren. Sie müssen nach § 8 Abs. 2 BVV strukturiert, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar sein.

Doch was bedeutet das genau? In diesem Leitfaden zeigt Ihnen Lohnabrechnungsexperte David Gros von der dhmp NEXT Gruppe, …

  • was sich ab Januar 2027 konkret ändert.

  • welche Bereiche die Umstellung betrifft.

  • wie Sie sich auf die Änderungen vorbereiten können.