Mutterschaftsgeld berechnen: einfache Anleitung & Fristen

Mutterschaftsgeld: Wer hat Anspruch

Für werdende Mütter steht ein umfangreiches Maßnahmenpaket einschließlich Mutterschaftsgeld zur Verfügung, um der Geburt eines Kindes und der Zeit danach entspannt entgegenzusehen.

Was genau ist Mutterschaftsgeld

Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um die finanzielle Absicherung für die Zeit unmittelbar vor und nach der Geburt. Für diesen Zeitraum sieht das Mutterschutzgesetz ein Beschäftigungsverbot vor, das vor allem für den Zeitraum nach der Geburt besonders strikt geregelt ist. Das Mutterschaftsgeld gewährleistet während dieser gesetzlich geregelten Schutzfrist die finanzielle Absicherung.

Dabei handelt es sich bevorzugt um eine kombinierte Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und den durch Arbeitgeber finanzierten Zuschuss. In besonderen Fällen übernimmt das Bundesversicherungsamt die Leistung im stark reduzierten Umfang.

Mutterschaftsgeld – wer hat Anspruch

Unabhängig von der auszahlenden Stelle hat jede schwangere Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder eine Ersatzzahlung durch das Bundesversicherungsamt. Anspruch auf die volle Höhe des Mutterschaftsgeldes haben Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden und selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Schülerinnen und Studentinnen, die sich selbst, ob freiwillig oder verpflichtend, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sobald sie zumindest einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, besteht der volle Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.

Selbstständig und freiwillig gesetzlich versicherte Mütter erhalten dann Mutterschaftsgeld, wenn der mit der Krankenversicherung abgeschlossene Vertrag die Zahlung von Krankentagegeld enthält.

Befindet sich eine Mutter zu Beginn der gesetzlichen Schutzfrist noch in Elternzeit, hat sie ebenfalls Anspruch auf das von der Krankenkasse entrichtete Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt in diesem Fall jedoch – theoretisch. Denn die Frau hat die Möglichkeit, die Elternzeit zu unterbrechen.

Ein reduzierter Anspruch durch das Bundesversicherungsamt besteht für Frauen, die

  • ausschließlich privat versichert sind oder

  • familienversichert sind und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Schülerinnen und Studentinnen, die gesetzlich familien- oder privat versichert sind, erhalten ebenfalls nur das einmalige Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes in Höhe von maximal 210 Euro (Stand 2018). Unabhängig davon, ob sie geringfügig beschäftigt sind oder nicht.

Wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, ist also von Fall zu Fall unterschiedlich. Über einen Online-Rechner wie bei der DAK können Sie ermitteln, wie hoch der Betrag für Ihre Mitarbeiterinnen ist.

Wer bezahlt das Mutterschaftsgeld in welcher Höhe

Abhängig vom Beschäftigungs- und Versicherungsstatus erfolgt die Gesamtleistung des ausbezahlten Mutterschaftsgeldes durch folgende Stellen.

  • Gesetzliche Krankenversicherung

  • bei Arbeitnehmerinnen zuzüglich Arbeitgeberzuschuss

  • Bundesversicherungsamt

Allerdings unterscheidet sich der ausbezahlte Betrag gravierend. Denn das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung wird, wie das Arbeitseinkommen, über den gesamten Zeitraum ausbezahlt. Das Bundesversicherungsamt leistet nur eine einmalige Zahlung in Höhe von maximal 210 Euro (Stand 2018).

Arbeitgeberzuschuss verhindert Einkommensverluste

Unabhängig davon, ob eine werdende Mutter Schülerin oder Studentin ist oder ihre Ausbildung bereits abgeschlossen hat: Sobald sie berufstätig und selbst gesetzlich versichert ist (ob freiwillig oder verpflichtend), besteht der Anspruch auf das reguläre Mutterschaftsgeld zuzüglich Arbeitgeberzuschuss. Daher setzt sich das Mutterschaftsgeld in dieser Situation aus zwei Komponenten zusammen:

  • Leistung der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 13 Euro pro Tag

  • Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens

Diese Vorgehensweise verhindert während der gesetzlichen Schutzfrist vor und nach der Geburt finanzielle Einbußen.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses

Vor allem für Arbeitgeber mit einer großen Anzahl beschäftigter Frauen, die sich noch in der Phase der Familienplanung befinden, bietet sich eine Automatisierung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes an. Denn als Grundlage dient nicht das Bruttoentgelt, sondern das um die gesetzlichen Abzüge reduzierte durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei Monate. Erfolgt die Lohnabrechnung (engl.: Payroll) wöchentlich, bilden die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist die Berechnungsgrundlage.

