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6. Juni 2023
HR News im Juni: Die Top-Trends für Personaler:innen
Arbeitsrechtliche Urteile, wichtige HR-Trends und handverlesene Studien: In unseren HR News stellen wir Ihnen jeden Monat einen Überblick über die wichtigsten Themen und Inhalte aus dem Personalbereich zusammen.
Worauf muss HR sich einstellen? Jetzt HR Trends Report 2023 herunterladen.„Pssst! Habe gerade innerlich gekündigt“
Wenn am Arbeitsplatz die innere Leere Einzug hält, ist es bis zur inneren Kündigung nur noch ein kleiner Schritt. Zumindest sagt das die aktuelle Studie „2023 Everywhere Work Report“, die mit hybriden Arbeitswelten beschäftigt und Büromitarbeitende, IT-Expert:innen und C-Level-Führungskräfte befragt hat. Die innere Kündigung ist demnach insbesondere unter deutschen Wissensarbeitern weit verbreitet.
Woran das liegt? Zwischen den Vorstellungen der Mitarbeitenden und der Realität in vielen Unternehmen liegen Welten.
So möchten 71 Prozent der Befragten gerne in einer selbstgewählten, hybriden Arbeitsumgebung arbeiten – aber nur 46 Prozent haben dazu die Gelegenheit.
Mehr als 40 Prozent der Führungskräfte wollen hingegen, dass ihre Mitarbeitenden drei oder vier Tage im Büro sind. Minimum.
Diese rigiden Vorgaben seitens der Unternehmen führen laut Studie zu Unzufriedenheit und Quiet Quitting. Vor allem jüngere Mitarbeitende unter 40 denken so. Fast 20 Prozent der deutschen Büroangestellten machen demnach nur noch Dienst nach Vorschrift. „Mangelnde Motivation“ nennen 43 Prozent als Hauptgrund.
Das Quiet Quitting wirkt sich massiv auf den Geschäftserfolg der Unternehmen aus: Umsätze sind rückläufig, Verkaufszahlen sinken, Aktienkurse sacken ab.
Was kann HR dagegen tun?
Die Studienmacher empfehlen, eine „Everywhere Work“-Mentalität einzuführen und damit die Flexibilität in Sachen Arbeitszeit und Arbeitsort auf ein neues Level zu heben. Bürozwang und eine Kultur, in der Mitarbeitende mangelnde Selbstbestimmung empfinden führe hingegen zur inneren Kündigung. Insbesondere bei den Fachkräften.
Arbeitsrecht-Urteil: Wer lügt, der fliegt
Eine Lüge am Arbeitsplatz kann für Mitarbeitende fatale Folgen haben. So erlebte es eine schwerbehinderte Raumpflegerin, die ihren Arbeitsplatz während der Arbeitszeit zu einer Kaffeepause verließ, dafür jedoch nicht elektronisch ausstempelte und ihren Kolleg:innen mitteilte, sie ginge in den Keller. Der Arbeitgeber bekam Wind von der Sache, ertappte die Raumpflegerin, machte Fotos und sprach die Arbeitnehmerin direkt auf ihr Vergehen an. Sie leugnete dies hartnäckig und gab ihre Vertragsverletzung erst zu, nachdem sie mit den Beweisfotos konfrontiert worden war. Nach Zustimmung des Inklusionsamts kündigte der Arbeitgeber außerordentlich. Die Arbeitnehmerin klagte.
Zwei Instanzen wiesen ihre Klage ab und begründeten die Entscheidung mit dem beharrlichen und vorsätzlichen Lügen nach der Tat, das zu einem irreparablen Vertrauensverlust beim Arbeitgeber geführt habe.
HR-Info: Arbeitnehmer:innen dürfen schweigen. Wenn sie sich aber entscheiden, ihr Schweigen zu brechen, so müssen sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Etwa im Rahmen einer Anhörung von Mitarbeitenden. Machen diese hier falsche Angaben, können diese etwa bei einer verhaltensbedingten Kündigung als zusätzlicher Kündigungsgrund herangezogen werden.
Mit Dienstwagen locken? So was von gestern!
Die Zeiten, in denen Sie zögerliche Kandidat:innen mit dicken Dienstwagen als Benefit zur Unterschrift bewegen konnten, sind vorbei. Heute legen Kandidat:innen und Mitarbeitende verstärkt Wert auf individuell passende, flexible und vor allem nachhaltige Angebote in Sachen Mobilität. Und sie erwarten, dass Unternehmen ihnen diese Angebote machen.
Die Lösung könnte ein Mobilitätsbudget sein, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden als fixes Geld-, Kilometer- oder CO2-Budget zur Verfügung stellen und das diese dann für die Ausgestaltung ihres Arbeitsweges individuell einsetzen können. Das Zukunftsinstitut beschreibt dieses Konzept in seinem Mobility Report 2024.
Wie funktioniert‘s? Jeder Mitarbeitende wählt – aus einem zur Verfügung stehenden Angebot – die für ihn passenden Verkehrsmittel aus. Von CarSharing über die BahnCard bis zur Miete für E-Roller und E-Bikes und ÖPNV-Fahrscheinen. Warum diese Konzepte greifen? Insbesondere die Pandemie hat dafür gesorgt, dass 5-Tage-Büro-Modelle keine Regel mehr sind. Tägliches Pendeln ist schon heute die Ausnahme. Jede:r zweite Arbeitnehmer:in möchte deshalb die eigene Mobilität flexibler gestalten. Und mobiles Arbeiten verlangt eben auch nach neuen Optionen bei Benefits in Sachen Mobilität.
Konzerne wie SAP oder Deutsche Telekom haben das Mobilitätsbudget als Alternative zum Dienstwagen bereits einführt. Unterstützung finden interessierte Unternehmen in flexiblen Mobilitäts-Apps wie Bonvoyo, Mobiko oder Moovster. Galt der Dienstwagen einst als Sinnbild für Erfolg und Ansehen, steht das Mobilitätsbudget für Flexibilität und Unabhängigkeit. Also für jene Werte, die insbesondere bei den umworbenen jüngeren Arbeitnehmer:innen – nicht nur der Gen Z – hoch im Kurs stehen.