2. August 2022

HR News Snippets: Aktuelles aus der HR-Welt

HR News

Arbeitsrechtliche Urteile, wichtige HR-Trends und handverlesene Studien: In unseren HR News stellen wir Ihnen jeden Monat einen Überblick über die wichtigsten Themen und Inhalte aus dem Personalbereich zusammen. So sparen Sie Zeit und bleiben trotzdem auf dem Laufenden.

Recruiting in der Blackbox

Was Recruiting vom Dating lernen kann? Das Blind Date. Der Discounter Aldi SÜD hat diesen ungewöhnlichen Weg bei Bewerbungsgesprächen testweise eingeschlagen und interessierte Kandidat:innen zu einem Blind Recruiting in der Blackbox eingeladen.

Wie das abläuft? Bewerber:in und Personaler:in treffen sich in einem dunklen Raum und führen das Bewerbungsgespräch, ohne ihr Gegenüber zu sehen. 

Was das bringen soll? „Wir wollen ein Gespräch ohne Vorurteile“, erläutert Aldi-Managerin Sabine Grobara. Das Blind recruiting ist zunächst nur als Experiment gedacht, man könne sich derartige Treffen in der Blackbox zumindest für das erste Kennenlernen aber durchaus auch in der Zukunft vorstellen. 

Was auf den ersten Blick nach einem Marketing-Gag klingt, zeigt bei genauerem Hinsehen eines: In Zeiten zunehmender Engpässe in zahlreichen Berufsbildern sind innovative Wege im Recruiting gefragt! Und immerhin fast 28 Prozent der in einer Studie der Uni Bamberg befragten Bewerber:innen sehen in einer anonymisierten Bewerbung eher Vor- als Nachteile.

Ziel einer anonymisierten Bewerbung ist es, Ungleichheiten bei der Stellensuche abzubauen. Das hält auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für wichtig: Für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund stiegen so die Chancen auf ein Bewerbungsgespräch nachweislich an. Auch Bewerbungsexperten der Europäischen Fachhochschule in Brühl sehen positive Effekte der anonymisierten Bewerbung: Diese könne hilfreich sein, objektive Entscheidungen bei der Wahl der Kandidat:innen zu treffen. 

Die richtigen Mitarbeitenden einstellen

Evaluationsbögen Bewerbungsgespräch

Diese Evaluationsbögen helfen Ihnen, Kandidat:innen fair zu bewerten und herauszufinden, ob sie die perfekte Ergänzung für Ihr Unternehmen sind.

Diversity eats strategy for breakfast

In den Führungszirkeln zahlreicher Unternehmen liegt das Thema Diversity offensichtlich gut verpackt in einer Schublade. Im aktuellen Hays-HR-Report bewerten gerade einmal 14 Prozent der Befragten Vielfalt als strategisches Ziel.

Ein Fehler, denn „Diversity eats strategy for breakfast“. Nur eine funktionierende Arbeitskultur kann dafür sorgen, dass Unternehmen schneller und auch innovativer werden. Und somit attraktiv für die auf dem Markt intensivst umworbenen Fachkräfte – aller Geschlechter und Hautfarben. 

Vor allem die Fachkräfte der Generation Z suchen sich ihren neuen Arbeitgeber zukünftig danach aus, mit welchen Konzepten dieser das Arbeitsumfeld gestaltet. Und dabei muss der soziale und kulturelle Rückhalt im Unternehmen stimmen. Die „Gen-Z-Studie“ der Marketingagentur Lewis und die PwC-Studie „Gen Z is Talking. Are you Listining“ zeigt, wie wichtig die Übereinstimmung von Unternehmenswerten und eigenen moralischen Vorstellungen ist. Wichtigster Aspekt: ethnische und geschlechterspezifischer Vielfalt.

HR muss das Thema Diversity ganz hoch aufhängen und dafür sorgen, dass in der Unternehmensspitze ein Verständnis für die Bedeutung von Vielfalt für die Zukunft der eigenen Organisation entwickelt wird. Denn sonst verspeist die Vielfalt jede noch so zahlengetriebene Strategie zum Frühstück. 

Sie möchten wissen, wie gut Ihr Unternehmen in Sachen Vielfalt aufgestellt ist? Machen Sie jetzt den kostenlosen INQA-Check zum Thema Diversity. 

Kommt ein Bumerang geflogen

In fast allen Branchen und auf fast allen Hierarchieebenen werden Fachkräfte. Darum sollten Sie sich als HR darüber nachdenken, sich bei der Personalsuche gezielt auf die sogenannten Bumeranger zu konzentrieren. Das empfiehlt die Jobplattform indeed nach einer Umfrage im Auftrag des „Handelsblatts“.

Als Bumeranger werden Beschäftigte bezeichnet, die sich nach einiger Zeit in einem anderen Unternehmen entschließen, zum ehemaligen Arbeitgeber zurückzukehren. Also möglicherweise auch zu Ihnen.

Das sind Ihre Vorteile als HR:

  • Eine lange Einarbeitung entfällt – der Arbeitnehmende kennt Ihr Unternehmen

  • Ein zeitaufwändiger Bewerbungsprozess entfällt – Sie sparen Zeit und Geld

  • Im Normalfall kehren Mitarbeitende mit höheren Kompetenzen zurück – Sie profitieren

Leitfaden: Top-Talente gewinnen & halten

AttractionPlus Whitepaper Thumbnail DE

Die Lösung für den sich zuspitzenden Fachkräftemangel? Attraction Plus. In diesem Leitfaden erfahren Sie, warum Sie Mitarbeiterbindung neu denken müssen.

Auch die Boston Consulting Group (BCG) sieht in dieser Bereitschaft, zum alten Arbeitgeber zurückzukehren ein großes Potenzial. Der Tipp von BCG-Manager Jens Hohensee: Unbedingt Kontakt zu den ehemaligen Kolleg:innen halten, denn „zu viele Arbeitgeber vernachlässigen das.“

Ihr Schlüssel, um den Bumerang sicher aufzufangen: Der Aufbau eines stabilen Netzwerkes durch HR. Klären Sie im Rahmen von Offboarding-Maßnahmen, wie man auch in Zukunft miteinander in Kontakt bleibt. Und das lohnt sich: Denn laut genannter Umfrage sind fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden in Deutschland offen für eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz. Bumerang, flieg!

Energiepauschale – der Arbeitgeber zahlt aus

Der Krieg in der Ukraine treibt die Energiepreise in ungekannte Höhen. Als Ausgleich erhält jeder einkommensteuerpflichtig Erwerbstätige eine Ausgleichszahlung in Höhe von 300 Euro. Diese sogenannte Energiepauschale soll allen Beschäftigten mit dem Septembergehalt ausgezahlt werden. 

Was muss die Personalabrechnung beachten?

Die Energiepauschale bekommt,

  • wer am 1.9.2022 bei einem Unternehmen beschäftigt ist (auch Minijobber)

  • wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

Die Energiepauschale ist lohnsteuerpflichtig aber sozialabgabenfrei. Den ausgezahlten Betrag können sich die Unternehmen vom Staat erstatten lassen. Ziehen Sie im Rahmen der Lohnsteueranmeldung die Pauschalen von der abzuführenden Lohnsteuer einfach ab – beim monatlichen Verfahren im August 2022, beim Quartalsverfahren im Oktober 2022. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Energiepauschale mit E zu kennzeichnen. Gibt Ihr Unternehmen eine Jahresmeldung ab, müssen sich die Beschäftigten die Pauschale selbst über die Einkommensteuererklärung 2022 holen.