Vaterschaftsurlaub: Definition, Pflichten & Beispiele

occupational maternity pay and a young family

Werdende Mütter werden in Deutschland durch das Mutterschutzgesetz abgedeckt. Doch wie sieht es eigentlich mit werdenden Vätern aus? Erfahren Sie hier, wie ist die rechtliche Lage aussieht und was der Arbeitgeber über die Elternzeit wissen sollte?

Vaterschaftsurlaub übersichtlich und rechtssicher managen. 

KEY FACTS: 

  • Vaterschaftsurlaub ist in Deutschland bislang nicht rechtlich geregelt. Bisher wird damit die Elternzeit des Vaters beschrieben.

  • Den Anspruch auf Vaterschaftsurlaub genießen alle Väter, die nach deutschem Recht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sich während der Elternzeit auf die Erziehung des Kindes konzentrieren und mit ihm in einem Haushalt leben.

  • Elterngeld kann den Lohnausfall ersetzen. Wer Anspruch auf Vaterschaftsurlaub hat, kann für gewöhnlich auch Elterngeld beantragen. 

  • Während des Vaterschaftsurlaubs genießt der Angestellte besondere Rechte wie Kündigungsschutz, Wiederbeschäftigungsgarantie und je nach Unternehmensgröße den Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Definition Vaterschaftsurlaub

Bisher handelt es sich beim Vaterschaftsurlaub um unbezahlten Urlaub des Vaters eines Kindes im Rahmen der Elternzeit. Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte (BEEG), unbezahlte, aber vom Staat geförderte Freistellung von der Beschäftigung, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen. Anstelle des Gehalts tritt dabei auf Antrag das sogenannte Elterngeld.

Lesetipp: Was genau ist unbezahlter Urlaub?

Rechtlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub und Elterngeld

Wie bereits angedeutet, gibt es in Deutschland den Vaterschaftsurlaub im Gesetz (noch) nicht. Darüber, ob die zugehörige EU-Richtlinie im deutschen Recht bereits genügend umgesetzt ist, herrscht Uneinigkeit. Die derzeitige Bundesregierung verfolgt jedoch das Ziel, den durch die Richtlinie definierten Vaterschaftsurlaub gesetzlich neu zu verankern.

Ausblick – Vaterschaftsurlaub laut EU-Richtlinie 2019/1158:

Der Vaterschaftsurlaub wird anlässlich der Geburt zur Betreuung und Pflege des Kindes gewährt. Der Vaterschaftsurlaub kann von Vätern oder gleichgestellten zweiten Elternteilen genommen werden. Ein bezahlter Urlaub kann national individuell von einer bestimmten Beschäftigungsdauer abhängig gemacht werden, wohingegen die unbezahlte Freistellung unabhängig von der Beschäftigungsdauer ist. Die Bezahlung der Arbeitnehmer entspricht mindestens jener im Krankheitsfall.

Wie ist der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub geregelt? 

Der gesetzliche Anspruch auf Vaterschaftsurlaub ist an recht geringe Bedingungen geknüpft. Für Arbeitnehmer gelten folgende Kriterien:

  • Es besteht ein Arbeitsverhältnis (Voll- und Teilzeitstelle, befristeter Vertrag, Minijob, Ausbildung, Umschulung, berufliche Fortbildung oder Heimarbeit) in Deutschlandoder nach deutschem Recht. Der Wohnort ist unerheblich.

  • Der Arbeitnehmer darf während des Vaterschaftsurlaubs maximal 32 Stunden (bei Kindern vor dem 1. September 2021 30 Stunden) pro Woche arbeiten.

  • Während des Vaterschaftsurlaubs übernimmt der Vater die Betreuung und Erziehung seines Kindes und lebt mit ihm in einem Haushalt.

  • Ein Vaterschaftsurlaub für die Betreuung des Kindes des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners ist ebenfalls möglich. Das gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder nach deren Eingliederung in den Haushalt. Besitzt der Arbeitnehmer selbst kein Sorgerecht, ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig. In Härtefällen, z. B. bei schwerer Erkrankung, Behinderung oder Tod der leiblichen Eltern, kann ein Vaterschaftsurlaub auch für die Betreuung von Kindern naher Verwandter (auch Enkelkinder) beantragt werden. Sind die Eltern eines Kindes minderjährig oder in einem Ausbildungsverhältnis, kann der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub an den Großvater abgetreten werden.

