Beitragsbemessungsgrenze 2026: aktuelle Infos & Auswirkungen

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Die Beitragsbemessungsgrenzen stellen sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Einkommensschwelle gedeckelt sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, für welche Sozialversicherungen welche Beitragsbemessungsgrenzen 2026 gelten und was passiert, wenn Gehälter diese Grenzen übersteigen.

Key Facts

  • Für vier der fünf Sozialversicherungszweige existieren Beitragsbemessungsgrenzen. Die Ausnahme bildet die Unfallversicherung.

  • Beitragsbemessungsgrenzen dienen dazu, den maximal zu zahlenden Beitrag zur jeweiligen Versicherung zu beschränken, was jedoch nur für Angestellte mit hohen Gehältern relevant ist.

  • Als Grundlage zur Berechnung der verschiedenen Versicherungsbeiträge wird maximal die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Auf den darüber hinausgehenden Entgeltteil entfallen keine Sozialversicherungsabgaben.

Definition: Was ist eine Beitragsbemessungsgrenze?

Bei der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) handelt es sich um den Höchstbetrag des Gehalts, der zur Berechnung der Pflichtbeiträge in der jeweiligen Sozialversicherung herangezogen wird. Übersteigt das Gehalt die geltende Beitragsbemessungsgrenze, wird auf den Überschuss kein Beitrag zur jeweiligen Sozialversicherung fällig. Damit sind bei Spitzengehältern die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen für die Entgeltabrechnung wie auch für das daraus resultierende Bruttogehalt entscheidend. In einem Lohnabrechnungsprogramm werden die geltenden Beitragsbemessungsgrenzen automatisch angewendet.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig in der „Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen“ angepasst. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Man spricht auch von einer dynamischen Einkommensgrenze, denn die Entwicklungen bei Löhnen und Gehältern geben den Trend bei den Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen vor. Mit der regelmäßigen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen stellt der Gesetzgeber sicher, dass höhere Gehälter auch in der Sozialversicherung berücksichtigt werden.

Dies sind die Beitragssätze in der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Für welche Sozialversicherungen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?

In Deutschland wirken sich die Beitragsbemessungsgrenzen auf die Sozialversicherung und die Beiträge für die gesetzliche Altersvorsorge aus. Für vier der fünf Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) existieren Beitragsbemessungsgrenzen. Dabei gilt jeweils die gleiche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich existiert eine eigene Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung, während der fünften Sozialversicherung – der Unfallversicherung – keine Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird.

Zweck der Beitragsbemessungsgrundlage: Sozialversicherung stabil gestalten

Die Beitragsbemessungsgrenze soll aus dem Blickwinkel des Sozialsystems verhindern, dass die Renten- und Krankengeldansprüche von Arbeitnehmenden übermäßig steigen, was die Renten- und Krankenkasse stark belasten würde. So gab es schon Phasen, in denen die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen waren, einen Großteil ihrer Ausgaben für Krankengeld aufzuwenden.

Beitragsbemessungsgrenze: Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bezieht sich auf das jährliche Bruttoeinkommen, das zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Man spricht deshalb auch von einer Einkommensbemessungsgrenze. Selbst wenn das Gehalt die geltende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, steigen die Versicherungsbeiträge nicht weiter.

Beitragsbemessungsgrenze: Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrundlage der Sozialversicherung regelt die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die vom gleichen Träger eingezogen werden. Deshalb ist auch die Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung identisch. Bei der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wird nicht mehr wie früher nach Rechtskreis Ost und Rechtskreis West unterschieden, daher gelten keine Beitragsbemessungsgrenzen „BBG Ost“ und „BBG West“.

Gut zu wissen: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Krankengeld) herangezogen. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts.

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Rente: Beitragsbemessungsgrenze

Auch die Rentenversicherung unterliegt einer Beitragsbemessungsgrenze: Diese ist das jährliche Bruttogehalt, nach dem die Beiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rente ist höher als die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung. 

