Vaterschaftsurlaub 2024: alle Infos, Rechte und Tipps

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Mutterschaft im Berufsleben wird in Deutschland durch das Mutterschutzgesetz abgedeckt.  Doch wie sieht es eigentlich mit werdenden Vätern bzw. gleichgestellten zweiten Elternteilen aus? Mit dem neuen Gesetz zum Vaterschaftsurlaub werden die Weichen für Partner:innen neu gestellt. Erfahren Sie im Folgenden, wie sich die rechtliche Lage derzeit gestaltet und welche Änderungen zukünftig zu erwarten sind.

Key Facts

  • Der Vaterschaftsurlaub ist in Deutschland bislang rechtlich nicht geregelt. Bisher wird damit die Elternzeit für Männer bzw. für gleichgestellte zweite Elternteile beschrieben. 

  • Den Anspruch auf Elternzeit genießen Väter bzw. gleichgestellte zweite Elternteile, die nach deutschem Recht in einem Arbeitsverhältnis stehen.

  • Ab Herbst 2024 sollen Partner:innen die Möglichkeit erhalten, nach der Geburt des Kindes für zehn Tage bezahlten Urlaub zu nehmen.

  • Das neue Gesetz zum Vaterschaftsurlaub gilt voraussichtlich für den/die Partner:in der Mutter. Alleinerziehende können optional eine andere Person auswählen, die den Vaterschaftsurlaub zugesprochen bekommen soll. 

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Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Definition

Der Vaterschaftsurlaub ist in Deutschland bis dato nicht gesetzlich verankert. Derzeit handelt es sich beim „Vaterschaftsurlaub“ um unbezahlten Urlaub des Vaters bzw. des gleichgestellten zweiten Elternteils eines Kindes im Rahmen der Elternzeit

Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte (BEEG), unbezahlte, aber vom Staat geförderte Freistellung von der Beschäftigung, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen. Anstelle des Gehalts tritt dabei auf Antrag das sogenannte Elterngeld.

Noch im Jahr 2024 soll das neue Gesetz zum Vaterschaftsurlaub zum Tragen kommen. Dieses sieht Folgendes vor:

  • Dem/der Partner:in der Mutter steht ein bezahlter Urlaub von zehn Tagen zu

  • Der Vaterschaftsurlaub wird direkt nach der Geburt zur Betreuung und Pflege des Kindes gewährt. 

  • Den frischgebackenen Eltern soll ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf die veränderte Situation mit ihren neuen Herausforderungen einzustellen.

Lesetipp: Was genau ist unbezahlter Urlaub?

Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub? 

Der Vaterschaftsurlaub kann für 2 Wochen – sprich zehn Arbeitstage – genommen werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, Elternzeit zu beantragen. 

Vaterschaftsurlaub und Elterngeld: Anspruch und Voraussetzungen

Schon im Jahr 2019 wurde die sogenannte EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verabschiedet. Vorgesehen war die verbindliche Umsetzung der entsprechenden Inhalte durch alle EU-Staaten bis zum Sommer 2022.

Unter anderem beinhaltet die Vereinbarkeitsrichtlinie die Auflage, eine zweiwöchige Freistellung für den gleichgestellten zweiten Elternteil zu schaffen. Mit dem Gesetzesentwurf für den Vaterschaftsurlaub ab 2024 plant Deutschland, dieser Auflage nachzukommen.

Wie ist der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub geregelt? 

Das Recht auf Vaterschaftsurlaub haben – gemäß Gesetzesentwurf – zukünftig:

  • Väter 

  • gleichgestellte zweite Elternteile

Ausnahme: Alleinerziehende Elternteile haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine alternative Person zu bestimmen, die in der Folge den Vaterschaftsurlaub anerkannt bekommt.

Der Anspruch greift automatisch direkt nach der Geburt des Kindes. Vaterschaftsurlaub muss man somit nicht beantragen. Zudem soll er – laut der EU-Richtlinie – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit bzw. Beschäftigungsdauer gelten.

Die wichtigsten Fakten zum Elterngeld

Elterngeld und Elternzeit sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld entsprechen denen der Elternzeit. Zusätzlich gilt:

  • Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen. Für im Ausland lebende oder arbeitende Elternteile gelten Sonderregelungen, über die die Elterngeldstelle aufklärt.

  • Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld.

