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BVV-Änderungen 2027

Ab dem 1. Januar 2027 reicht es nicht mehr aus, Entgeltunterlagen nur aufzubewahren. Sie müssen nach § 8 Abs. 2 BVV strukturiert, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar sein.
Doch was bedeutet das genau? In diesem Leitfaden zeigt Ihnen Lohnabrechnungsexperte David Gros von der dhmp NEXT Gruppe, …
was sich ab Januar 2027 konkret ändert.
welche Bereiche die Umstellung betrifft.
wie Sie sich auf die Änderungen vorbereiten können.