Hinweis: Befristete Verträge verlängern sich während des Vaterschaftsurlaubs nicht automatisch! Ausnahmen gibt es beispielsweise bei wissenschaftlichen Mitarbeitern und Auszubildenden.

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Beginn und Dauer der Elternzeit

Die Elternzeit beginnt bei Müttern meist nach Ablauf des Mutterschutzes. Väter hingegen können ihren Vaterschaftsurlaub frühestens am Tag der Geburt antreten. Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt für beide Elternteile individuell 36 Monate. Eine Mindestdauer existiert nicht – ein Vaterschaftsurlaub von wenigen Tagen ist demnach ebenfalls zulässig. 

Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden, sondern darf in bis zu drei Stückelungen verteilt erfolgen. Zu beachten ist, dass die Elternzeit nur bis zum achten Geburtstag möglich ist und maximal 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden können.

Hinweis: Beim Tod des Kindes während des Vaterschaftsurlaubs endet dieser spätestens drei Wochen danach.

Wie ist der Anspruch auf Elterngeld geregelt?

Elterngeld und Elternzeit sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Selbstständige beispielsweise können zwar keine Elternzeit nehmen, da sie sich in keinem Angestelltenverhältnis befinden, jedoch vom Elterngeld profitieren. Die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld entsprechen denen der Elternzeit. Zusätzlich gilt:

  • Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen. Für im Ausland lebende oder arbeitende Väter gelten Sonderregelungen, über die die Elterngeldstelle aufklärt.

  • Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld.

  • Für Pflegekinder kann kein Elterngeld bezogen werden. Stellvertretend existieren in diesem Fall Unterstützungsmaßnahmen durch das zuständige Jugendamt.

Wie viel Elterngeld steht Arbeitnehmern zu?

Beim Elterngeld gibt es die Wahlfreiheit zwischen drei verschiedenen Varianten. Auch eine Kombination ist möglich.

  • Basiselterngeld: Innerhalb der ersten 14 Monate ab der Geburt besteht ein Anspruch von 12 Monaten Basiselterngeld. Dieser Anspruch erhöht sich auf 14 Monate für Alleinerziehende sowie Paare, wenn beide Elternzeit in Anspruch nehmen.

  • ElterngeldPlus: Bei dieser Variante verdoppelt sich die Anspruchsdauer, während sich die Anspruchshöhe halbiert. Ob einzelne oder alle Monate des Basiselterngelds zu ElterngeldPlus-Monaten umgewandelt werden, ist frei wählbar.

  • Partnerschaftsbonus: Arbeitet ein Partner in Teilzeit, kann sich unter bestimmten Bedingungen die ElterngeldPlus-Dauer um weitere vier Monate verlängern.

Alle Details zur Berechnung des Elterngelds, finden Sie in diesem Artikel.

Der monatlich ausgezahlte Betrag hängt vom Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate ab und entspricht regelmäßig etwa 65 bis 67 Prozent desselben. Zu beachten ist, dass das Basiselterngeld mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro beträgt – das ElterngeldPlus dementsprechend minimal 150 Euro und maximal 900 Euro. Es existieren jedoch viele Ausnahmen und so erhöht sich z. B. bei Geringverdienern der prozentuale Anspruch um je 0,1 Prozentpunkte pro 2 Euro Nettoeinkommen unter 1000 Euro (maximal 100 Prozent) und bei Mehrfachgeburten erhalten die Arbeitnehmer eine Zuschlagszahlung. Gut verdienende Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von 300.000 Euro sowie Alleinerziehende mit 250.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Rechenbeispiel: Beträgt das durchschnittliche Nettoeinkommen 1500 Euro, resultiert dies in monatlich 975 Euro Basiselterngeld bzw. 487,5 Euro ElterngeldPlus.

Hinweis: Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Berechnungen zur Bezugshöhe und weitere Informationen bietet die Elterngeldstelle.

