Teilzeit & Mindestlohn 2024: Höhe, Berechnung, Brutto, Netto

What is the UK Minimum Wage for 2023?

Die von der Bundesregierung forcierte Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 verbessert vor allem die Lage von Beschäftigten ohne Tarifvertrag. 2021 arbeiteten in Deutschland mehr als 6,6 Millionen Menschen für einen Stundenlohn von unter 12 Euro – davon waren mehr als 1,8 Millionen in Teilzeit beschäftigt. Welche Auswirkungen der neue Mindestlohn auf die Teilzeit hat, wie man den Mindestlohn bei Teilzeit einfach berechnen kann und welche Abzüge auch beim Mindestlohn grundsätzlich fällig werden.

Laden Sie hier alle rechtlichen Bedingungen für die Teilzeit herunter.

Mindestlohn und Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer:innen immer dann, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen ihrer Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte (es sei denn, sachliche Gründe sprechen dagegen).

Beide Beschäftigungsformen garantieren einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Diese Gleichbehandlung ergibt sich aus dem Diskriminierungsverbot, wie es § 4 Abs. 1 Satz des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) formuliert. Alle in Teilzeit arbeitenden Beschäftigten haben demnach einen Anspruch auf eine anteilige Vergütung, die sie als Vollzeitbeschäftigte erhalten würden. Weil der Mindestlohn unabhängig von der Arbeitszeit und dem Umfang der Arbeit gewährt wird, fallen Teilzeitbeschäftigte (und auch die sogenannten Minijobber) unter die Mindestlohnregelung.

In diesem Zusammenhang kommt den Pflichten des Arbeitgebers aus dem Nachweisgesetz gerade für die Teilzeitbeschäftigten eine besondere Bedeutung zu. So müssen in den für  Arbeitnehmer:innen erstellten Nachweisen die Höhe des Arbeitsentgelts sowie alle Informationen zur Zusammensetzung der Vergütung über Mehrarbeit, Prämien, Zulagen und Zuschlägen festgehalten und bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Gesetzlicher und branchenspezifischer Mindestlohn

Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser Mindestlohn stellt die Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmer:innen über 18 Jahren dar. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden. Rechtliche Basis ist das Mindestlohngesetz. 

2015 betrug der Mindestlohn noch 8,50 Euro pro Stunde. Über die Jahre hinweg entwickelte sich der Mindestlohn bis zur derzeit geltenden Höhe von 12,41 Euro pro Stunde. Dieser Wert gilt für das gesamte Jahr 2024 und erhöht sich im Januar 2025 auf 12,82 Euro. Eine Kommission empfiehlt der Bundesregierung die Höhe des Mindestlohns. Bei dessen Ausgestaltung sollen Arbeitnehmer:innen vor Lohndumping geschützt, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet werden.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch branchenspezifische Mindestlöhne, in denen die Lohnuntergrenze für eine Branche festgelegt wird. Diese dürfen nicht niedriger als der gesetzliche Mindestlohn sein.

Wendet ein Unternehmen bei der Vergütungsregelung eine festgelegte Struktur nach definierten Gruppen (betrieblich oder tariflich) an, so müssen alle Mitarbeitenden auf der Basis dieser Struktur gleichbehandelt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten also auch auf jeden Fall den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von momentan 12 € pro Stunde – es sei denn, im Unternehmen gilt ein höherer branchenspezifischer Mindestlohn (wie zum Beispiel in der Pflege).

Ausführliche Infos zum Mindestlohn 2023 finden Sie hier.

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Seit wann werden 12 Euro Mindestlohn gezahlt?

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Stunde. Dies ist ein Anstieg um fast 15 Prozent zum davor gezahlten Mindestlohn, der am 1. Juli 2022 auf 10,45 € erhöht worden war. Insgesamt wurde der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2022 sogar dreimal angehoben. Zum 1. Januar 2022 auf 9,82 €, zum 1. Juli auf 10,45 € und zum 1. Oktober 2022 auf 12 € pro Stunde.

