Entgelttransparenz 2026: Was HR jetzt angehen muss

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DAS ERWARTET DICH
Session-Highlights
Neue Informations- und Auskunftspflichten
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt neue Informationspflichten im Bewerbungsprozess und ein deutlich erweitertes Auskunftsrecht. Die bisherige Schwelle von 200 Mitarbeitenden soll entfallen.
Berichtspflichten ab 50 bzw. 100 Mitarbeitenden
Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden sollen proaktiv über die Kriterien der Gehaltsfestlegung informieren, Berichtspflichten zum Lohngefälle sollen ab 100 Mitarbeitenden gelten.
Objektive, geschlechtsneutrale Vergütung
Vergütungsstrukturen lassen sich mit vier Kriterien aufstellen: Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Die Liste ist nicht abschließend.
SPEAKER
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