Zusätzlich gibt es für Eltern eines Frühchens einen zusätzlichen Bonus. Dieser ist umso höher, je früher das Kind entbunden wurde. Die Staffelung erhöht sich von einem auf vier Monate Zusatzanspruch auf Elterngeld (bzw. 2 bis 8 Monate ElterngeldPlus). Die jeweiligen Fristen liegen bei einer Frühgeburt um 6, 8, 12 und 15 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Gut zu wissen: Arbeitnehmer werden zusätzlich durch das staatliche Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag entlastet.

Sonderurlaub für den Geburtstermin

Die Geburt eines Kindes ist in der Regel ein berechtigter Grund für die Beantragung und Erteilung von bezahltem Sonderurlaub. Wichtig ist, dass dem Sonderurlaub ein Urlaubsantrag vorausgeht – ohne Antrag dürfen Arbeitnehmer der Arbeit nicht fernbleiben. 

Die Länge des Sonderurlaubs ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich sind ein bis drei Tage Sonderurlaub. Geltende Betriebsvereinbarungen, Tarif- und Arbeitsverträge können den Anspruch auf Sonderurlaub jedoch ausschließen oder verlängern. Falls der Sonderurlaub vertraglich nicht festgelegt ist, darf der Arbeitgeber frei über die Länge des Sonderurlaubs entscheiden. Ob unverheiratete Männer Anspruch auf Sonderurlaub haben, ist strittig. Nur bei verheirateten oder gleichgestellten zweiten Elternteilen ist der Anspruch eindeutig.

Wie kann Vaterschaftsurlaub vom Arbeitnehmer beantragt werden?

Möchte ein Arbeitnehmer Vaterschaftsurlaub beantragen, gilt – außer bei dringenden Gründen – eine Frist von sieben Wochen vor dem gewünschten Antrittsdatum. 

Gut zu wissen: Bei Frühchen gilt diese Frist als gewahrt, solange der Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eingeht. 

Die Antragsfrist verlängert sich auf dreizehn Wochen, wenn der Vaterschaftsurlaub zwischen dem 3. und 8. Geburtstag (erneut) angedacht ist.

Der Antrag muss laut dem Bundesarbeitsgericht als handschriftlich unterschriebener Brief erfolgen. Ein Antrag per E-Mail, Fax oder Telefon reicht demnach nicht aus. 

Inhalt des Vaterschaftsurlaub-Antrags

  • Dauer und Stückelung des Vaterschaftsurlaubs innerhalb der nächsten 24 Monate

  • (Angedachter) Beginn – wichtig: Bei einer Beantragung des Vaterschaftsurlaubs ab Geburt des Kindes verschiebt sich die Dauer bei einem späteren Geburtstermin nach hinten. 

Die Entscheidung bezüglich Länge und festgelegter Daten ist bindend. Der Antrag darf normalerweise nicht vom Arbeitgeber abgelehnt werden und benötigt bei fristgerechtem sowie formal korrektem Eingang auch nicht dessen Zustimmung. Ausnahmen bestehen allerdings auch hier: 

  1. Bei einer Änderung der bereits getroffenen bindenden Entscheidung, z. B. bei einer Verlängerung der Elternzeit, darf der Arbeitgeber nach einer gründlichen Interessenabwägung ablehnen. 

  2. In absoluten Ausnahmefällen, wie beispielsweise aus dringenden betrieblichen Gründen, darf innerhalb einer Frist von acht Wochen der Antrag auf einen dritten Elternzeitabschnitt durch den Arbeitgeber abgelehnt werden. Jedoch nur, wenn das Kind während des geplanten Vaterschaftsurlaubs bereits drei Jahre alt wäre.

Gut zu wissen: Verlangt der Arbeitnehmer zum Beginn des Vaterschaftsurlaubs ein Zwischenzeugnis, ist diese Bewertung für das finale Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bindend. Vor allem eine deutlich schlechtere Beurteilung wäre anfechtbar.

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Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Vaterschaftsurlaubs?

Schon vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs ändern sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen.

