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Bundesurlaubsgesetz: So regelt es Ansprüche und Entgelt

Das steht im Bundesurlaubsgesetz

Das in den 1960er-Jahren erlassene Bundesurlaubsgesetz stellt für alle Arbeitnehmer, ob Voll- oder Teilzeit oder Heimarbeit, eine gesetzlich definierte Anzahl an Mindesturlaub sicher. Weitere Regelungen im Bundesurlaubsgesetz gewährleisten den Schutz dieser Erholungstage. Im praktischen Umgang ist es für Unternehmen von größter Bedeutung, alle Details dieser gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Bundesurlaubsgesetz – die Definition

Am 8. Januar 1963 wurde das Bundesurlaubsgesetz verkündet, das in seinen grundsätzlichen Regelungen heute noch gültig ist. Laut diesem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf aktuell 24 Tage bezahlten Jahresurlaub. Wobei die durchschnittliche Anzahl der Urlaubstage laut Statistik bei 30 Urlaubstagen im Jahr liegt. Damit liegt Deutschland gemeinsam mit Kroatien und Dänemark an der Spitze. Der im Bundesurlaubsgesetz definierte Urlaubsanspruch ist ein gesetzlich vorgegebener Mindesturlaub, den der Arbeitnehmer keinesfalls reduzieren darf. Änderungen der vorgegebenen Erholungstage pro Jahr sind ausschließlich zum Vorteil des Arbeitnehmers erlaubt und zumeist in individuellen Verträgen oder Tarifverträgen definiert.

Zusätzlich zum bezahlten Mindesturlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz die allgemeinen gesetzlichen Ansprüche des Arbeitnehmers rund um das Thema Urlaub. Dazu zählt beispielsweise die sogenannte Wartezeit bis zum Eintreten des vollen oder anteiligen Urlaubsanspruchs oder die Berechnung der entgeltlichen Urlaubstage bei Teilzeit – oder Heimarbeit. Darüber hinaus ist im Bundesurlaubsgesetz die Übertragbarkeit und Abgeltung von nicht verbrauchtem Urlaub geregelt.

In vielen Fällen bildet das Bundesurlaubsgesetz die Basis für Tarifverträge mit zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen. Ist ein nach dem Bundesurlaubsgesetz gültiger Tarifvertrag wirksam, orientieren sich Anspruch und Berechnung der bezahlten Erholungstage sowie des Urlaubsentgelts daran. Finden Sie im Tarifvertrag keine gesonderte Regelung für das Urlaubsentgelt, gilt das Bundesurlaubsgesetz.

Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer einschließlich der in Heimarbeit beschäftigten Personen. Der Ansprüche sind im § 12 geregelt.

Bundesurlaubsgesetz im Zusammenhang mit HR

Das Bundesurlaubsgesetz 2017 ist ein eindeutig und klar formuliertes Gesetz. Es enthält 16 Paragrafen und trat mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft. Seit diesem Datum gab es nur wenige Anpassungen. Die letzten Änderungen erfolgten am 20. April 2013.

  • § 1 Urlaubsanspruch

  • § 2 Geltungsbereich

  • § 3 Dauer des Urlaubs

  • § 4 Wartezeit

  • § 5 Teilurlaub

  • § 6 Ausschluss von Doppelansprüchen

  • § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung von Urlaub

  • § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

  • § 9 Erkrankung während des Urlaubs

  • § 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

  • § 11 Urlaubsentgelt

  • § 12 Urlaub bei Heimarbeit

  • § 13 Unabdingbarkeit

  • § 14 Berlin-Klausel

  • § 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen einschließlich Übergangsvorschrift

  • § 16 Inkrafttreten

Nachfolgend informieren wir Sie über jene Punkte, die für Ihre Arbeit als personalverantwortlicher Mitarbeiter im Unternehmen von Bedeutung sind.

Urlaubsentgelt gemäß Bundesurlaubsgesetz

Verwechseln Sie bitte keinesfalls das Urlaubsentgelt mit dem Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Sonderzahlung, die zusätzlich zum monatlichen Gehalt gezahlt wird. Das Urlaubsentgelt ist jenes Gehalt, das der Arbeitnehmer während seines bezahlten Urlaubs erhält.

Wie hoch die Lohnfortzahlung während des bezahlten Erholungsurlaubs ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Prinzip hat der Arbeitnehmer während seines bezahlten Urlaubs Anspruch auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen. Wobei in der Praxis immer mehr dazu übergangen wird, die letzten drei Monate als Berechnungsbasis zu verwenden. Dies vereinfacht die Berechnung durch die gängige Praxis der Monatslöhne.

Das ermittelte Durchschnittsgehalt setzt sich aus folgenden Gehaltsbestandteilen zusammen:

  • Grundeinkommen oder Ausbildungsvergütung bei Auszubildenden.

  • Sachbezüge, die Teil des Arbeitsentgelts sind.

  • Provisionen

  • Leistungs- und Erschwerniszuschläge

  • Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit

Eine Ausnahme bilden Überstunden, einmalige Zuwendungen, Reisekostenerstattung oder eine zeitlich begrenzte Gehaltserhöhung. Diese berücksichtigen Sie bei der Ermittlung des Durchschnittsverdienstes nicht. Erhöht sich das Einkommen des Arbeitnehmers jedoch innerhalb des Berechnungszeitraums dauerhaft, bildet dieses neue Einkommen die Berechnungsgrundlage.