  • Für Pflegekinder kann kein Elterngeld bezogen werden. Stellvertretend existieren in diesem Fall Unterstützungsmaßnahmen durch das zuständige Jugendamt.

Beim Elterngeld besteht zudem Wahlfreiheit zwischen drei verschiedenen Varianten: dem Basiselterngeld, dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus. Auch eine Kombination ist möglich.

Der monatlich ausgezahlte Betrag hängt dabei vom Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate ab und entspricht regelmäßig etwa 65 bis 67 Prozent desselben. Seit dem 01. April 2024 gilt für den Bezug von Elterngeld eine Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) von 200.000 Euro. Diese Grenze reduziert sich zum 01. April 2025 auf 175.000 Euro.

Alle Details zur Berechnung des Elterngelds finden Sie in diesem Artikel.

Sonderurlaub bei der Geburt: Diesen Anspruch haben Väter

Bislang gilt: Die Geburt eines Kindes ist in der Regel ein berechtigter Grund für die Beantragung und Erteilung von bezahltem Sonderurlaub. Wichtig ist, dass dem Sonderurlaub ein Urlaubsantrag vorausgeht – ohne Antrag dürfen Arbeitnehmer:innen der Arbeit nicht fernbleiben. 

Die Länge des Sonderurlaubs anlässlich der Geburt eines Kindes ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich sind ein bis drei Tage. Geltende Betriebsvereinbarungen, Tarif- und Arbeitsverträge können den Anspruch auf Sonderurlaub spezifizieren. 

Falls der Sonderurlaub vertraglich nicht festgelegt ist, darf der Arbeitgeber frei über die Länge des Sonderurlaubs entscheiden. Ob unverheiratete Männer Anspruch auf Sonderurlaub haben, ist strittig. Nur bei verheirateten oder gleichgestellten zweiten Elternteilen ist der Anspruch eindeutig.

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Vaterschaftsurlaub beantragen: So geht’s

Solange das geplante Gesetz zum Vaterschaftsurlaub nicht in Kraft getreten ist, kann „Vaterzeit“ nur in Form von Elternzeit beantragt werden. Dabei greifen folgende Rahmenbedingungen:

  • Form: handschriftlich unterschriebener Brief (nicht ausreichend: Antrag per E-Mail, Fax oder Telefon) 

  • Frist: sieben Wochen vor dem gewünschten Antrittsdatum (außer bei Vorliegen dringender Gründe)

Wichtig: Sofern der Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eingeht, gilt die Frist auch im Falle einer Frühgeburt als gewahrt. Ist jedoch – unabhängig davon – eine (erneute) Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag angedacht, verlängert sich die Antragsfrist auf dreizehn Wochen. 

Sobald das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland wirksam wird, entfällt die Beantragungspflicht für den Vaterschaftsurlaub. Die Regelungen für die Elternzeit bleiben hiervon aller Wahrscheinlichkeit nach unberührt. 

Inhalt des Vaterschaftsurlaub-Antrags

  • Dauer und Stückelung der Elternzeit innerhalb der nächsten 24 Monate

  • (Angedachter) Beginn – wichtig: Bei einer Beantragung der Elternzeit ab Geburt des Kindes verschiebt sich die Dauer bei einem späteren Geburtstermin nach hinten. 

Die Entscheidung bezüglich Länge und festgelegter Daten ist bindend. Der Antrag darf normalerweise nicht vom Arbeitgeber abgelehnt werden und erfordert bei fristgerechtem sowie formal korrektem Eingang auch nicht dessen Zustimmung. Ausnahmen bestehen allerdings auch hier: 

  • Bei einer Änderung der bereits getroffenen bindenden Entscheidung, z. B. bei einer Verlängerung der Elternzeit, darf der Arbeitgeber nach einer gründlichen Interessenabwägung ablehnen. 

  • In absoluten Ausnahmefällen, wie beispielsweise aus dringenden betrieblichen Gründen, darf innerhalb einer Frist von acht Wochen der Antrag auf einen dritten Elternzeitabschnitt vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Das gilt jedoch nur, wenn das Kind während der geplanten Elternzeit bereits drei Jahre alt ist.

Gut zu wissen: Verlangen Arbeitnehmende zu Beginn der Elternzeit ein Zwischenzeugnis, ist diese Bewertung für das finale Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bindend. Vor allem eine deutlich schlechtere Beurteilung wäre anfechtbar.