Bruttogehälter über der Rentenbemessungsgrenze werden für die Rentenversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt. Bis einschließlich 2024 wurde die Rentenbemessungsgrenze noch nach Rechtskreisen Ost oder West unterschieden. Daher gab es eine Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) und eine Beitragsbemessungsgrenze West (BBG West). Seit 2025 gilt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rente bundesweit.

Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt: Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze gemäß dem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen bestimmt. Darüber hinaus verändert sich der absolute Betrag nicht mehr, sodass die prozentuale Belastung sinkt. Dies gilt für alle Beitragsbemessungsgrenzen.

Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen bei jeder Entgelthöhe Versicherungspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung legt dabei den Maximalbetrag fest, auf den sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichten. Auch in der Arbeitslosenversicherung galten bis einschließlich 2024 noch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen – BBG Ost und BBG West.

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen

Die Beitragsbemessungsgrenzen wirken sich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen in der Regel nur dann aus, wenn diese überschritten werden. In der Folge reduzieren sich für beide Parteien die prozentual zu zahlenden Sozialabgaben. Da auf den über den Beitragsbemessungsgrenzen liegenden Teil des Entgelts keine Sozialabgaben im jeweiligen Versicherungszweig entfallen, sinken für Arbeitgeber die Lohnnebenkosten (Stichwort: Arbeitgeberanteil); Arbeitnehmer:innen können sich gleichzeitig über mehr Netto vom Brutto freuen.

Lesetipp: Was ist eine Entgeltersatzleistung?

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Eine Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen finden sich auf der Website der Bundesregierung  Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wir haben sie für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Beitragsbemessungsgrenze: Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge

Die Beitragsbemessungsgrenzen dienen zur Berechnung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeträge. Im Jahr 2025 galt in der Rentenversicherung eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro im Monat bzw. 96.600 Euro jährlich. Wer mehr als diesen Betrag verdiente, zahlte nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung.

Für 2026 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen weiter angehoben. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegt bei 8.450 Euro im Monat oder 101.400 Euro im Jahr. 

Für die knappschaftliche Rentenversicherung, die speziell für Bergleute gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 10.400 Euro (2025: 10.000 Euro) im Monat bzw. 124.800 Euro (2025: 120.000 Euro) im Jahr.

Wie wird die Beitragsbemessungsgrenze berechnet?

Grundlage für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze sind bestimmte Rechengrößen. Die Bundesregierung ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung neu zu ermitteln. Bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenzen orientiert sie sich an der Einkommensentwicklung. Die dafür aktuellen Rechengrößen hat die Bundesregierung in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen, der auch der Bundesrat zustimmte.

Gut zu wissen: Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt 2026 weiterhin bei 18,6 Prozent und wird weiterhin je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Beitragsbemessungsgrenzen Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit den Werten der Rentenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 2025 und 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung lagen 2025 noch bei 5.512,50 Euro im Monat bzw. bei 66.150 Euro im Jahr. Seit Januar 2026 gelten Beitragsbemessungsgrenzen von 5.812,50 Euro im Monat bzw. 69.750 Euro im Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung.

Monatlich

Jährlich

Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung

8.450,00 Euro

101.400,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung

10.400,00 Euro

124.800,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung

8.450,00 Euro

101.400,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

5.812,50 Euro

69.750,00 Euro

Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

6.450,00 Euro

77.400,00 Euro

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.955,00 Euro

47.460,00 Euro

Was passiert, wenn die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird?

Was ist zu tun, wenn die Jahresentgeltgrenze überschritten wird? Damit liegt das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet dies, dass sie sich nicht gesetzlich krankenversichern müssen. Sie haben nun die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung oder können weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Bei der Berechnung des Jahresentgelts wird nur regelmäßiges Entgelt berücksichtigt. So werden unregelmäßige oder schwankende Überstunden nicht berücksichtigt, regelmäßige Überstunden jedoch schon.