Bundesurlaubsgesetz §7 – Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Zum Schutz des Arbeitnehmers und um seinen Anspruch auf die gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Erholungstage zu sichern, hat der Arbeitgeber laut Bundesurlaubsgesetz §7 verschiedene Pflichten. Allerdings gilt dies auch für den Arbeitnehmer, um den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens durch seinen Urlaubsanspruch nicht zu gefährden.

  • Sozialauswahl: Faktoren wie Gesundheit, Familienstand, Kinder. Beispielsweise erhalten Eltern schulpflichtiger Kinder in der Ferienzeit den Vorrang gegenüber kinderlosen Mitarbeitern.

  • Betriebliche Gründe, z. B. Hochsaison in einer Gärtnerei im Frühjahr, beeinflussen das Recht auf Urlaub.

  • Der Arbeitgeber kann die Dauer des Urlaubs aus betrieblichen Gründen verkürzen und vom Mitarbeiter verlangen, seinen Urlaub in mehreren Teilen zu beanspruchen. Allerdings muss er dem Arbeitnehmer zumindest einen zusammenhängenden Erholungsurlaub von mindestens zwölf Tagen gewähren.

  • Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres nehmen. Ist dies aus nachweislich triftigen Gründen nicht möglich, muss er die nicht verbrauchten Urlaubstage innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres nehmen.

  • Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig und kann der Arbeitnehmer seine Urlaubstage deshalb nicht mehr oder nur mehr teilweise beanspruchen, müssen Sie die nicht verbrauchten Urlaubstage finanziell entgelten.

In der Regel muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche hinsichtlich des Termins und der Länge respektieren und den Urlaub entsprechend genehmigen. Trotzdem begrenzt das Bundesurlaubsgesetz die Rechte der Arbeitnehmer. Auf diese Weise verhindert es, dass das Unternehmen selbst oder andere Mitarbeiter benachteiligt werden.

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Urlaubsanspruch und Urlaubsberechnung

Wechselt ein Arbeitnehmer während des Kalenderjahres seinen Arbeitgeber, ergibt sich daraus ein sogenanntes unterjähriges Beschäftigungsverhältnis. Oder ein Mitarbeiter kündigt während seiner Probezeit. Besonders kompliziert präsentiert sich oft die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung oder umgekehrt. Informieren Sie sich in unserem Blogbeitrag Urlaubsanspruch berechnen ausführlich über diese Ansprüche und wie Sie Urlaubsanspruch oder Urlaubsentgelt korrekt berechnen.

In unseren Blogbeiträgen Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Urlaubsanspruch bei Krankheit lesen Sie alle wichtigen Details zu diesen Themen.

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Eine effizientere Maßnahme ist die Automatisierung dieses Prozesses. Im Unternehmen profitieren Sie durch nachhaltig effiziente Prozesse und verhindern fehlerhafte Berechnungen.

Sonderurlaub ist im BGB geregelt

Der Sonderurlaub ist eine bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers und ist nicht im Bundesurlaubsgesetz geregelt, sondern im BGB § 616 oder für Betriebsräte im § 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz. Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht dann, wenn ein bestimmter Anlass den Arbeitnehmer daran hindert, seiner Arbeitspflicht nachzukommen. Dabei handelt es sich jedoch um eine nachweislich temporär stark eingegrenzte Dauer.

In folgenden Situationen haben Arbeitnehmer unter Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub:

  • Sonderurlaub zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sowie die ehrenamtliche Mitarbeiter im Katastrophenschutz und der Feuerwehr. (§9 Absatz 2 Katastrophenschutzgesetz sowie § 21 Zivilschutzgesetz)

  • Maximal fünf Tage für die Pflege des eigenen kranken Kindes laut § 616 BGB, sofern die Pflege erforderlich ist und nur durch den Arbeitnehmer durchgeführt werden kann. Ab dem 5. Tag kann der pflegende Elternteil unbezahlten Sonderurlaub beantragen.

  • Behördengänge, sofern Sie auf Vorladung erfolgen sowie weiter entfernte Gerichtstermine.

  • Religiöse Pflichten wie das Gebet.

  • Väter bei der Geburt des eigenen ehelichen Kindes.

  • Handwerker-Termine in nachweislichen Notfällen mit akutem Handlungsbedarf wie beispielsweise Wasserrohrbruch.

  • Eigene Hochzeit

  • Bis zu drei Tage beim Todesfall eines nahen Angehörigen.

  • Dienstlicher oder betriebsbedingter Umzug; situationsabhängig auch privater Umzug.

  • Durch ein Naturereignis bedingte Situationen, wenn das Eigentum oder die physische oder psychische Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet sind.

Eine Sonderposition nimmt der langfristige Sonderurlaub in Form eines Sabbaticals ein.

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So einfach das Bundesurlaubsgesetz auf den ersten Blick wirkt, so komplex wird es in den verschiedensten Ausnahmesituationen. Vor allem die Berechnung des Urlaubsanspruchs oder des Urlaubsentgelts ist, abhängig von der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, aufwendig und fehleranfällig.

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Disclaimer

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