1. Kündigungsschutz und Kündigung durch den Arbeitnehmer

Mit dem Antrag auf Vaterschaftsurlaub beginnt nach § 18 BEEG auch ein Kündigungsschutz. Dieser Schutz beginnt frühestens acht beziehungsweise vierzehn Wochen vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs. Kündigungen sind dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulässigkeit entscheidet die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr bestellte Stelle. Dieser Kündigungsschutz besteht auch für Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit, solange sie entweder in Elternzeit sind oder solange sie Anspruch auf Elterngeld haben. Die genaue Regelung findet sich ebenso im § 18 BEEG. Der Kündigungsschutz gilt nicht für den Zeitraum zwischen zwei Vaterschaftsurlauben. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer zum Ende des Vaterschaftsurlaubs ist nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten rechtmäßig (§ 19 BEEG).

2. Anspruch auf Teilzeitarbeit

Arbeiten im Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte, besteht für Arbeitnehmer in Vaterschaftsurlaub, die bereits mindestens sechs Monate angestellt waren, Anspruch auf Teilzeitarbeit. Nach Ende der Elternzeit kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit ablehnen.

3. Urlaubsanspruch und Resturlaub

Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch des betreffenden Arbeitnehmers pro vollem Kalendermonat Elternzeit um je ein Zwölftel kürzen. Die Freistellung mindert demnach nicht nur den Lohn, sondern auch den regulären Urlaubsanspruch. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur bei Arbeitnehmern, die nicht weiterhin in Teilzeit arbeiten!

In § 17 BEEG wird zudem bestimmt, dass dem Arbeitnehmer in Vaterschaftsurlaub bzw. Elternzeit (ohne Teilzeitmodell) die noch verfügbaren Resturlaubstage im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewährt werden müssen. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer muss eine Abgeltung erfolgen.

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4. Wiederbeschäftigungspflicht

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer nach Ablauf der genommenen Freistellung wieder zu beschäftigen. Dieser Anspruch des Angestellten muss sich allerdings nicht auf dieselbe Stelle erstrecken. Falls nicht anders geregelt – z. B. im Arbeitsvertrag oder Gewerkschaftsvertrag – dürfen Mitarbeiter auch auf gleichwertigen Arbeitsstellen eingesetzt werden, insofern dies mit den Vorkenntnissen vereinbar ist. Insbesondere auf Versetzungsklauseln ist zu achten.

Tipp: Hinsichtlich der Wiederbeschäftigungspflicht ist es empfehlenswert, frühzeitig mit dem aus dem Vaterschaftsurlaub kommenden Arbeitnehmer in Kontakt zu treten, um den Wiedereinstieg für beide Seiten zu vereinfachen. Generell sollten Sie sich auch bereits über die Dauer der Elternzeit hinweg bemühen, die Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten – beispielsweise im Rahmen des Betriebs-/Weihnachtsfests oder des internen Newsletters.

Bereiten Sie sich als Arbeitgeber auf eventuell geänderte Bedürfnisse Ihres Arbeitnehmers vor. Es ist gut möglich, dass Ihr Angestellter sich künftig weniger Dienstreisen, Wochenstunden oder ein flexibleres Arbeitszeitenmodell wünscht, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen und das Kind zu betreuen. Mit einer guten Vorbereitung werden Sie beim Wiedereinstiegsgespräch nicht kalt erwischt.

FAQ

Wie muss der Antrag auf Elterngeld von Mitarbeitenden gestellt werden?

Formulare zur Beantragung des Elterngelds finden sich z. B. bei der Elterngeldstelle, aber auch online. Viele Bundesländer bieten ein komplett digitales Beantragungsverfahren an. Benötigt werden unter anderem der Tag der Entbindung und eine Entscheidung bezüglich der Elterngeldvariante sowie Angaben zu einem eventuell bestehenden Anspruch auf Bonusmonate. Eine rückwirkende Auszahlung des Elterngelds ist für lediglich drei Monate möglich.

Wie viel Elterngeld steht Mitarbeitern zu?

Der monatlich ausgezahlte Betrag hängt vom Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate ab und entspricht regelmäßig etwa 65 bis 67 Prozent des Einkommens.

Disclaimer

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