Welche Rechte haben Arbeitnehmende und Arbeitgeber während des Vaterschaftsurlaubs? 

Schon vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs in Form von Elternzeit ändern sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmende die rechtlichen Rahmenbedingungen.

1. Kündigungsschutz und Kündigung durch Arbeitnehmende

Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt nach § 18 BEEG auch ein Kündigungsschutz. Dieser Schutz beginnt frühestens 8 beziehungsweise 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Kündigungen sind dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulässigkeit entscheidet die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr autorisierte Stelle. 

Der Kündigungsschutz erstreckt sich nicht über den Zeitraum zwischen zwei Elternzeiten. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmende zum Ende der Elternzeit ist nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten rechtmäßig (§ 19 BEEG).

2. Anspruch auf Teilzeitarbeit

Arbeiten im Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte, besteht für Arbeitnehmende in Elternzeit, die bereits mindestens sechs Monate angestellt waren, Anspruch auf Teilzeitarbeit. Nach Ende der Elternzeit kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit ablehnen.

3. Urlaubsanspruch und Resturlaub

Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch der betreffenden Arbeitnehmenden pro vollem Kalendermonat Elternzeit um je ein Zwölftel kürzen. Die Freistellung mindert demnach nicht nur den Lohn, sondern auch den regulären Urlaubsanspruch. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur bei Arbeitnehmenden, die nicht weiterhin in Teilzeit arbeiten!

In § 17 BEEG wird zudem bestimmt, dass Arbeitnehmenden in Elternzeit (ohne Teilzeitmodell) die noch verfügbaren Resturlaubstage im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewährt werden müssen. Bei Kündigung durch die/den Arbeitnehmende:n muss eine Abgeltung erfolgen.

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4. Wiederbeschäftigungspflicht

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Arbeitnehmende nach Ablauf der genommenen Freistellung wieder zu beschäftigen. Dieser Anspruch muss sich allerdings nicht auf dieselbe Stelle beschränken. Falls nicht anders geregelt – z. B. im Arbeitsvertrag oder Gewerkschaftsvertrag – dürfen Mitarbeitende auch auf gleichwertigen Arbeitsstellen eingesetzt werden, sofern dies mit den Vorkenntnissen vereinbar ist. Insbesondere auf Versetzungsklauseln ist zu achten.

Gemeinsame Veränderung 

Beim zukünftigen Vaterschaftsurlaub bzw. bei der Elternzeit ist nicht nur die Auszeit, sondern auch der Wiedereinstieg gewissenhaft zu planen. Denn: Mitunter kehren betroffene Angestellte mit veränderten Ansprüchen zurück, um künftig mehr Zeit mit der Familie zu verbringen und das Kind zu betreuen.

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FAQ

Wie muss der Antrag auf Elterngeld von Mitarbeitenden gestellt werden?

Formulare zur Beantragung des Elterngelds finden sich z. B. bei der Elterngeldstelle, aber auch online. Viele Bundesländer bieten ein komplett digitales Beantragungsverfahren an. Benötigt werden unter anderem der Tag der Entbindung und eine Entscheidung bezüglich der Elterngeldvariante sowie Angaben zu einem eventuell bestehenden Anspruch auf Bonusmonate. Eine rückwirkende Auszahlung des Elterngelds ist für lediglich drei Monate möglich.

Wie viel Elterngeld steht Mitarbeitenden zu?

Der monatlich ausgezahlte Betrag hängt vom Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate ab und entspricht regelmäßig etwa 65 bis 67 Prozent des Einkommens.

Wie viele Tage hat ein Vaterschaftsurlaub?

Ein Vaterschaftsurlaub umfasst 10 Tage und beginnt gleich nach der Geburt.

Wann kommt der 2-Wochen-Vaterschaftsurlaub?

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist für 2024 geplant.

Was ist der Unterschied zwischen Vaterschaftsurlaub und Elternzeit?

Vaterschaftsurlaub soll es Vätern oder gleichgestellten zweiten Elternteilen ermöglichen, sich direkt nach der Geburt um das Neugeborene zu kümmern, ohne dafür Erholungsurlaub nehmen zu müssen. Der Vaterschaftsurlaub ist auf zehn Tage bezahlten Zusatzurlaub beschränkt. Bei der Elternzeit handelt es sich dagegen um eine maximal drei Jahre dauernde unbezahlte Freistellung von der Arbeit.

Disclaimer

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