21. Mai 2019

Müssen alle Unternehmen bald Arbeitszeiten erfassen?

Arbeitszeiterfassung Tablet

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber künftig die komplette Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. EU-Mitgliedstaaten sollen nun entsprechende Gesetze schaffen. Warum das dramatischer klingt, als es ist, und weshalb Sie trotzdem handeln sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ein Rückblick: Wie es zu dem Urteil kam

Im Ausgangsverfahren hat eine spanische Gewerkschaft die Deutsche Bank vor dem Nationalen Gerichtshof Spaniens verklagt. Ziel war es, die Deutsche Bank zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu verpflichten.

Die Verpflichtung hierzu ergebe sich nach Auffassung der Gewerkschaft nicht nur aus den spanischen Rechtsvorschriften, sondern auch aus der EU-Grundrechtecharta und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Der Nationale Gerichtshof Spaniens rief zur Klärung dieser Frage den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren an.

Alles für den Arbeitnehmerschutz

Der EuGH gab den Arbeitnehmervertretern Recht. Laut seinem Urteil müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives und verlässliches System einzurichten, um die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit zu erfassen. Der EuGH führt in seiner Entscheidung aus, dass jeder Arbeitnehmer ein Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten habe.

Die EU-Mitgliedstaaten müssten also dafür sorgen, dass den Arbeitnehmern die ihnen gegebenen Rechte auch zugutekommen. Ohne ein System der systematischen Arbeitszeiterfassung könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden sowie ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, so der EuGH weiter.

Was die Entscheidung für Unternehmen bedeutet

Zunächst die gute Nachricht: Momentan besteht kein akuter Handlungsdruck für Unternehmen – sofern bereits geltendes Recht eingehalten wird. Es ist jetzt die Aufgabe des Bundesarbeitsministeriums, ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen. Erst wenn ein solches in Kraft tritt, müssen Arbeitgeber tätig werden. Das EuGH-Urteil nennt keine Frist, in der die EU-Mitgliedstaaten tätig werden müssen.

Wie das neue Gesetz aussehen wird und welche Folgen das Urteil sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer verschiedener Branchen haben wird, bleibt abzuwarten, so Sarah Klachin, Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Pinsent Masons Germany LLP. Durch die Verpflichtung zur systematischen Zeiterfassung könnte die neue Flexibilität des Arbeitens wieder stark eingeschränkt werden.

Arbeitszeiterfassung kommt, nur das Wann steht aus

Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Handlungspflicht für Unternehmen besteht: Der aktuelle Fall aus Spanien hat das Thema "Arbeitszeiterfassung" wieder in den politischen Fokus gerückt. Prüfungen von Aufsichtsbehörden seien deswegen nicht unwahrscheinlich, so der humanresourcemanager.

Momentan steht zwar noch nicht fest, wie die Arbeitszeiterfassung in Zukunft aussehen wird. Was aber feststeht: Unternehmen werden über kurz oder lang Arbeitszeiten erfassen müssen – in welcher Form auch immer.

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