Ein Lohnprogramm unterstützt Sie bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und erleichtert damit Ihre Lohnabrechnung. Geben Sie zum Beispiel in Personio ein, dass sich eine Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub befindet und das System übernimmt entsprechend eingerichtete Einstellung, z. B. Steuern, in die Lohnabrechnung online.

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Als Arbeitgeber tragen Sie im ersten Schritt die Differenz zwischen dem berechneten Nettolohn abzüglich des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 13 Euro. Im Rahmen des U2-Verfahrens erhalten Sie die während des Beschäftigungsverbots entstandenen Lohnkosten rückerstattet.

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Privat versicherte Mütter haben keinen gesetzlich definierten Anspruch auf einen Zuschuss ihrer Krankenkassen und erhalten nur den Arbeitgeberzuschuss ausbezahlt. Dieser ergibt sich aus dem durchschnittlichen Nettogehalt abzüglich des fiktiven Tagegeldes von 13 Euro.

Liegt das Nettoeinkommen geringfügig beschäftigter Mütter über 390 Euro, besteht ebenfalls der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Unabhängig davon, ob die Frau familien- oder selbst versichert ist, reduziert sich der Arbeitgeberzuschuss in dieser Situation immer um den von der Krankenkasse veranschlagten Tagessatz von 13 Euro. Für ordnungsgemäß bei der zuständigen Minijob-Zentrale angemeldete Beschäftigungsverhältnisse erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss rückerstattet.

Beispiel: In den letzten drei Monaten betrug das Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiterin 3.333 Euro. Nach Abzügen, die je nach Steuerklasse, Bundesland etc. unterschiedlich ausfallen können, erhält sie 2.121 Euro.

Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses wird das Nettogehalt der letzten drei Monate auf den einzelnen Tag umgerechnet, also: 2.121 (Euro) x 3 (Monate) / 90 (Tage) = 70,70 Euro. Ihre Arbeitnehmerin bekommt 70,70 Euro pro Tag während der Schutzfristen. Davon zahlt die Krankenkasse 13 Euro und Sie als Arbeitgeber die restlichen 57,70 Euro.

Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

Vor allem bei jungen Müttern ist die erneute Schwangerschaft während der Elternzeit ein wiederkehrendes Thema. Denn in der Regel hat die Mutter bei Beginn der Schutzfrist während der Elternzeit zwar Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber nicht auf den Arbeitgeberzuschuss.

Ausnahme:Nach Feststellen der Schwangerschaft während der Elternzeit informiert die Mutter den Arbeitgeber schriftlich, dass Sie die aktuelle Elternzeit mit Beginn der neuen Schutzfrist vorzeitig beendet. Alternativ ist nach Absprache mit dem Arbeitgeber das Pausieren möglich. In diesem Fall nimmt die Mutter die restliche Elternzeit nach Ablauf der neuen Elternzeit. Egal für welche Option sich Mutter und Arbeitgeber in dieser Situation entscheiden, es ergibt sich immer ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses orientiert sich am Nettolohn des ersten Mutterschutzgeldes unter Berücksichtigung der aktuellen Lohnsteuerklasse.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt

Grundsätzlich beträgt die Schutzfrist, in der Mutterschaftsgeld bezahlt wird, insgesamt 14 Wochen. Dieser Zeitraum teilt sich in sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung auf. Eine Ausnahme stellen Früh- und Mehrlingsgeburten dar. In dieser Situation erhöht sich die Schutzzeit nach der Entbindung von acht auf 12 Wochen. Bei Frühgeburten wird die nicht beanspruchte Schutzfrist zusätzlich hinzugerechnet.

Ein Sonderfall ist ein frühzeitiges Beschäftigungsverbot vor oder nach der Schutzzeit. Sobald der Arzt dieses Beschäftigungsverbot ausspricht, muss die werdende Mutter zumindest den errechneten Mutterschutzlohn erhalten. Dies gilt auch dann, wenn die Frau an einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz mit geringerem Vergütungsniveau versetzt wird.

Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis während der gesetzlichen Schutzfrist, entfällt ab diesem Tag der Arbeitgeberzuschuss und die werdende Mutter erhält Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes von der Krankenkasse.

Mutterschaftsgeld richtig beantragen

Die Beantragung des Mutterschaftsgeldes erfolgt durch die werdende Mutter. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung zur Schwangerschaft sowie dem voraussichtlichen Geburtstermin erforderlich. Ergänzt mit den persönlichen Angaben erfolgt damit die Beantragung bei der gesetzlichen Krankenkasse. Für den Antrag auf den Arbeitgeberzuschuss ist dieses Zeugnis ebenfalls erforderlich.

Frauen, die Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt erhalten, füllen den dafür zur Verfügung gestellten Antrag aus. Dieser ist online verfügbar.

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