Weihnachtsgeld: wie wird es berechnet und versteuert?

Weihnachtsgeld

Laut Statistik erhalten 55 Prozent aller Arbeitnehmer Weihnachtsgeld – kein Wunder, denn bei vielen Mitarbeitern steigert es die Motivation und wird so zum Gewinn für jedes Unternehmen. Doch wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld und wie sieht die rechtliche Grundlage für diese Sonderzahlung aus? Diese Fragen beantwortet der folgende Beitrag.

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Weihnachtsgeld – die Definition

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. In der Regel erfolgt die Auszahlung mit dem November-Entgelt oder in zwei Teilen im November und Dezember. Wie hoch diese Sonderzahlung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Allgemeine Tarifverträge nehmen darauf genauso Einfluss wie die individuelle unternehmensinterne Gestaltung der Arbeitsentgelte.

Früher erhielten Mitarbeiter eines Unternehmens 100 Prozent ihres monatlichen Gehalts als Weihnachtsgeld. Heute entscheiden sich Unternehmen in der Regel für eine Sonderzahlung zwischen 45 und 90 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts.

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Anspruch auf Weihnachtsgeld aus rechtlicher Sicht

Laut Arbeitsrecht sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen. Es gibt aber gewisse rechtliche Grundlagen, die den Anspruch dafür schaffen. Dies sind insbesondere Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie arbeitsvertragliche Vereinbarungen. Aber auch aus einer sogenannten betrieblichen Übung ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit kann sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben.

Ausgangssituation: Ein Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern regelmäßig Sonderzahlungen, ohne dass diese vertraglich vereinbart sind. Sie tun es auf freiwilliger Basis. Aufgrund dessen rechnen ihre Mitarbeiter damit, diese Zahlung auf Dauer zu erhalten – und haben ab dem vierten Jahr sogar rechtlichen Anspruch darauf. Denn es entsteht eine betriebliche Übung.

Beispiel: Wenn ein Unternehmen drei Jahre lang ein Weihnachtsgeld zahlt, das in seiner Form gleich bleibt (immer 1.000 € / ein zusätzliches Monatsgehalt), können Mitarbeiter ab dem vierten Jahr eine entsprechende Leistung rechtlich einfordern.

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie ein Weihnachtsgeld zahlen wollen, ohne dass dies vertraglich vereinbart ist, ergibt sich ein rechtlicher Anspruch für Ihre Mitarbeiter. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt durch den Vorbehalt der Freiwilligkeit absichern. Damit machen Sie klar, dass Ihre Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, jedes Jahr ein Weihnachtsgeld zu bekommen. Dieser Freiwilligkeitsvorbehalt ist immer dann wirksam, wenn er ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinweist. Er widerspricht damit keiner Betriebsvereinbarung, keinem Tarifvertrag oder keinen Inhalten des Arbeitsvertrags.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes unter Widerruf zu stellen. Dieser kommt immer individuell zum Einsatz. Er gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine vertragliche Vereinbarung zu widerrufen.

Weihnachtsgeld für bestimmte Arbeitnehmergruppen?

Berücksichtigen Sie den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Entscheidung, wer Weihnachtsgeld erhält. Laut diesem Grundsatz müssen Sie alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder alle Mitglieder einer Arbeitnehmergruppe gleichbehandeln. Trotzdem dürfen Sie bei der Zahlung von Weihnachtsgeld differenzieren und bestimmte Arbeitnehmergruppen davon ausschließen.

Beschäftigen Sie zehn Vollzeitmitarbeiter und zwei Teilzeitmitarbeiter in vergleichbaren Positionen, hat jeder dieser Mitarbeiter den gleichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Denn für die Verweigerung dieser Sonderzahlung dürfen ausschließlich sachliche Gründe herangezogen werden.

Dies wäre beispielsweise die Teilung der Belegschaft in bestimmte Gruppen. Mitarbeiter der Gruppe “Management” erhalten aufgrund ihres höheren Gehalts kein Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmergruppe mit geringerem Einkommen erhält Weihnachtsgeld als finanzielle Unterstützung, da dieser Zeitraum für viele sehr kostenintensiv ist.

