Lohnauszahlung: Termine, Verspätung, Rechtsfolgen

Lohnauszahlung

Lohn und Gehalt werden in der Regel in einem individualrechtlichen Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt. Das betrifft nicht nur die Höhe des Arbeitsentgelts, sondern auch den Zeitpunkt der Fälligkeit. Wann die Lohnauszahlung fällig ist, welche spätesten Termine für die Auszahlung möglich sind und welche Probleme Unternehmen bei verspäteter Lohnauszahlung fürchten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Lohnauszahlung Definition

Als Lohnauszahlung bezeichnet man den Auszahlungsvorgang der vertraglich vereinbarten, monetären Vergütung durch den Arbeitgeber als Gegenleistung für die von nicht-selbstständigen Arbeitnehmenden im Lauf eines bestimmten Zeitraums geleistete Arbeit.

Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach erklärt

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Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt?

In Deutschland wurde lange zwischen den Begriffen Lohn und Gehalt unterschieden. Mit Lohn wurde die Vergütung für Arbeiter, mit Gehalt die Vergütung für Angestellte bezeichnet. Heute werden diese Termini im beruflichen Umfeld weitgehend synonym verwendet. Der Oberbegriff für Lohn und Gehalt, wie auch für die alternativen Bezeichnungen Einkommen oder Verdienst, ist das Arbeitsentgelt. Dennoch gibt es einen nicht unwesentlichen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt.

Der Lohn bzw. dessen Höhe hängt maßgeblich von der tatsächlich geleisteten Arbeit ab. Da die Anzahl der gearbeiteten Stunden u.a. von Urlaub oder Feiertagen abhängt, kann der Lohn von Monat zu Monat schwanken. Als Basis für die Berechnung des Lohns kann etwa ein Stundenlohn oder eine vereinbarte Stückzahl in der Produktion herangezogen werden.

Das Gehalt hingegen ist in jedem Monat gleich. Es wird unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung gezahlt. Urlaub oder Feiertage beeinflussen die Höhe des Gehalts also nicht. Nur, wenn vertraglich Boni oder Zusatzzahlungen vereinbart wurden, kann das Gehalt in den Monaten, für die die Auszahlung dieser außergewöhnlichen monetären Leistungen vereinbart wurde, höher ausfallen.  

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Wann ist die Lohnauszahlung fällig?

Die Fälligkeit der Lohnauszahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In § 614 „Fälligkeit der Vergütung“ ist festgelegt, dass Beschäftigte zunächst in Vorleistung gehen müssen, d.h. sie müssen zunächst ihre arbeitsvertraglich geregelten Arbeitspflichten erbringen, bevor der Lohn erhält („Vorleistungspflicht“). Wenn die Arbeitsleistung erbracht worden ist, muss der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Vergütung dieser Leistung nachkommen.

Ist die Vergütung der Arbeitsleistung nach sog. „Zeitabschnitten“, z.B. Monaten geregelt, muss sie nach Ablauf dieses Zeitabschnitts, also z. B. eines Monats, ausgezahlt werden. Die Lohnauszahlung ist dann am ersten Tag des Folgemonats fällig.

Aber von dieser gesetzlichen Regelung zur Lohnauszahlung wird im Alltag oft abgewichen. Andere Vereinbarungen in individuellen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen erwirken andere Termine. Durchaus üblich sind heute Regelungen, nach denen die monatliche (meist bargeldlose) Zahlung des Arbeitsentgelts zum Monatsende erfolgt. Liegen aber keine abweichenden tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen vor, greift der o.g. § 614 BGB.

Warum wird der Lohn in einigen Unternehmen erst am 10. oder 15. ausgezahlt?

Weil diese Bedingungen im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen. Sind dort entsprechende Regelungen festgehalten, darf ein Arbeitgeber die Lohnauszahlung bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats schieben.

Wichtig für HR: In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, was die Zeit, den Ort und die Art der Entgeltzahlung betrifft (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 Betriebsverfassungsgesetz).

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Spätester Auszahlungstermin für Lohn

Später als zum 15. Kalendertag des Folgemonats sollten Unternehmen die Lohnauszahlung besser nicht schieben – denn noch später ausgezahlter Lohn und Gehalt überschreitet die Zumutbarkeitsgrenze für Beschäftigte. So urteilte zumindest das LAG Baden-Württemberg im Jahr 2017. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber den Lohn jeden Monat neu berechnen müsse, hat er bis zum 15. des Folgemonats Zeit – wenn er davor eine Abschlagszahlung vorgenommen hat.

Der Begriff Auszahlung

Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag ein bestimmter Termin zur Lohnauszahlung formuliert ist, muss sich der Arbeitgeber explizit daran halten. Ist dies beispielsweise der 1. Kalendertag des Folgemonats, bedeutet dies aber nicht, dass das Arbeitsentgelt bereits an diesem Tag auf dem Konto des Beschäftigten eingegangen sein muss. In der Regel muss die Vergütung drei Banktage später auf dem Konto sein. Ausnahme: Wenn der vereinbarte Lohnauszahlungstermin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, muss das Arbeitsentgelt am Tag davor auf dem Konto eingegangen sein. Hier ist der Arbeitgeber also in der Pflicht, die Überweisungen rechtzeitig anzuweisen.

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Das sind die Rechtsfolgen bei zu später Lohnauszahlung

Der vereinbarte Auszahlungstermin ist für den Arbeitgeber bindend. Wenn dieser das Gehalt verspätet, also erst nach dem vereinbarten Termin zur Lohnauszahlung, überwiesen hat, gerät er direkt in Verzug. Eine Mahnung durch den Mitarbeitenden ist hier nicht nötig. Geregelt ist dies in § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag.

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Eine zu späte Lohnauszahlung kann schwerwiegende finanzielle Folgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Ein pauschaler Schadenersatz wird zwar nicht fällig, aber der oder die betroffenen Beschäftigte/n können

  • verlangen, dass der Arbeitgeber einen entstandenen Schaden ersetzen muss 

  • für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und tatsächlich erfolgter Lohnauszahlung Verzugszinsen (mindestens auf der Höhe des gesetzlichen Basiszinses) geltend machen

  • eine außerordentliche Kündigung erwirken

In Unternehmen, die ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung über digitale Tools abwickeln, wird es in der Regel nicht zu verspäteter Lohnauszahlung kommen. Sollte es auch nicht, denn abgesehen von den genannten rechtlichen Folgen sorgt Unpünktlichkeit bei der Lohnauszahlung für eine spürbare Belastung des Arbeitsklimas sowie des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmendem.

HR-Tipp: Im Fall von Problemen bei eventuell verspäteten Lohnauszahlungen sollten Sie mit offenen Karten spielen und transparent kommunizieren. Wenn Sie den Mitarbeitenden erklären, woran es liegt, werden die meisten Betroffenen nicht gleich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.

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Auszahlung der Ausbildungsvergütung – was gilt hier?

Für die Auszahlung der Ausbildungsvergütung gilt eine Sonderregelung. Diese ist spätestens am letzten Arbeitstag jenes Monats zu zahlen, in dem der Auszubildende seine Arbeitsleistung erbracht hat. Gesetzlich geregelt ist dieser Fall in § 18 Berufsbildungsgesetz.

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