Mindestlohn Teilzeit

Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12 € gilt auf jeden Fall bis Ende 2023. Wie sich der Mindestlohn im Jahr 2024 weiterentwickeln wird, wird bis Ende Juni 2023 entschieden.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Juli 2022 eine Studie zur letzten Mindestlohnerhöhung publiziert. Zentrales Ergebnis: Die Anpassung des Mindestlohns spielt insbesondere für Beschäftigte in Teilzeit und für Minijobber eine wichtige Rolle. So waren 24 Prozent der von der Erhöhung profitierenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse Teilzeitjobs. Sie verdienten weniger als 12 € pro Stunde.

Etwa sechs Millionen Beschäftigte haben durch den aktuellen Mindestlohn mehr Geld in der Tasche. Wer ab 2023 für den gesetzlichen Mindestlohn von 12 € mit 40 Stunden in Vollzeit arbeitet, hat dann einen Bruttoverdienst von 2.080 € im Monat. Dieser Monatsverdienst ergibt sich aus der Möglichkeit, dass Arbeitnehmer:innen in gleichen Monatsraten bezahlt werden können – unter der Bedingung, dass dabei der Stundenlohn das Niveau des Mindestlohns erreicht. Für weitere Erklärungen hierzu siehe Abschnitt 5 unseres Beitrags.

Checkliste: Was Arbeitgeber beachten müssen, wenn Mitarbeitende in Teilzeit gehen.

Mindestlohn bei Teilzeit – brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Das heißt, auf den gezahlten Mindestlohn werden für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.

Wie hoch die Steuer ist, die Beschäftigte auf ihren Mindestlohn abführen müssen, hängt von der Steuerklasse des Beschäftigten ab. Gezahlt werden Einkommensteuer und (falls zutreffend) auch Kirchensteuer.

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So berechnen Sie den Mindestlohn bei Teilzeit

Mit einem Online-Rechner können Sie den Mindestlohn einfach berechnen. Dabei gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen der Berechnung des Monatslohns als auch des persönlichen Stundenlohns.

Der Online-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bietet beide Rechenmethoden an. Um das Monatsgehalt berechnen zu können, werden Infos zu Stundenlohn und Arbeitszeit pro Woche benötigt. Um den Stundenlohn berechnen zu können, müssen Infos zu Monatsgehalt und Arbeitszeit pro Woche angegeben werden.

Hier geht es zum Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

So hoch ist der Mindestlohn bei 20 Stunden Arbeitszeit

Basis für die Berechnung des Mindestlohns bei 20 Stunden Arbeitszeit sind die durchschnittlichen Arbeitsstunden bei Vollzeit pro Monat. Da nicht jeder Monat die gleiche Anzahl an Werktagen hat, nutzt man zur Berechnung das sogenannte „Verstetigte Monatsgehalt“ als Basis.

Mit dieser durchschnittlichen monatlichen Stundenzahl lässt sich dann ein gleichmäßig verteilter Monatslohn anhand des Mindestlohnes errechnen – denn der Mindestlohn ist ein Stundenlohn.

Für die Berechnung lässt sich eine offizielle Formel nutzen. Diese lautet:

Wöchentliche Arbeitszeit x 13/12 x 4

Bei einer Vollzeit von 40 Stunden ergibt sich

40 x 13/12 x 4 = 173,33 durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat

Eine weitere offizielle Formel zur Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden lautet

Wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3

Um den Mindestlohn bei 20 Stunden Arbeitszeit zu berechnen, werden die durchschnittlichen 173,33 Arbeitsstunden halbiert (50 Prozent Arbeitszeit) und dann mit dem Mindestlohn 12 € multipliziert.

Der Mindestlohn pro Monat für 20 Stunden Arbeitszeit beträgt demnach 1.039,98 €.

Disclaimer

Teilzeit reibungslos umsetzen

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