Aber Sie können auch andere Voraussetzungen für die Zahlung von Weihnachtsgeld heranziehen. Dazu zählt in vielen Unternehmen die Betriebszugehörigkeit. So erhält beispielsweise ein Mitarbeiter, der dem Unternehmen seit 10 Jahren treu ist, 100 % des Monatsentgelts als Weihnachtsgeld. Die Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren belohnen Sie mit 70 % und ein neuer Mitarbeiter, der im Januar seine Karriere im Unternehmen startete, geht in diesem Jahr noch leer aus. Ein Jahr später erhält er 45 % seines monatlichen Einkommens als Weihnachtsgeld.

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Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Weihnachtsgeld

Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, hat er anteilige Ansprüche auf nicht verbrauchte Urlaubstage oder vereinbarte Sonderzahlungen. In der Regel gilt dies ausschließlich für Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter.

Für das Weihnachtsgeld ergeben sich daraus drei unterschiedliche Fälle: Erstens: Wenn das Weihnachtsgeld als zusätzliche Vergütung für die Arbeitsleistung gilt, d.h. einen reinen Entgeltcharakter besitzt, bekommt der ausscheidende Mitarbeiter das Weihnachtsgeld anteilig ausgezahlt. Tretet er also am 31. März aus, bekommt er nur ein Drittel des festgelegten Weihnachtsgeldes.

Zweitens: Wenn im Vertrag steht, dass mit dem Weihnachtsgeld sowohl Leistung als auch Betriebstreue belohnt wird, hat das Weihnachtsgeld “Mischcharakter”. In diesem Fall hat der Mitarbeiter ebenfalls einen Anspruch auf das anteilige Weihnachtsgeld, wenn er vor dem 24.12. das Unternehmen verlässt.

Häufig integrieren Unternehmen auch die Stichtagsregelung in die Arbeitsverträge. Diese sagt aus, dass sich ein Mitarbeiter nur dann ein Weihnachtsgeld bekommt, wenn er sich bis zu einem bestimmten Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Jetzt kommt das Aber: Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld sowohl für die Leistung als auch für die Betriebstreue zahlt, gilt diese Regelung nicht. Obwohl sie im Arbeitsvertrag steht, haben Arbeitnehmer immer noch Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld.

Drittens: Wird das Weihnachtsgeld nur wegen der Betriebstreue gezahlt, greift die Stichtagsregelung im Vertrag wieder.

Steuer und Sozialabgaben für das Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt und diese unter sonstige Bezüge fällt, wird die Lohnsteuer entsprechend der Jahreslohnsteuertabelle berechnet.

Das nachfolgende Rechenbeispiel zeigt den manuellen Weg zur Berechnung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge, z. B. das Weihnachtsgeld.

Ausgangssituation ist ein Arbeitnehmer der Lohnsteuerklasse III mit einem Brutto-Monatsgehalt von 4.000 Euro und einem Weihnachtsgeld in Höhe von 100 % des monatlichen Einkommens. Das Weihnachtsgeld wird mit dem Dezembergehalt ausbezahlt.

Lohnsteuer Monatslohn: 415,83 Euro

Berechnung der Sonderzahlung nach Jahressteuertabelle:

Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld: 12 x 4.000 Euro = 48.000 Euro Lohnsteuer nach Jahrestabelle: 4.990 Euro

Jahresarbeitslohn inklusive Weihnachtsgeld: 13 x 4.000 Euro = 52.000 Euro Lohnsteuer nach Jahrestabelle: 5.914 Euro

Differenz aus diesen beiden Werten ergibt die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld: 5.914 Euro – 4.990 Euro = 924 Euro

Lohnsteuer Monatslohn für Dezember einschließlich Weihnachtsgeld: 1.339,80 Euro

Die Berechnung nach Jahreslohntabelle ist auf dem manuellen Weg mit großem Aufwand verbunden. Innovative Lohnprogramme automatisieren den Prozess der Personalverrechnung und berechnet die anfallenden Steuer- und Sozialversicherungsabgaben für das Weihnachtsgeld automatisch.

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