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Lohnauszahlung: Termine, Verspätung, Rechtsfolgen

Lohn und Gehalt werden in der Regel in einem individualrechtlichen Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt. Das betrifft nicht nur die Höhe des Arbeitsentgelts, sondern auch den Zeitpunkt der Fälligkeit. Wann die Lohnauszahlung fällig ist, welche spätesten Termine für die Auszahlung möglich sind und welche Probleme Unternehmen bei verspäteter Lohnauszahlung fürchten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Um die Auszahlung pünktlich und zuverlässig zu gestalten, kann ein Lohnabrechnungsprogramm wie das von Personio hilfreich sein.
Lohnauszahlung Definition
Als Lohnauszahlung bezeichnet man den Auszahlungsvorgang der vertraglich vereinbarten, monetären Vergütung durch den Arbeitgeber als Gegenleistung für die von nicht-selbstständigen Arbeitnehmenden im Lauf eines bestimmten Zeitraums geleistete Arbeit.
Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach erklärt

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Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach erklärt
Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt?
In Deutschland wurde lange zwischen den Begriffen Lohn und Gehalt unterschieden. Mit Lohn wurde die Vergütung für Arbeiter, mit Gehalt die Vergütung für Angestellte bezeichnet. Heute werden diese Termini im beruflichen Umfeld weitgehend synonym verwendet. Der Oberbegriff für Lohn und Gehalt, wie auch für die alternativen Bezeichnungen Einkommen oder Verdienst, ist das Arbeitsentgelt. Dennoch gibt es einen nicht unwesentlichen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt.
Der Lohn bzw. dessen Höhe hängt maßgeblich von der tatsächlich geleisteten Arbeit ab. Da die Anzahl der gearbeiteten Stunden u.a. von Urlaub oder Feiertagen abhängt, kann der Lohn von Monat zu Monat schwanken. Als Basis für die Berechnung des Lohns kann etwa ein Stundenlohn oder eine vereinbarte Stückzahl in der Produktion herangezogen werden.
Das Gehalt hingegen ist in jedem Monat gleich. Es wird unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung gezahlt. Urlaub oder Feiertage beeinflussen die Höhe des Gehalts also nicht. Nur, wenn vertraglich Boni oder Zusatzzahlungen vereinbart wurden, kann das Gehalt in den Monaten, für die die Auszahlung dieser außergewöhnlichen monetären Leistungen vereinbart wurde, höher ausfallen.
Damit beim Lohn keine Fehler passieren, muss die Lohnbuchhaltung stimmen
Wann ist die Lohnauszahlung fällig?
Gesetzliche Regelungen zur Lohnauszahlung
Die Fälligkeit der Lohnauszahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In § 614 „Fälligkeit der Vergütung“ ist festgelegt, dass Beschäftigte zunächst ihre arbeitsvertraglich geregelten Arbeitspflichten erfüllen müssen, bevor der Arbeitgeber die Vergütung zahlt („Vorleistungspflicht“). Diese Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage jeder Lohnauszahlung und entsprechen den Vorgaben des Lohnauszahlungsgesetzes. Sobald die Arbeitsleistung erbracht ist, muss der Arbeitgeber die Vergütung leisten.
Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?
In der Regel am ersten Tag des Folgemonats. Ohne abweichende Vereinbarungen greifen diese gesetzlichen Regeln. Von individuellen Arbeits- oder Tarifverträgen kann abgewichen werden. Heute üblich ist meist die monatliche, bargeldlose Zahlung des Arbeitsentgelts zum Monatsende.
Wie viel Tage später darf der Lohn zu spät kommen?
Verspätungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig; bei Überschreitung drohen arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen.
Warum wird der Lohn in einigen Unternehmen erst am 10. oder 15. ausgezahlt?
Dies liegt an Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Darf der Arbeitgeber die Auszahlung verschieben, ist der späteste Termin meist der 15. Kalendertag des Folgemonats. In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG).
Über die Lohnabrechnung, z. B. mit Personio Payroll, können Mitarbeitende die Auszahlung jederzeit transparent nachvollziehen.
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Personio Payroll kennenlernenSpätester Auszahlungstermin für Lohn
Später als zum 15. Kalendertag des Folgemonats sollte der Lohn nicht gezahlt werden, da sonst die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird (LAG Baden-Württemberg, 2017). Wird der Lohn monatlich neu berechnet, darf der Arbeitgeber bis zum 15. des Folgemonats warten, wenn zuvor eine Abschlagszahlung erfolgt ist.
Der Begriff Auszahlung
Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag ein bestimmter Termin zur Lohnauszahlung formuliert ist, muss sich der Arbeitgeber explizit daran halten. Ist dies beispielsweise der 1. Kalendertag des Folgemonats, bedeutet dies aber nicht, dass das Arbeitsentgelt bereits an diesem Tag auf dem Konto des Beschäftigten eingegangen sein muss. In der Regel muss die Vergütung drei Banktage später auf dem Konto sein. Ausnahme: Wenn der vereinbarte Lohnauszahlungstermin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, muss das Arbeitsentgelt am Tag davor auf dem Konto eingegangen sein. Hier ist der Arbeitgeber also in der Pflicht, die Überweisungen rechtzeitig anzuweisen.
Das sind die Rechtsfolgen bei zu später Lohnauszahlung
Der vereinbarte Auszahlungstermin ist für den Arbeitgeber bindend. Wenn dieser das Gehalt verspätet, also erst nach dem vereinbarten Termin zur Lohnauszahlung, überwiesen hat, gerät er direkt in Verzug. Eine Mahnung durch den Mitarbeitenden ist hier nicht nötig. Geregelt ist dies in § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag.

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Eine zu späte Lohnauszahlung kann schwerwiegende finanzielle Folgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Ein pauschaler Schadenersatz wird zwar nicht fällig, aber der oder die betroffenen Beschäftigte/n können
verlangen, dass der Arbeitgeber einen entstandenen Schaden ersetzen muss
für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und tatsächlich erfolgter Lohnauszahlung Verzugszinsen (mindestens auf der Höhe des gesetzlichen Basiszinses) geltend machen
eine außerordentliche Kündigung erwirken
Digitale Tools wie Personio Payroll verhindern in der Praxis verspätete Zahlungen. Transparenz und offene Kommunikation mit den Mitarbeitenden reduzieren Konflikte zusätzlich.I
HR-Tipp: Im Fall von Problemen bei eventuell verspäteten Lohnauszahlungen sollten Sie mit offenen Karten spielen und transparent kommunizieren. Wenn Sie den Mitarbeitenden erklären, woran es liegt, werden die meisten Betroffenen nicht gleich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.
So bereiten Sie alle Lohndokumente perfekt vor – und das Listenchaos ist vorbei
Auszahlung der Ausbildungsvergütung – was gilt hier?
Für die Auszahlung der Ausbildungsvergütung gilt eine Sonderregelung. Diese ist spätestens am letzten Arbeitstag jenes Monats zu zahlen, in dem der Auszubildende seine Arbeitsleistung erbracht hat. Gesetzlich geregelt ist dieser Fall in § 18 Berufsbildungsgesetz.
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