Personio Partner AGB - Steuerberater

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1.

Vertragsgegenstand

2.

Partnerprogramm-Leistungen

3.

Unentgeltlichkeit

4.

Nutzung von Namen und Logos

5.

Vertraulichkeit

6.

Vertragslaufzeit

7.

Schlussbestimmungen

1. Vertragsgegenstand

1.1.   Parteien. Wir, die Personio SE & Co. KG (nachfolgend „Personio“), bieten eine web-basierte Personalverwaltungs- und Recruiting-Software für kleine und mittelgroße Unternehmen an (nachfolgend „Personal-Software“). Sie sind zugelassener Steuerberater bzw. eine Steuerberatungskanzlei oder ein Lohnbüro (nachfolgend „Partner“, Personio und der Partner jeweils „Partei“ oder gemeinsam „Parteien“).

1.2.   Partner-Programm. Die vorliegenden AGB regeln die Zusammenarbeit von Personio und dem Partner im Rahmen des Personio Partnerprogramms. Personio erläutert dem Partner dabei maßgebliche Aspekte der Personal-Software und stellt ihm regelmäßig relevante Informationen bereit. Der Partner stärkt seine Digitalisierungskompetenz, darf sich als Personio Partner bezeichnen und kann die Personal-Software seinen Mandanten vorstellen und empfehlen. Sowohl Personio als auch der Partner erhalten die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen.

1.3.   Vertragsschluss. Der Vertrag über das Partnerprogramm kommt gemäß diesen AGB zustande, wenn der Partner den Zertifizierungstermin absolviert hat und von Personio eine Mitteilung erhält (z.B. per E-Mail), dass er in das Partnerprogramm aufgenommen wurde.

1.4. Keine Exklusivität und keine Vertriebspflicht. Diese AGB begründen für den Partner keine Marketing- oder Vertriebspflichten und keine Exklusivität. Dem Steuerberater steht es frei, ob und wie er die Personal-Software empfiehlt und er kann seinen Mandanten auch Konkurrenzprodukte von Personio empfehlen. Diese AGB begründen keine Gesellschaft und keine Vertretungsbefugnis. Jede Partei wird es unterlassen, den Anschein zu erwecken für die andere Partei Erklärungen abgeben zu können.

2. Partnerprogramm - Leistungen

2.1. Zertifizierungstraining. Personio bietet dem Partner ein Zertifizierungstraining an, bei dem Personio dem Partner bzw. dessen Mitarbeiter:innen die Personal-Software erläutert. Die Absolvierung dieses Termins ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Partnerprogramm.

2.2. Inhalt. Im Rahmen des Partnerprogramms bietet Personio dem Partner anschließend im eigenen Ermessen weitergehende Informationen rund um die Personal-Software und die Digitalisierung Ihrer Mandanten an, z.B. in Form von Partner-Journalen, einer online Community, Kunden-Webinaren, exklusiven Partner-Events und Strategiegesprächen (siehe personio.de/steuerberater). Personio behält sich vor, Inhalt und Umfang der angebotenen Leistungen zu ändern, den Umfang von bestimmten Partner-Levels abhängig zu machen oder Leistungen teilweise einzustellen.

3. Unentgeltlichkeit

Die gegenseitigen Leistungen der Parteien innerhalb des Partnerprogramms sind unentgeltlich. Zertifizierungstermine und Partnerprogramm-Leistungen von Personio sind kostenlos. Der Partner erhält für eine Empfehlung oder Gewinnung von Neukunden keine Provision und keine Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen, auch nicht in Form von Werbekostenzuschüssen.

4. Nutzung von Namen und Logos

4.1. Nutzungsberechtigung. Mit Aufnahme in das Partnerprogramm darf sich der Partner mittels des von Personio zur Verfügung gestellten Abzeichens („Badge“) als „Personio Partner“ bezeichnen. Hierbei wird der Partner etwaige Vorgaben von Personio beachten, z.B. das Badge nur im Zusammenhang mit der darin angegebenen Jahreszahl zu verwenden. Personio ist im Gegenzug berechtigt, den Namen und das Logo des Partners zu nutzen, um auf die Partnerschaft aufmerksam zu machen.

4.2. Rechteumfang. Die Nutzungsberechtigung erfolgt unentgeltlich, erstreckt sich auf den Online und Print-Bereich und ist zeitlich beschränkt auf die Laufzeit der Partnerschaft. Logos und Namens-Bezüge sind nach Ende der Laufzeit online binnen 30 Tagen zu beseitigen, Druckerzeugnisse dürfen aufgebraucht werden. Ergibt sich aus der Nutzung, dass die Partnerschaft befristet ist (z.B. Badge mit Jahreszahl), muss diese nicht entfernt werden.

5. Vertraulichkeit

5.1. Vertrauliche Informationen. "Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Ziffer 5. sind alle von der offenlegenden Partei schriftlich oder mündlich als "vertraulich" gekennzeichneten bzw. bezeichneten Personio Partner AGB - Steuerberater Dokumente, Informationen und Daten, die der empfangenden Partei aufgrund der Partnerschaft zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, sowie alle Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Informationen über Mandanten des Partners.

5.2. Geheimhaltungspflicht. Die Parteien werden während der Laufzeit dieses Vertrages und drei Jahre danach alle vertraulichen Informationen nur für die Zwecke dieses Vertrags nutzen, nur auf Basis des „Need-to-Know“ Prinzips verwenden, keinen unbefugten Dritten offenbaren, sie durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust und unbefugter Kenntniserlangung angemessen schützen. Vertrauliche Informationen sind zu löschen bzw. zurückgeben, wenn sie für den jeweiligen Zweck nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; bei Daten in Sicherungskopien genügt eine turnusgemäße Löschung.

5.3. Ausnahmen. Die Verpflichtungen nach Ziffer 5.2. finden (ohne dass ein Recht oder eine Lizenz gewährt wird) insoweit keine Anwendung, als eine Partei, die vertrauliche Informationen empfangen hat, darlegen kann, dass diese vertraulichen Informationen in rechtmäßiger Weise a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder danach öffentlich zugänglich geworden sind, oder b) der empfangenden Partei durch eine andere Person offengelegt wurden, oder c) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der sie empfangenden Partei oder ihr bekannt waren, oder d) von der empfangenden Partei unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder e) nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Vertragspartei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.

6. Vertragslaufzeit

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist bei Personio.

7.2. Textform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Abbedingung des Formerfordernisses.

7.3. Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung. 7.4. Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.


Version 01-2023