Enthalten im Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze: Überstunden

Bei Angestellten, die über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat liegen, wird davon ausgegangen, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Denn in solchen Fällen handelt es sich um Führungskräfte, die nach Aufgaben und nicht nach Arbeitszeit bezahlt werden.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden dabei nur bis zur Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze fällig. Auf den darüberliegenden Teil des Gehalts werden keine Beiträge erhoben. Dadurch zahlen Spitzenverdiener:innen lediglich den durch die Beitragsbemessungsgrenze festgelegten Höchstbeitrag.

Beispiele anhand der Rentenversicherung:

Max M. verdient in Leipzig 3.000 Euro brutto pro Monat. Sein Anteil für die Rentenkasse beträgt 279 Euro pro Monat (9,3 Prozent von 3.000 Euro).

Jutta J. arbeitet in Köln und verdient 9.000 Euro brutto pro Monat. Ihr Anteil für die Rentenkasse beträgt 748,65 Euro (9,3 Prozent von 8.050 Euro Beitragsbemessungsgrenze). Gäbe es keine BBG, läge ihr Rentenbeitrag auf das gesamte Bruttoeinkommen bei 837 Euro.

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Versicherungspflichtgrenze im Kontext der Beitragsbemessungsgrenze 2026

Wenn Beschäftigte mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) überschreiten, werden sie versicherungsfrei. Damit haben sie die Wahl, von der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sie bis zu dieser Grenze pflichtversichert sind, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können aber auch weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und der Jahresentgeltgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Bruttoeinkommen, anhand dessen die prozentualen Beiträge für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sind beitragsfrei. Die Jahresentgeltgrenze – auch JAEG oder Versicherungspflichtgrenze genannt – ist das Jahresbruttogehalt, bis zu dem sich Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Verdienen sie mehr, können sie in die private Krankenversicherung wechseln.

Jahresarbeitsentgeltgrenze

2025

2026

Allgemeine JAEG

73.800 Euro

77.400 Euro

Besondere JAEG

62.100 Euro

69.750 Euro

Im Jahr 2026 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 77.400 Euro jährlich. Für Beschäftigte, die bereits am 31.12.2022 privat versichert waren, gilt eine andere Versicherungspflichtgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Damit beträgt die besondere JAEG im Jahr 2026 69.750 Euro jährlich.

Achtung: Die reguläre Versicherungspflichtgrenze entspricht nicht der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Lohnabrechnung und Lohnsteuer: Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigen

Für eine fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung sind die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen unbedingt zu berücksichtigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sozialabgaben und Lohnsteuer in korrekter Höhe abgeführt werden und bei Angestellten der korrekte Nettolohn ankommt. Mit Personio wird die gesetzeskonforme Lohnabrechnung spielend einfach. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch und profitieren auch Sie von den zahlreichen Vorteilen der Lohnabrechnungssoftware von Personio!

FAQ 

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und in diesem Zuge an die Entwicklung der Löhne in Deutschland angepasst. Mithilfe der BBG wird bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsträger abzuführen sind. Das diesen Betrag übersteigende Entgelt bleibt sozialversicherungsfrei.

Warum gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze soll verhindern, dass bei Personen mit sehr hohen Gehältern die Renten- und Krankengeldansprüche übermäßig steigen. So wird vermieden, dass etwa die gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil ihrer Ausgaben für Krankengeld aufwenden müssen.

Für wen gilt die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenzen der verschiedenen Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) gelten für alle Arbeitnehmer:innen, die in den jeweiligen Zweigen gesetzlich versichert sind. Beispielsweise sind Minijobber:innen meist nur in der Krankenversicherung und in der Rentenversicherung versichert. Für die Unfallversicherung gilt keine Beitragsbemessungsgrenze.

Wer legt die Beitragsbemessungsgrenzen fest?

Die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt nach der Verordnung über die maßgeblichen Rechengrößen für die Sozialversicherung. Die Bundesregierung legt diese Werte jedes Jahr fest und orientiert sich dabei nach der Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr.

Welche Änderungen gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die veränderten Löhne und Gehälter angepasst. Wir haben die im Jahr 2026 geltenden Beitragsbemessungsgrenzen tabellarisch für Sie aufgelistet.

Disclaimer

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